Um die Ziele zur Verminderung der Treibhausgasemissionen zu erreichen, sieht das CO2-Gesetz ein breite Palette konkreter Massnahmen vor.
Die Schweiz setzt ihre internationale Verpflichtung im CO2-Gesetz um, das Ziele und Massnahmen rechtlich verankert. Das Parlament hat im September 2020 eine Totalrevision des CO2-Gesetzes angenommen. Sie tritt frühestens auf 2022 in Kraft. Als Übergangsregelung für das Jahr 2021 sind am 1. Januar 2021 eine Teilrevision und eine Änderung der CO2-Verordnung in Kraft getreten.
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Letzte Änderung 24.12.2020