Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU

Eine Verknüpfung des Schweizer Emissionshandelssystems mit demjenigen der EU bringt sowohl klimapolitische wie auch wirtschaftliche Vorteile. Ein entsprechendes Abkommen zwischen der Schweiz und der EU trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Seither sind die beiden Emissionshandelssysteme verknüpft.

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) betreiben eigenständige Emissionshandelssysteme (EHS). Das EHS der EU umfasst knapp 9000 stationäre Anlagen mit Emissionen von rund 1,1 Mrd. Tonnen CO2-Äquivalenten (CO2eq) pro Jahr. Zusätzlich sind dem EHS der EU rund 400 Betreiber von Luftfahrzeugen unterstellt mit Emissionen von rund 60 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Seit 2024 reguliert das EHS der EU auch Emissionen aus dem Schiffsverkehr.

Am Schweizer EHS nehmen Betreiber von rund 100 stationären Anlagen mit Emissionen von rund 4 Mio. Tonnen CO2eq pro Jahr teil. Zusätzlich haben rund 200 Betreiber von Luftfahrzeugen mit Emissionen von rund 1.5 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr Pflichten unter dem Schweizer EHS.

Seit 2020 ist das Schweizer EHS mit demjenigen der EU verknüpft. Es handelt sich weltweit um den ersten Staatsvertrag zur Verknüpfung von Emissionshandelssystemen. Schweizer EHS-Teilnehmer können vom europäischen Emissionshandel und somit von einer grösseren Flexibilität hinsichtlich der Einhaltung ihrer CO2-Ziele profitieren.

Inhalt des Abkommens

Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Emissionsrechten aus den zwei EHS mit je eigenständiger Rechtsgrundlage. Die Schweiz übernimmt daher kein EU-Recht. Wer zur Teilnahme am EHS der Schweiz oder der EU verpflichtet ist, kann neben Emissionsrechten aus dem eigenen System auch Emissionsrechte aus dem System der anderen Vertragspartei nutzen, um die entsprechenden Treibhausgasemissionen zu decken. Mit der Verknüpfung wurden zudem im Schweizer EHS, analog zur Regelung in der EU, die Luftfahrt und fossil-thermische Kraftwerke integriert. Teilnahmepflichtige in einem der beiden EHS sind berechtigt, einen Zugang zu den Versteigerungen von Emissionsrechten im jeweils anderen EHS zu beantragen. Die Kompatibilität der EHS sowie die Gleichstellung der Teilnehmer und die Sicherheit der Systeme wird u. a. mithilfe sogenannter wesentlicher Kriterien in den Anhängen des Abkommens sichergestellt.

Analog zu anderen Abkommen mit der EU wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, um das Abkommen zu verwalten. Er kann insbesondere Anpassungen der Anhänge beschliessen. Das Abkommen ist auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgerichtet und daher unbefristet. Es kann jedoch unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jederzeit aufgelöst werden.

Umsetzung der Verknüpfung in der Schweiz

Mit Inkrafttreten des Abkommens sind seit 2020 in- und ausländische Betreiber von Luftfahrzeugen, die Flüge im Inland oder Flüge aus der Schweiz in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder ins Vereinigte Königreich (UK) durchführen, zur Teilnahme am Schweizer EHS verpflichtet. Flüge aus dem EWR in die Schweiz werden gemäss Abkommen vom EHS der EU abgedeckt. Flüge aus dem UK in die Schweiz sind dem EHS des UK unterstellt.

Eine elektronische Verknüpfung zwischen dem Schweizer Emissionshandelsregister und dem europäischen Register (Unionsregister) ermöglicht seit September 2020 den Transfer von Emissionsrechten zwischen den Registern. Wer gemäss Abkommen berechtigt ist, einen Zugang zur Schweizer Versteigerung zu beantragen und an einer solchen teilnehmen will, muss über ein Konto im Schweizer Emissionshandelsregister verfügen.

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Letzte Änderung 09.02.2024

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