Das Emissionshandelssystem (EHS) begrenzt die Emissionen der treibhausgasintensivsten Industrieanlagen. Dazu wird im Voraus die verfügbare Gesamtmenge an Emissionsrechten und damit ein Maximum der Emissionen aller EHS-Teilnehmer definiert. Jeder EHS-Teilnehmer erhält eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Hat er tiefere Emissionen, kann er überschüssige Emissionsrechte verkaufen, andernfalls muss er Emissionsrechte erwerben.
Informationen für betroffene Unternehmen
Weiterführende Informationen zu Rechten und Pflichten von Betreibern von Anlagen, die eine dem Emissionshandelssystem unterstellte Tätigkeit ausüben, finden Sie unter «Weiterführende Informationen» am Ende der Seite.
Emissionshandelssystem der Schweiz
Die Schweiz hat das Emissionshandelssystem (EHS) für Industrieanlagen in der heutigen Form in Anlehnung an die EU-Regelung im Jahr 2013 eingeführt. Die Regeln werden jeweils im Voraus für einen festgelegten Zeitraum – eine sogenannte Handelsperiode – definiert. Die erste Handelsperiode dauerte von 2013–2020. Mit einer Teilrevision der CO2-Gesetzgebung hat das Schweizerische Parlament den Emissionshandel verlängert. Die nächste Handelsperiode umfasst die Jahre 2021–2030. Seit 01.01.2020 sind die EHS der Schweiz und der EU verknüpft. Schweizer EHS-Teilnehmer haben damit bezüglich der Regulierung der Treibhausgasemissionen die gleichen Voraussetzungen wie ihre europäische Konkurrenz.
Teilnahme am Emissionshandelssystem
Am EHS müssen Betreiber von Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen teilnehmen (EHS-Teilnehmer). Tätigkeiten, die in der Regel hohe bis sehr hohe Emissionen verursachen, sind in der CO2-Verordnung (Anhang 6) aufgelistet. Wer eine solche Tätigkeit ausübt, muss am Schweizer Emissionshandelssystem teilnehmen. Davon betroffen sind unter anderem die «Sektoren» Zement, Chemie und Pharma, Raffinerien, Papier, Fernwärme und Stahl.
Falls die Gesamtemissionen an einem Produktionsstandort dauerhaft unter 25‘000 t CO2-Äquivalenten pro Jahr liegen, kann der Betreiber der Anlagen die Ausnahme vom Emissionshandel («opt-out») beantragen. Auf einem Standort betriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Prüfungsanlagen sowie Anlagen mit dem Hauptzweck der Entsorgung von Sonderabfällen können unabhängig davon vom Emissionshandel ausgenommen werden.
Die Teilnahme am EHS kann auch freiwillig erfolgen («opt-in»). Dazu müssen aber bestimmte – in der CO2-Verordnung definierte – Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer mit seinen Anlagen am EHS teilnimmt, erhält die CO2-Lenkungsabgabe auf die eingesetzten Brennstoffe auf Antrag zurückerstattet.
Zuteilung von Emissionsrechten
Das BAFU berechnet für jeden einzelnen EHS-Teilnehmer, wie viele Emissionsrechte er kostenlos vom Bund erhält. Diese Zuteilung wird anhand von Benchmarks berechnet. Die Benchmarks sind mehrheitlich als Anzahl Emissionsrechte pro Tonne Produkt oder Terajoule genutzter Wärme definiert und entsprechen den Emissionen einer treibhausgaseffizienten Produktion. Der EHS-Teilnehmer erhält somit abhängig von seiner Produktion Emissionsrechte kostenlos zugeteilt. Das BAFU berücksichtigt bei der Berechnung zudem das Risiko von Produktionsverlagerungen ins Ausland, das durch die zusätzlichen Kosten im Emissionshandel entsteht («Carbon Leakage»). Die zugeteilte Menge ist unabhängig vom effektiven Einsatz von Energieträgern oder Materialien und damit von der Treibhausgaseffizienz der Produktion. Damit hat der EHS-Teilnehmer den Anreiz, seine Treibhausgasemissionen zu vermindern, damit er entweder überzählige Emissionsrechte verkaufen kann oder weniger zusätzliche Emissionsrechte kaufen muss.
Gesamtmenge an Emissionsrechten
Der Bundesrat hat die Gesamtmenge an Emissionsrechten im EHS der Schweiz im Voraus – basierend auf historischen Daten aus den Jahren 2008–2012 – bestimmt. Ein Emissionsrecht berechtigt dabei zum Ausstoss einer Tonne CO2-Äquivalent. Die Gesamtmenge an Emissionsrechten entspricht somit den maximalen Treibhausgasemissionen aller EHS-Teilnehmer und wurde seit 2010 jährlich um 1.74 % der Ausgangsmenge auf rund 4,9 Mio. t CO2-Äquivalente im Jahr 2020 verringert. Seit 2021 beträgt die jährliche Reduktion 2.2 % der Ausgangsmenge 2010.
Von der Gesamtmenge dieser Emissionsrechte stehen 95 % für die Zuteilung an die Betreiber von Anlagen, die ab dem ersten Jahr einer Handelsperiode (2013–2020 bzw. 2021–2030) am EHS teilnehmen, zur Verfügung. Übertrifft die Summe der berechneten kostenlosen Zuteilungen diese Menge, wird die Zuteilung aller EHS-Teilnehmer linear um den gleichen Faktor gekürzt (sektorübergreifender Korrekturfaktor). Das Verminderungsziel über das ganze EHS wird dadurch aber nicht verschärft, da dieses nur durch die Gesamtmenge und den Absenkpfad von 1.74 % und neu von 2.2 % der Ausgangsmenge pro Jahr bestimmt wird.
Die restlichen 5 % der Gesamtmenge sind für neue EHS-Teilnehmer und für solche mit signifikanten Produktionssteigerungen reserviert. Dazu kommen Emissionsrechte, die wegen Produktionsrückgängen oder Betriebsschliessungen nicht mehr zugeteilt werden. Ein allfälliger sektorübergreifender Korrekturfaktor wird auch auf diese Zuteilungen angewandt, damit alle EHS-Teilnehmer gleich behandelt werden.
Das BAFU versteigert die nicht zugeteilten Emissionsrechte über das Schweizer Emissionshandelsregister.
Marktstabilisierungs-Mechanismus
Mit dem 2022 neu eingeführten Marktstabilisierungs-Mechanismus wird die zu versteigernde Menge an Emissionsrechten in einem im Voraus festgelegten Mechanismus angepasst. Damit soll verhindert werden, dass zu viele Emissionsrechte auf dem Markt verfügbar sind.
Die Versteigerungsmenge entspricht der Menge der nicht kostenlos zugeteilten Emissionsrechte für Anlagen des entsprechenden Jahres. Der Marktstabilisierungs-Mechanismus regelt, dass sich diese Menge um die Hälfte reduziert, falls eine bestimmte Schwelle überschritten wird. Massgebend für die Berechnung der Schwelle sind einerseits die Umlaufmenge an Emissionsrechten für Anlagen und andererseits die maximal zur Verfügung stehende Menge der Emissionsrechte des Vorjahres für Anlagen (Cap des Vorjahres). Falls die Umlaufmenge mehr als die Hälfte des Caps des Vorjahres beträgt, dann wird die Versteigerungsmenge um die Hälfte gekürzt und nach Ende der Verpflichtungsperiode gelöscht. Die Umlaufmenge ergibt sich aus dem Angebot von Emissionsrechten abzüglich der Nachfrage nach Emissionsrechten. Die Umlaufmenge wird nach den Vorgaben von Anhang 8 Ziffer 2 der CO2-Verordnung berechnet.
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Marktstabilisierungs-Mechanismus |
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2022 (Stand 17.10.2022) |
2023 (Stand 31.08.2023) |
2024 (Stand 28.06.2024) |
2025 |
Angebot (a+b+c) |
46'265'743 |
50'774'621 |
55'037'511 |
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a) Übertrag Emissionsrechte aus 2008-12 |
157'741 |
157'741 |
157'741 |
157'741 |
b) Kostenlose Zuteilung Emissionsrechte für Anlagen 2013 bis Vorjahr |
42'624'235 |
46'720'415 |
50'723'855 |
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c) Versteigerte Emissionsrechte für Anlagen 2013 bis Vorjahr |
3'483'767 |
3'896'465 |
4'155'915 |
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Nachfrage (d-e) |
42'013'217 |
46'353'324 |
50'274'588 |
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d) Relevante Treibhausgasemissionen der Anlagen 2013 bis Vorjahr |
43’943’576 |
48'284'374 |
52'205'638 |
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e) Abgegebene Emissionsminderungszertifikate 2013-2020 |
1'931'050 |
1'931'050 |
1'931'050 |
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Umlaufmenge |
4'252'526 |
4'421'297 |
4'762'923 |
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50 Prozent des Caps im Vorjahr |
2'389'124 |
2'323'750 |
2'258'376 |
2'193'002 |
Voraussichtliche Menge nicht kostenlos zugeteilte Emissionsrechte für Anlagen des entsprechenden Jahres |
460'000 |
580'000 |
820'000 |
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Bedingung für Kürzung Versteigerungsmenge erfüllt? |
ja |
ja |
ja |
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Voraussichtliche Versteigerungsmenge |
230'000 |
290'000 |
410'000 |
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Abgabe von Emissionsrechten für die jährlichen Emissionen
Alle EHS-Teilnehmer müssen dem Bund über ihre jährlichen Treibhausgasemissionen Bericht erstatten. Weil ein Emissionsrecht immer einer Tonne CO2-Äquivalent entspricht, muss der EHS-Teilnehmer dem Bund genauso viele Emissionsrechte abgeben, wie Treibhausgase in Tonnen CO2-Äquivalenten ausgestossen wurden. Die untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Gesamtmenge an Emissionsrechten («Cap»), die Reserve und die ursprünglich berechnete Zuteilung.
Cap | 5% Reserve | 95% des Cap | Berechnete Zuteilung (ohne SKF) | Sektorübergreifender Korrekturfaktor (SKF) | |
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2013 | 5'632'864 | 281'643 | 5'351'224 |
5'356'061 |
-0.09% |
2014 | 5'529'455 | 276'473 | 5'252'981 | 5'330'420 | -1.45% |
2015 | 5'426'045 | 271'302 | 5'154'743 |
5'304'741 |
-2.83% |
2016 | 5'322'635 | 266'132 | 5'056'502 |
5'279'100 |
-4.22% |
2017 | 5'219'225 | 260'961 | 4'958'263 | 5'253'458 | -5.62% |
2018 | 5'115'815 | 255'791 | 4'860'022 | 5'227'813 | -7.04% |
2019 | 5'012'405 | 250'620 | 4'761'788 | 5'202'134 | -8.46% |
2020 | 4'908'996 | 245'450 | 4'663'548 | 5'176'493 | -9.91% |
2021 | 4'778'248 | 238'912 |
4'539'335 |
4'887’777 |
-7.13% |
2022 | 4'647'500 | 232'375 |
4'415'125 |
4'258'220 |
n/a |
2023 | 4’516'751 | 225'838 |
4'290'914 |
4'258'220 |
n/a |
2024 | 4’386'003 | 219'300 |
4'166'703 |
4'258'220 |
-2.15% |
2025 | 4’255'255 | 212'763 |
4'042'493 |
4'258'220 |
-5.07% |
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 08.07.2024