Emissionshandelssystem für Luftfahrzeugbetreiber

Seit 2020 sind Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie ins Vereinigte Königreich (UK) dem Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) unterstellt. Betreiber von Luftfahrzeugen müssen ihre jährlichen CO2-Emissionen mit Emissionsrechten decken.

Basierend auf der Transportleistung von 2018 im Luftverkehr (gemessen in Tonnenkilometern) legt der Bund die Menge der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte als Obergrenze im System (Cap) fest. Diese Obergrenze wird seit 2021 jedes Jahr um 2.2 % und seit 2024 jährlich um 4.3 % verringert (linearer Reduktionsfaktor).

Bis 2025 wird eine gewisse Menge an Emissionsrechten kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber zugeteilt, die verbleibende Menge wird versteigert. Die Emissionsrechte sind frei handelbar (Trade) und können zur Deckung der verursachten CO2-Emissionen der zuständigen Behörde abgegeben oder an andere EHS-Teilnehmer verkauft werden.

Teilnahme am Schweizer EHS

Zur Teilnahme verpflichtet sind Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge im Inland oder Flüge aus der Schweiz in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder ins Vereinigte Königreich (UK) durchführen. Flüge aus dem EWR in die Schweiz werden vom EHS der EU abgedeckt, Flüge aus dem UK in die Schweiz vom EHS des UK. Es gelten im Schweizer EHS analog zu den Regelungen in der EU Ausnahmen für Spezialflüge (bspw. Militär-, Rettungs- oder Forschungsflüge) sowie Schwellenwerte. Die Schwellenwerte betragen 10'000 t CO2 pro Jahr und 243 Flüge in einer von drei aufeinanderfolgenden Viermonatsperioden für gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber und 1000 t CO2 pro Jahr für nicht-gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber. Falls der Luftfahrzeugbetreiber Pflichten im EHS der EU hat, gelten diese Schwellenwerte nicht.

Kostenlose Zuteilung

Das BAFU berechnet für jeden Luftfahrzeugbetreiber die jährliche Menge kostenlos zuzuteilender Emissionsrechte aufgrund der jeweiligen Transportleistung im Jahr 2018 unter Berücksichtigung des linearen Reduktionsfaktors und des anwendbaren Benchmarks. Ab 2026 werden sämtliche Emissionsrechte versteigert und nicht mehr kostenlos zugeteilt.

Falls ein Luftfahrzeugbetreiber in einem bestimmten Jahr keine pflichtigen Flüge durchführt und somit keine Abgabepflicht hat, muss er die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte, die er für dieses Jahr erhalten hat, zurückgeben.

Zusätzliche kostenlose Zuteilung für Flüge in die Regionen in äusserster Randlage

Seit 2024 sind auch Flüge von der Schweiz in die Regionen in äusserster Randlage der EU, d. h. Flüge nach Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Martin, Madeira, den Azoren und den Kanarischen Inseln dem Schweizer EHS unterstellt. Betreiber von Luftfahrzeugen konnten für die Jahre 2024 bis 2026 für diese Flüge kostenlose Emissionsrechte gemäss Artikel 46g der CO2-Verordnung beantragen.

Versteigerung

Das BAFU versteigert regelmässig Emissionsrechte über das Schweizer Emissionshandelsregister (EHR). Zur Teilnahme an Versteigerungen berechtigt sind die Teilnehmer im EHS der Schweiz und der EU sowie die übrigen in der EU zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem EWR. Wer an der Versteigerung im Schweizer EHR teilnehmen will, muss über ein Konto im Schweizer EHR verfügen. Detaillierte Informationen zur Versteigerung sind im Faktenblatt zur Versteigerung und in den allgemeinen Versteigerungsbedingungen bereitgestellt:

Termine, Versteigerungsmengen, Höchst- und Mindestgebotsmengen der nächsten sowie die Ergebnisse von bereits durchgeführten Versteigerungen sind im EHR publiziert:

Berichterstattung und Pflicht zur Abgabe von Emissionsrechten

Die Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich bis zum 31. März der zuständigen Behörde im verwaltenden Staat (siehe One-Stop-Shop) über ihre CO2-Emissionen des Vorjahres Bericht erstatten. In der Folge müssen sie bis zum 30. September im Umfang dieser CO2-Emissionen Emissionsrechte abgeben. Die Abgabe erfolgt dabei im Emissionshandelsregister der zuständigen Behörde. Von der Schweiz verwaltete Luftfahrzeugbetreiber vollziehen diese Abgabe im EHR der Schweiz, während von einer ausländischen Behörde verwaltete Luftfahrzeugtreiber dies im Unionsregister tun. Ab 2025 müssen Luftfahrzeugbetreiber auch Angaben zur Klimawirkung der weiteren klimawirksamen Emissionen liefern.

One-Stop-Shop

Im Sinne eines One-Stop-Shops werden Luftfahrzeugbetreiber, die sowohl im EHS der Schweiz als auch in demjenigen der EU Pflichten haben, nur von einem Staat verwaltet. Die zuständige Behörde in diesem Staat ist dabei für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Betreibers unter beiden EHS verantwortlich. Dies umfasst u. a. die Annahme der jährlichen Monitoringberichte, die Überprüfung, ob alle Verpflichtungen erfüllt wurden, und die Durchsetzung der Pflichten.

Von der Schweiz verwaltete Luftfahrzeugbetreiber

Die Liste mit den aktuell von der Schweiz verwalteten Luftfahrzeugbetreibern findet sich hier:

Schweizer Cap für die Luftfahrt

Die Gesamtmenge der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge wird jedes Jahr um den linearen Reduktionsfaktor von 4.3 % verringert (bis 2023: 2.2 %). Flüge in das UK waren als Folge des Austritts des UK aus dem EWR in den Jahren 2021 und 2022 vorübergehend nicht dem Schweizer EHS unterstellt. Das Luftfahrt-Cap für diese Jahre wurde entsprechend angepasst. Ab 2024 enthält das Luftfahrt-Cap auch zusätzliche Emissionsrechte für Flüge in die Regionen in äusserster Randlage der EU.

Anzahl Schweizer Emissionsrechte im EHS für Luftfahrzeugbetreiber

Tabelle A: Gesamtmenge an Emissionsrechten für Luftfahrzeuge (Luftfahrt-Cap) und die jeweils verfügbaren Mengen für die kostenlose Zuteilung, für Versteigerungen sowie für die Sonderreserve.

 

Luftfahrt-Cap (Gesamtmenge)
 

für die kostenlose
Zuteilung (Teilmenge)

für Versteigerungen (Teilmenge)
 

für die Sonderreserve (Teilmenge)
 

2020

1'310'035 

1'074'229

196'505

0

2021

1'072'636

879'562

160'895

32'179

2022

1'048'507

859'776

157'276

31'455

2023

1'223'572

1'003'329

183'536

36'707

2024

1'167'988

734'492

433'496

0

Tabelle B: CO2-Emissionen, EHS-pflichtige Luftfahrzeugbetreiber, effektiv kostenlos zugeteilte Emissionsrechte im Schweizer EHS (Stand: 31.01.2025).

 

CO2-Emissionen

Anzahl EHS-pflichtige Luftfahrzeugbetreiber

Effektiv kostenlos zugeteilte Emissionsrechte

2020

582'939

141

1'057'843

2021

603'239

151

863'459

2022

1'084'200

178

849'274

2023

1'483'570

205

994'892

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 11.02.2025

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/verminderungsmassnahmen/ehs/luftfahrt.html