Emissionshandelssystem (EHS)

Das Emissionshandelssystem (EHS) ermöglicht es, die insgesamt abgedeckten Emissionen zu reduzieren. Dabei werden die Emissionen dort reduziert, wo die Kosten tief liegen. So lassen sich Klimaschutzziele kostengünstig erreichen. Treibhausgasintensive Unternehmen sowie Luftfahrzeugbetreiber nehmen am EHS teil.

Das EHS ist ein Mengensteuerungsinstrument nach dem «cap-and-trade»-Prinzip. Es gibt als Obergrenze eine jährlich sinkende Menge an neu verfügbaren Emissionsrechten im System («cap»). Ein Teil der Emissionsrechte wird gratis zugeteilt, ein Teil wird versteigert. Die EHS-Teilnehmer müssen jedes Jahr ihre Emissionen mit Emissionsrechten decken. Die Emissionsrechte sind frei handelbar («trade») und können zur Deckung der eigenen Emissionen verwendet werden oder an andere EHS-Teilnehmer verkauft werden.

EHS Anlagen

Das Emissionshandelssystem begrenzt die Emissionen der treibhausgasintensivsten Industrieanlagen. Dazu wird im Voraus die verfügbare Gesamtmenge an Emissionsrechten und damit ein Maximum der Emissionen aller EHS-Teilnehmer definiert.

EHS Luftfahrt

Seit 2020 sind Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dem Schweizer EHS unterstellt. Betreiber von Luftfahrzeugen müssen im Umfang ihrer CO2-Emissionen aus diesen Flügen Emissionsrechte abgeben.

Emissionshandelsregister

Im Schweizer Emissionshandelsregister (EHR) werden Emissionsrechte, Emissionsminderungszertifikate und Bescheinigungen verbucht (für die Schweiz und für Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen).

Verknüpfung mit dem EU-EHS

Eine Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU bringt sowohl umweltpolitische wie auch wirtschaftliche Vorteile. Ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und der EU trat am 01.01.2020 in Kraft, seither sind die beiden Emissionshandelssysteme verknüpft.

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Letzte Änderung 30.12.2020

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