Seit 2020 sind mit dem Inkrafttreten des Abkommens zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (EHS) der Schweiz und der EU auch Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und ins Vereinigte Königreich (UK) dem Schweizer EHS unterstellt. Betreiber von Luftfahrzeugen müssen im Umfang ihrer CO2-Emissionen Emissionsrechte abgeben. In der EU ist der Luftverkehr seit 2012 in das EHS eingebunden.
Basierend auf der Transportleistung (gemessen in Tonnenkilometern) der Luftfahrzeugbetreiber im Jahr 2018 wird jährlich eine maximale Anzahl an neu verfügbaren Emissionsrechte als Obergrenze im System («cap») bestimmt. Diese Obergrenze wird seit 2021 jedes Jahr um 2.2% und ab 2024 jährlich um 4.3% verringert (linearer Reduktionsfaktor).
Bis 2025 wird jedem Luftfahrzeugbetreiber basierend auf einem Benchmark und seiner Transportleistung im Jahr 2018 eine gewisse Menge an Emissionsrechten kostenlos zugeteilt, die verbleibende Menge wird versteigert. Die Emissionsrechte sind frei handelbar («trade») und können zur Deckung der verursachten CO2-Emissionen der zuständigen Behörde abgegeben oder an andere EHS-Teilnehmer verkauft werden.
Teilnahme am Schweizer EHS
Zur Teilnahme verpflichtet sind Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge im Inland oder Flüge aus der Schweiz in den EWR oder ins UK durchführen. Flüge aus dem EWR in die Schweiz werden vom EHS der EU abgedeckt, Flüge aus dem UK in die Schweiz vom EHS des UK (z. Z. ohne Flüge aus Nordirland). Es gelten im Schweizer EHS, analog zu den Regelungen in der EU, Ausnahmen für Spezialflüge (bspw. Militär-, Rettungs- oder Forschungsflüge) und Schwellenwerte. Die Schwellenwerte betragen 10‘000 t CO2 pro Jahr und 243 Flüge in einem von drei aufeinanderfolgenden Viermonatsperioden für gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber und 1’000 t CO2 pro Jahr für nicht-gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber. Falls der Luftfahrzeugbetreiber Pflichten im EHS der EU hat, gelten diese Schwellenwerte nicht.
Kostenlose Zuteilung
Das BAFU berechnet für jeden Luftfahrzeugbetreiber die jährliche Menge kostenlos zuzuteilender Emissionsrechte aufgrund der jeweiligen Transportleistung im Jahr 2018 unter Berücksichtigung des linearen Reduktionsfaktors und des anwendbaren Benchmarks.
Falls ein Luftfahrzeugbetreiber in einem bestimmten Jahr keine pflichtigen Flüge durchführt und somit keine Abgabepflicht hat, muss er die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte, die er für dieses Jahr erhalten hat, zurückgeben.
Zusätzliche kostenlose Zuteilung für Flüge in die Regionen in äusserster Randlage
Ab 2024 sind Flüge von der Schweiz in die Regionen in äusserster Randlage der EU, d.h. Flüge nach Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Martin, Madeira, den Azoren und den Kanarischen Inseln nicht mehr vom Schweizer EHS ausgenommen. Betreiber von Luftfahrzeugen können für diese Flüge kostenlose Emissionsrechte gemäss Artikel 46g der CO2-Verordnung beantragen. Zu diesem Zweck müssen die Betreiber die Tonnenkilometerdaten (Flugdistanz und Nutzlast), die sie im Jahr 2018 auf diesen Routen geleistet haben, bis zum 31. August 2024 dem BAFU nachweisen. Der Nachweis muss von einer Verifizierungsstelle nach Anhang 18 Ziffer 4 der CO2-Verordnung verifiziert sein und hat mittels der vom BAFU zur Verfügung gestellten Vorlage zu erfolgen. Die Vorlage findet sich am Ende der Seite unter «Weiterführende Informationen» > Dokumente.
Versteigerung
Das BAFU versteigert regelmässig Emissionsrechte über das Schweizer Emissionshandelsregister (EHR). Zur Teilnahme an Versteigerungen berechtigt sind unter anderem Betreiber von Luftfahrzeugen im EHS der Schweiz und der EU sowie die übrigen in der EU zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem EWR. Wer an der Versteigerung im Schweizer EHR teilnehmen will, muss über ein Konto im Schweizer EHR verfügen. Detaillierte Informationen zur Versteigerung sind im Faktenblatt zur Versteigerung und in den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen auf der folgenden Webseite bereitgestellt:
Termine, Versteigerungsmengen, Höchst- und Mindestgebotsmengen der nächsten sowie die Ergebnisse von bereits durchgeführten Versteigerungen sind im EHR publiziert:
Berichterstattung und Pflicht zur Abgabe von Emissionsrechten
Die Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich bis zum 31. März der zuständigen Behörde im verwaltenden Staat (siehe One-Stop-Shop) über ihre CO2-Emissionen des Vorjahres Bericht erstatten. In der Folge müssen sie bis zum 30. September im Umfang dieser CO2-Emissionen Emissionsrechte abgeben. Die Abgabe erfolgt dabei im Emissionshandelsregister der zuständigen Behörde. Von der Schweiz verwaltete Luftfahrzeugbetreiber vollziehen diese Abgabe im EHR der Schweiz, während von einer ausländischen Behörde verwaltete Luftfahrzeugtreiber dies im Unionsregister tun.
One-Stop-Shop
Im Sinne eines One-Stop-Shops werden Luftfahrzeugbetreiber, die sowohl im EHS der Schweiz als auch in demjenigen der EU Pflichten haben, nur von einem Staat verwaltet. Die zuständige Behörde in diesem Staat ist dabei für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Betreibers unter beiden EHS verantwortlich. Dies umfasst u.a. die Annahme der jährlichen Monitoringberichte, die Feststellung der Verpflichtungserfüllung und die Durchsetzung der Pflichten.
Von der Schweiz verwaltete Luftfahrzeugbetreiber
Die Liste mit den von der Schweiz verwalteten Luftfahrzeugbetreibern findet sich am Ende der Seite unter «Recht».
Schweizer Cap für die Luftfahrt
Die Gesamtmenge an Emissionsrechten für Luftfahrzeuge wird jedes Jahr um den linearen Reduktionsfaktor von 2.2% bzw. ab 2024 von 4.3% verringert. Da Flüge in das UK als Folge des Austritts des UK aus dem EWR in den Jahren 2021 und 2022 nicht dem Schweizer EHS unterstellt waren, wurde das Luftfahrt-Cap für diese Jahre entsprechend angepasst.
Anzahl Schweizer Emissionsrechte im EHS für Luftfahrzeugbetreiber
Tabelle A: Gesamtmenge an Emissionsrechten für Luftfahrzeuge («Luftfahrt-Cap») sowie die verfügbaren Mengen für die kostenlose Zuteilung, für Versteigerungen sowie die für die Sonderreserve.
Luftfahrt-Cap (Gesamtmenge) |
für die kostenlose Zuteilung (Teilmenge) |
für Versteigerungen (Teilmenge) |
für die Sonderreserve (Teilmenge) |
|
---|---|---|---|---|
2020 | 1'310'035 | 1'074'229 | 196'505 | 0 |
2021 | 1'072'636 | 879'562 | 160'895 | 32'179 |
2022 | 1'048'507 | 859'776 | 157'276 | 31'455 |
2023 | 1'223'572 | 1'003'329 | 183'536 | 36'707 |
Tabelle B: CO2-Emissionen, EHS-pflichtige Luftfahrzeugbetreiber, effektiv kostenlos zugeteilte Emissionsrechte im Schweizer EHS (Stand: 06.02.2024).
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CO2-Emissionen |
Anzahl EHS-pflichtige Luftfahrzeugbetreiber |
Effektiv kostenlos zugeteilte Emissionsrechte |
---|---|---|---|
2020 |
582'939 |
141 |
1'057'844 |
2021 |
603'239 |
151 |
863'460 |
2022 | 1'084'191 | 177 | 849'405 |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ets-aviation@bafu.admin.ch
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.04.2024