Die Schweiz setzt sich für ein umfassendes, kohärentes, effektives und effizientes internationales Chemikalienregime ein sowie für eine bessere Zusammenarbeit mit dem Privatsektor.
Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel.
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POPs) sind organische Verbindungen, die toxisch und in der Umwelt äusserst schlecht abbaubar sind. Sie können sich in Menschen und Tieren anreichern. Sie können nach ihrer Freisetzung via Luft oder Wasser, aber auch über die Nahrungskette, global verbreitet werden und fernab des Ortes ihres Eintrags Menschen und die Umwelt belasten. So können sie zum Beispiel die Fortpflanzung beeinträchtigen, zu hormonellen Störungen führen oder Krebs erregen.
Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen des Abbaus der Ozonschicht. Ziel des Protokolls ist die Erhaltung der Ozonschicht durch die Verminderung und schlussendlich die vollständige Eliminierung des Ausstosses von ozonschichtabbauenden Stoffen auf weltweiter Ebene.
Quecksilber ist ein hoch giftiges Schwermetall mit globaler Auswirkung. Quecksilber wird weiträumig verfrachtet, ist in der Umwelt sehr persistent, kann in Organismen und Ökosystemen bioakkumulieren und besitzt schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
Strategic Approach to International Chemicals Management (SAICM)
Im September 2023 wurde in Bonn (D) das neue globale Rahmenwerk für Chemikalien (Global Framework on Chemicals, GFC) mit dem Titel «Für eine Welt ohne Schäden durch Chemikalien und Abfälle» verabschiedet. Als Nachfolgeprozess des Strategischen Ansatzes zum internationalen Chemikalienmanagement (SAICM), der für den Zeitraum zwischen 2006 bis 2020 ausgelegt war, soll das neue Rahmenwerk dazu beitragen, den Umgang mit Chemikalien sicherer und nachhaltiger zu gestalten.
Internationales Kennzeichnungssystem für Chemikalien GHS
Das GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, das im nationalen Recht umgesetzt werden muss. In der Schweiz erfolgt die Umsetzung in mehreren Schritten durch Änderung bestehender Verordnungen. Seit dem 20. Januar 2009 dürfen Chemikalien für gewerblich-industrielle Verwendungen in der Schweiz nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden.
EU-Verordnung für Chemikalien: REACH
Die EU hat im Juni 2007 die neue Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals) in Kraft gesetzt. REACH ermöglicht gemeinsame Vollzugsprozesse für die Registrierung, Beurteilung und Zulassung sowie Beschränkungen von Chemikalien mit dem Ziel, die Umwelt und die menschliche Gesundheit besser vor Chemikalienrisiken zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieindustrie zu erhalten. Darüber hinaus bewirkt REACH für die Industrie eine grössere Verantwortung bei der Handhabung von Risiken durch Chemikalien und bei der Bereitstellung von Sicherheitsinformationen. Die Schweiz hat bestimmte Bereiche von REACH In der Chemikaliengesetzgebung nachvollzogen, um Lücke in der Sicherheit von gefährlichen Chemikalien zur EU zu verhindern.