1,1a,2,2,3,3a,4,5,5a,5b,6-Dodecachloracta- hydro-1,3,4-metheno-1H-cyclobuta[cd]pentalen
CAS-Nummer
2385-85-5
Eigenschaften
- weisser, geruchloser Feststoff
- unlöslich in Wasser
- Bildung des stärkeren Giftes Photomirex unter dem Einfluss von Sonnenlicht
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Insektizid gegen Feuerameisen, Blattschneiderameisen, Termiten
- Industrie: Flammschutzmittel in Plastik- und Gummiteilen, Farben, elektrischen Geräten
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 1 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Leberschäden
- Beeinträchtigung des Immun- und Hormonsystems
- sehr giftig für Krustentiere
- sehr langsamer Abbau (im Boden bis zehn Jahre für Abbau zur Hälfte)
Massnahmen
- seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten