Die Anpassung an den Klimawandel ist ein Prozess, der periodisch auf die sich ändernden Bedingungen abgestimmt werden muss. Der Aktionsplan steckt den Rahmen ab für die Umsetzung der Anpassungsstrategie in den Jahren 2020 bis 2025.
Umsetzung der Massnahmen der Bundesämter
Die Massnahmen im Aktionsplan tragen dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels in der Schweiz zu bewältigen. Sie wurden von den verantwortlichen Bundesstellen priorisiert und werden von ihnen im Rahmen der jeweiligen Sektorpolitik konkretisiert und umgesetzt. Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Budgets.
Horizontale und vertikale Koordination
Gemäss Artikel 8 des CO2-Gesetzes und Artikel 15 der CO2-Verordnung sorgt das BAFU für die Abstimmung der Anpassungsmassnahmen sowohl auf Bundesebene als auch zwischen Bund und Kantonen. Dabei werden die bestehenden Zuständigkeiten berücksichtigt.
Die Abstimmung der Anpassungsmassnahmen auf Bundesebene (horizontale Koordination) erfolgt im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern sowie im Interdepartementalen Ausschuss Klima (IDA Klima).
Bei vielen Massnahmen ist es wichtig, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zusammenarbeiten und ihre Aktivitäten aufeinander abstimmen (vertikale Koordination). In diesen Fällen sorgen die Bundesämter für den Einbezug der Kantone, Städten und Gemeinden im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit. Die vertikale Abstimmung von sektorenübergreifenden Strategien bei der Anpassung an den Klimawandel zwischen Bund und Kantonen erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Koordinationskonferenz zwischen dem BAFU und den Kantonen.
Weiterentwicklung der Strategie
Die Anpassung an den Klimawandel ist ein Prozess, der kontinuierlich den sich ändernden Bedingungen angepasst werden muss. Mit fortschreitendem Klimawandel nimmt die Notwendigkeit zu, mit gezielten Massnahmen auf die Auswirkungen zu reagieren. Gerade die Extremereignisse in den letzten Jahren, wie beispielsweise die grossen Hitzebelastungen in den Sommern 2015 und 2018, die Trockenheit im Sommerhalbjahr 2018, die Starkniederschläge in Zofingen im Jahr 2017 und in Lausanne und Sion im Jahr 2018, haben gezeigt, dass viele Bereiche ungenügend auf eine Zunahme von Intensität, Dauer und Häufigkeit solcher Ereignisse vorbereitet sind und Handlungsbedarf bei der Anpassung an den Klimawandel besteht. Gleichzeitig werden die Wissensgrundlagen zum Klimawandel, zu dessen Auswirkungen und zu den Möglichkeiten zur Anpassung kontinuierlich verbessert. All diese Veränderungen müssen bei der Weiterentwicklung der Strategie berücksichtigt werden. Eine wichtige Arbeit wird darin bestehen, die klimabedingten Risiken und Chancen in der Schweiz basierend auf den Klimaszenarien CH2018 und den hydrologischen Grundlagen und Szenarien Hydro-CH2018 zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Dabei sollen weitere Bundesstellen, die bislang nicht an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie beteiligt waren, involviert werden.
Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz, 2014–2019
Der Bundesrat hat am 9. April 2014 als zweiten Teil seiner Anpassungsstrategie einen Aktionsplan für die Jahre 2014 bis 2019 verabschiedet. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überprüft alle zwei Jahre mit einem Fragebogen bei den federführenden Ämtern die Fortschritte bei der Umsetzung der 63 Massnahmen. Die erste Erhebung fand 2015 statt.
Die Schlussbilanz zur Umsetzung der Massnahmen im Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel 2014–2019 fällt positiv aus. 14 Massnahmen wurden abgeschlossen, 28 sind in der Umsetzung fortgeschritten und 19 befinden sich in der Anfangsphase. Die Umsetzung von zwei Massnahmen wurde zurückgestellt.
Bei vielen Massnahmen handelt es sich um Daueraufgaben, die im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags umgesetzt werden. Sie sind auch im Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz,
2020 – 2025 aufgenommen. Einige Massnahmen sind noch nicht abgeschlossen und werden im Aktionsplan 2020–2025 fortgesetzt. Schliesslich gibt es Massnahmen, die abgeschlossen wurden und für die eine Folgemassnahme im Aktionsplan 2020–2025 enthalten ist.
Unten finden sie detaillierte Informationen zum Stand, den Zielen, der Umsetzung und der Zielerreichung der Massnahmen in den einzelnen Sektoren sowie zu den weiteren Schritten:
In den kommenden Jahrzehnten werden durch den Klimawandel zahlreiche Veränderungen im Wasserkreislauf erwartet. Die vielfältigen Folgen für die Wasserwirtschaft und deren Bewältigung sind unter anderem auch Gegenstand des Postulats Walter, das eine nachhaltige Strategie für den Umgang mit Wasserknappheit aus Sicht der verschiedenen Nutzer von Wasser verlangt.
Wegen des Klimawandels wird die Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen zunehmen, was die Naturgefahrensituation verschärft. Gleichzeitig werden durch die Zunahme von Infrastrukturwerten und Siedlungserweiterungen in potentiellen Gefahrengebieten die Risiken durch Naturgefahren vergrössert. Den klimabedingten Veränderungen der Naturgefahren wird mit den folgenden Massnahmen begegnet.
Der Klimawandel betrifft die Landwirtschaft in hohem Masse. Es fehlt eine Gesamtsicht der Auswirkungen auf die Erträge und Einkommen. Damit sich die Landwirtschaft vorausschauend anpassen kann, benötigt sie Grundlagen, die den Handlungsbedarf räumlich und zeitlich differenziert aufzeigen. Basierend darauf sind die nötigen Rahmenbedingungen für die Sicherung der Produktion und der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu schaffen.
Bäume, die heute keimen, werden bereits in mittlerem Alter (z.B. in 50 Jahren) in einem stark veränderten Klima leben. Waldbauliche Massnahmen müssen darum rechtzeitig kontinuierlich und möglichst so erfolgen, dass der künftige Wald seine Funktionen bei Eintreffen verschiedener möglicher Klimaszenarien erbringen kann. Die Zielerreichung kann somit erst nach Jahrzehnten effektiv beurteilt werden.
Die Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel der Waldwirtschaft sind in der Anfangsphase der Umsetzung. Die notwendigen Mittel wurden vom Parlament mit der Waldgesetzrevision im April 2016 bewilligt und stehen seit 2017 zur Verfügung. Das revidierte Waldgesetz enthält als erstes Sektorgesetz mit Artikel 28a zu Vorkehrungen zum Klimawandel eine Gesetzesnorm zu Massnahmen unter veränderten Klimabedingungen.
Der Klimawandel beeinflusst die Energieproduktion und die Energienachfrage. Dabei treten sowohl positive als auch negative Effekte auf: weniger Bedarf an Wärmeenergie im Winter, dafür mehr Kühlbedarf im Sommer. Anpassungsbedarf besteht beim Kraftwerksbetrieb, bei der Sicherheit der Energieinfrastrukturen und beim Schutz vor sommerlicher Hitze in Gebäuden. Viele Anpassungs¬massnahmen im Energiebereich wurden bereits vor der Verabschiedung des Aktionsplans im Rahmen der Sektorpolitik umgesetzt.
Steigende Temperaturen verändern die Bedingungen für den Winter- und Sommertourismus in der Schweiz. Anpassungsmassnahmen sollen dazu beitragen, dass die Risiken minimiert und die sich bietenden Chancen genutzt werden, damit die Schweiz langfristig ein attraktiver und erfolgreicher Tourismusstandort bleibt.
Hohe Temperaturen und häufigere Hitzewellen können insbesondere für ältere, pflegebedürftige und (chronisch) kranke Menschen sowie für Kleinkinder und Schwangere ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen. Auch das Auftreten neuer und die Verbreitung bestehender Infektionskrankheiten sowie deren Überträgern (Vektoren) erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.
Wegen des Klimawandels, des intensiven Tier-, Personen und Warenverkehrs und der damit verbundenen ändernden Ausbreitungsbedingungen für Krankheitserreger und -überträger, muss in Zukunft in der Schweiz vermehrt mit neuen oder wiederauftretenden Infektionskrankheiten bei Nutz-, Heim- und Wildtieren gerechnet werden.
Die Raumnutzung ist stark beeinflusst von der Entwicklung verschiedener klimabedingter Risiken. Raumplanerische Entscheide und entsprechende Massnahmen müssen darum auch mit Blick auf die möglichen Folgen des Klimawandels getroffen werden.
Wissensgrundlagen sind für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie wichtig. Sie sollen bei Vorliegen neuer Erkenntnisse aktualisiert und gezielt verbessert werden.
Beitrag der Anpassungsstrategie zur Anpassung an den Klimawandel
Im Rahmen der Evaluation der Anpassungsstrategie im Jahr 2017 wurde der Beitrag der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel anhand von Fallstudien zu den Herausforderungen «Zunehmende Hitzebelastung», «Zunehmende Sommertrockenheit» und «Steigende Schneefallgrenze» untersucht sowie die Koordinationsleistung des BAFU analysiert. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass die Strategie einen wichtigen Beitrag zur Anpassung geleistet hat. Die Strategie schaffte einen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen der beteiligten Bundesämter und der Kantone. Durch die gemeinsame Entwicklung der Strategie, die systematische Bearbeitung und die kohärente Darstellung von anpassungsrelevanten Themen wurden die Bundesämter betreffend Anpassung sensibilisiert und zum Handeln bewegt. Unter anderem durch das Bestimmen von klaren Zuständigkeiten für die Bewältigung der sektorenübergreifenden Herausforderungen und durch die Integration der Anpassung in die Sektorenpolitiken konnte das Anpassungsniveau auf Bundesebene gesteigert werden. Eine Messung der Wirkung der Massnahmen bezüglich ihres Beitrags zur Bewältigung der sektorenübergreifenden Herausforderungen ist anspruchsvoll, und eine abschliessende Aussage dazu kann noch nicht gemacht werden. Hinweise zeigen aber, dass die Massnahmen des Aktionsplans geeignet sind, um die sektorenübergreifenden Herausforderungen anzugehen. Die meisten Massnahmen benötigen jedoch Zeit für die Wirkungsentfaltung.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 12.09.2018