Die Schweiz verfolgt eine aktive Klimapolitik, um die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. Sie engagiert sich auf internationaler Ebene für griffige Regeln – zuletzt im Übereinkommen von Paris – und verfügt mit dem CO2-Gesetz seit 1999 über eine nationale Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Klimaziele.
Das Übereinkommen von Paris verfolgt drei Ziele:
- Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 bzw. auf 1,5 Grad Celsius. Dafür müssen die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null gesenkt werden;
- Erhöhung der Anpassungsfähigkeit. Dafür sind Strategien für den Umgang mit dem Klimawandel zu entwickeln;
- Klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse, um Investitionen in Einklang mit den Verminderungszielen und der Steigerung der Anpassungsfähigkeit zu bringen.
Mit der Ratifikation des Übereinkommens von Paris im Oktober 2017 hat sich die Schweiz zu diesen drei Zielen bekannt. Das CO2-Gesetz bildet die nationale Rechtsgrundlage, um die internationale Verpflichtung umzusetzen. Es definiert effiziente Instrumente zur Verminderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen und verpflichtet den Bund, Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu koordinieren.
Letzte Änderung 29.12.2020