Emissionshandelssystem für Betreiber von Anlagen

Das Emissionshandelssystem (EHS) begrenzt die Emissionen der treibhausgasintensivsten Industrieanlagen. Dazu wird im Voraus die verfügbare Gesamtmenge an Emissionsrechten und damit ein Maximum der Emissionen aller EHS-Teilnehmer definiert. Jeder EHS-Teilnehmer erhält eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Hat er tiefere Emissionen, kann er überzählige Emissionsrechte verkaufen, fehlende Emissionsrechte muss er erwerben.

Die Schweiz hat das Emissionshandelssystem (EHS) für Industrieanlagen in der heutigen Form in Anlehnung an die EU-Regelung im Jahr 2013 eingeführt. Die Regeln werden jeweils im Voraus für einen festgelegten Zeitraum – eine sogenannte Handelsperiode – definiert. Die erste Handelsperiode dauerte von 2013–2020, die aktuelle Handelsperiode umfasst die Jahre 2021–2030. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU verknüpft. Schweizer EHS-Teilnehmer haben damit bezüglich der Regulierung der Treibhausgasemissionen vergleichbare Voraussetzungen wie ihre europäische Konkurrenz.

Teilnahme am Emissionshandelssystem

Am EHS müssen Betreiber von Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen teilnehmen. Tätigkeiten, die in der Regel hohe bis sehr hohe Emissionen verursachen, sind in der CO2-Verordnung (Anhang 6) aufgelistet. Dies betrifft unter anderem die Sektoren Zement, Chemie und Pharma, Raffinerien, Papier, Fernwärme und Stahl. Wer eine solche Tätigkeit ausübt, ist zur Teilnahme am EHS verpflichtet.

Opt-out

Falls aber die Gesamtemissionen an einem Produktionsstandort dauerhaft unter 25'000 t CO2-Äquivalenten pro Jahr liegen, kann der Betreiber der Anlagen die Ausnahme vom EHS (Opt-out) beantragen. Auf einem Standort betriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Prüfungsanlagen sowie Anlagen mit dem Hauptzweck der Entsorgung von Sonderabfällen können unabhängig davon vom EHS ausgenommen werden.

Opt-in

Die Teilnahme am EHS kann auch freiwillig erfolgen (Opt-in). Dazu müssen die betriebenen Anlagen auf dem Standort eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von mindesten 10 Megawatt aufweisen.

Wer mit seinen Anlagen am EHS teilnimmt, erhält die bezahlte CO2-Lenkungsabgabe auf die eingesetzten Brennstoffe auf Antrag vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG zurückerstattet.

Zuteilung von Emissionsrechten

Das BAFU berechnet für jeden EHS-Teilnehmer, wie viele Emissionsrechte er kostenlos vom Bund erhält. Diese kostenlose Zuteilung wird anhand von Benchmarks berechnet. Die Benchmarks sind mehrheitlich als Anzahl Emissionsrechte pro Tonne Produkt oder Terajoule genutzter Wärme definiert. Sie entsprechen den Emissionen einer treibhausgaseffizienten Produktion. Der EHS-Teilnehmer erhält somit abhängig von seiner Produktionsmenge oder der genutzten Wärme kostenlose Emissionsrechte zugeteilt. Die zugeteilte Menge ist unabhängig von der individuellen Treibhausgaseffizienz der Produktion und damit vom effektiven Treibhausgasausstoss. Das BAFU reduziert aber die Zuteilung, wenn kein Risiko von Produktionsverlagerungen ins Ausland besteht (Carbon Leakage). Der EHS-Teilnehmer hat einen Anreiz, seine Treibhausgasemissionen zu vermindern, damit er entweder überzählige Emissionsrechte verkaufen kann oder weniger zusätzliche Emissionsrechte kaufen muss.

Abgabe von Emissionsrechten

Alle EHS-Teilnehmer müssen ihre jährlichen Treibhausgasemissionen überwachen. Ein Emissionsrecht berechtigt zur Emission von einer Tonne CO2-Äquivalent. Der EHS-Teilnehmer muss dem Bund für jede emittierte Tonne CO2-Äquivalent ein Emissionsrecht abgeben.

Gesamtmenge an Emissionsrechten

Der Bundesrat bestimmt die Gesamtmenge an Emissionsrechten (Cap) im EHS der Schweiz. Dies basierend auf den historischen Daten aus den Jahren 2008–2012. Ein Emissionsrecht erlaubt, eine Tonne CO2-Äquivalent auszustossen. Das Cap wurde im Jahr 2013 auf rund 5,6 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente festgelegt und bis 2025 auf rund 4 Mio. Tonnen reduziert. Die jährliche Reduktion betrug bis zum Jahr 2020 1.74 % der Ausgangsmenge des Jahres 2010. Für die Jahre 2021–2024 beträgt die jährliche Reduktion 2.2 %, für 2025–2027 4.3 % und für 2028–2030 4.4 % der Ausgangsmenge von 2010.

Vom Cap stehen 95 % für die Zuteilung an die Betreiber von Anlagen, die ab dem ersten Jahr einer Handelsperiode (2013–2020 bzw. 2021–2030) am EHS teilnehmen, zur Verfügung. Übertrifft die Summe der berechneten kostenlosen Zuteilungen diese Menge, wird die Zuteilung aller EHS-Teilnehmer linear um den gleichen Faktor gekürzt. Dieser Faktor wird sektorübergreifender Korrekturfaktor genannt (SKF).

Die restlichen 5 % des Caps sind für neue EHS-Teilnehmer und für solche mit signifikanten Produktionssteigerungen reserviert (Reserve). Zu dieser Menge kommen auch Emissionsrechte hinzu, die wegen Produktionsrückgängen oder Betriebsschliessungen nicht mehr zugeteilt werden. Ein allfälliger sektorübergreifender Korrekturfaktor wird auch auf Zuteilungen für neue EHS-Teilnehmer angewandt, damit die Gleichbehandlung sichergestellt ist. Werden diese Emissionsrechte nicht gebraucht, so können sie verwendet werden, um den sektorübergreifenden Korrekturfaktor für alle EHS-Teilnehmer bis auf 5 % zu begrenzen.

Das BAFU versteigert die restlichen, nicht zugeteilten Emissionsrechte über das Schweizer Emissionshandelsregister unter Berücksichtigung des Markstabilisierungs-Mechanismus (vgl. unten).  

Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über das Cap, die Reserve, den SKF und die Summe der Ansprüche auf eine Zuteilung:

 

Cap

5 % Reserve

95 % des Cap

Berechnete Zuteilung (ohne SKF)

 SKF

2013

5'632'864

281'643

5'351'224

5'356'061

-0.09 %

2014

5'529'455

276'473

5'252'981

5'330'420

-1.45 %

2015

5'426'045

271'302

5'154'743

5'304'741

-2.83 %

2016

5'322'635

266'132

5'056'502

5'279'100

-4.22 %

2017

5'219'225

260'961

4'958'263

5'253'458

-5.62 %

2018

5'115'815

255'791

4'860'022

5'227'813

-7.04 %

2019

5'012'405

250'620

4'761'788

5'202'134

-8.46 %

2020

4'908'996

245'450

4'663'548

5'176'493

-9.91 %

2021

4'778'248

238'912

4'539'335

4'887'777

-7.13 %

2022

4'647'500

232'375

4'415'125

4'258'220

n/a

2023

4'516'751

225'838

4'290'914

4'258'220

n/a

2024

4'386'003

219'300

4'166'703

4'258'220

-2.15 %

2025

4'005'645

200'282

3'805'363

4'258'220

-10.63 %

Marktstabilisierungs-Mechanismus

Die zu versteigernde Menge an Emissionsrechten wird seit 2022 mit einem im Voraus festgelegten Mechanismus angepasst. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Emissionsrechte auf dem Markt verfügbar sind.

Die Versteigerungsmenge entspricht der Menge der nicht kostenlos zugeteilten Emissionsrechte für Anlagen des entsprechenden Jahres. Der Marktstabilisierungs-Mechanismus regelt, dass sich diese Menge um die Hälfte reduziert, falls eine bestimmte Schwelle überschritten wird. Massgebend für die Berechnung der Schwelle sind einerseits die Umlaufmenge an Emissionsrechten für Anlagen und andererseits das Cap des Vorjahres für Anlagen. Falls die Umlaufmenge mehr als die Hälfte des Caps des Vorjahres beträgt, dann wird die Versteigerungsmenge um die Hälfte gekürzt und nach Ende der Verpflichtungsperiode gelöscht. Die Umlaufmenge ergibt sich aus dem Angebot von Emissionsrechten abzüglich der Nachfrage nach Emissionsrechten. Die Umlaufmenge wird nach den Vorgaben von Anhang 8 Ziffer 2 der CO2-Verordnung berechnet.

 

Marktstabilisierungs-Mechanismus

 

2022

(Stand 17.10.2022)

2023

(Stand 31.08.2023)

2024

(Stand 28.06.2024)

2025

Angebot (a+b+c)

46'265'743

50'774'621

55'037'511

 

a)    Übertrag Emissionsrechte aus 2008-12

157'741

157'741

157'741

157'741

b)    Kostenlose Zuteilung Emissionsrechte für Anlagen 2013 bis Vorjahr

42'624'235

46'720'415

50'723'855

 

c)    Versteigerte Emissionsrechte für Anlagen 2013 bis Vorjahr

3'483'767 

3'896'465

4'155'915

 

Nachfrage (d-e)

42'013'217

46'353'324

50'274'588

 

d)    Relevante Treibhausgasemissionen der Anlagen 2013 bis Vorjahr

43'943'576

48'284'374

52'205'638

 

e)    Abgegebene Emissionsminderungszertifikate 2013-2020

1'931'050

1'931'050

1'931'050

 

Umlaufmenge
(Angebot minus Nachfrage)

4'252'526

4'421'297

4'762'923

 

50 Prozent des Caps im Vorjahr

2'389'124

2'323'750

2'258'376

2'193'002

Voraussichtliche Menge nicht kostenlos zugeteilter Emissionsrechte für Anlagen des entsprechenden Jahres
(Versteigerungsmenge OHNE Kürzung)

460'000

580'000

820'000

 

Bedingung für Kürzung Versteigerungsmenge erfüllt?
(Umlaufmenge > als 50 % des Caps im Vorjahr)

ja

ja

ja

 

Voraussichtliche Versteigerungsmenge
(50 % der nicht kostenlos zugeteilten Emissionsrechte für Anlagen des entsprechenden Jahres)

230'000

290'000

410'000

 

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Letzte Änderung 02.04.2025

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