Seit 2020 sind Flüge innerhalb der Schweiz und von der Schweiz in den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie ins Vereinigte Königreich (UK) dem Schweizer Emissionshandelssystem (EHS) unterstellt. Betreiber von Luftfahrzeugen müssen im Umfang ihrer CO2-Emissionen Emissionsrechte abgeben.
Basierend auf der Transportleistung von 2018 im Luftverkehr (gemessen in Tonnenkilometern) legt der Bund jedes Jahr die die Menge der zur Verfügung stehenden Emissionsrechte als Obergrenze im System («cap») fest.. Diese Obergrenze wird seit 2021 jedes Jahr um 2.2 % und seit 2024 jährlich um 4.3 % verringert (linearer Reduktionsfaktor).
Bis 2025 wird eine gewisse Menge an Emissionsrechten kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber zugeteilt, die verbleibende Menge wird versteigert. Die Emissionsrechte sind frei handelbar («trade») und können zur Deckung der verursachten CO2-Emissionen der zuständigen Behörde abgegeben oder an andere EHS-Teilnehmer verkauft werden.
Teilnahme am Schweizer EHS
Zur Teilnahme verpflichtet sind Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge im Inland oder Flüge aus der Schweiz in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder ins Vereinigte Königreich (UK) durchführen. Flüge aus dem EWR in die Schweiz werden vom EHS der EU abgedeckt, Flüge aus dem UK in die Schweiz vom EHS des UK. Es gelten im Schweizer EHS analog zu den Regelungen in der EU Ausnahmen für Spezialflüge (bspw. Militär-, Rettungs- oder Forschungsflüge) sowie Schwellenwerte. Die Schwellenwerte betragen 10‘000 t CO2 pro Jahr und 243 Flüge in einem von drei aufeinanderfolgenden Viermonatsperioden für gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber und 1’000 t CO2 pro Jahr für nicht-gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber. Falls der Luftfahrzeugbetreiber Pflichten im EHS der EU hat, gelten diese Schwellenwerte nicht.
Kostenlose Zuteilung
Das BAFU berechnet für jeden Luftfahrzeugbetreiber die jährliche Menge kostenlos zuzuteilender Emissionsrechte aufgrund der jeweiligen Transportleistung im Jahr 2018 unter Berücksichtigung des linearen Reduktionsfaktors und des anwendbaren Benchmarks.
Falls ein Luftfahrzeugbetreiber in einem bestimmten Jahr keine pflichtigen Flüge durchführt und somit keine Abgabepflicht hat, muss er die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte, die er für dieses Jahr erhalten hat, zurückgeben.
Zusätzliche kostenlose Zuteilung für Flüge in die Regionen in äusserster Randlage
Seit 2024 sind Flüge von der Schweiz in die Regionen in äusserster Randlage der EU, d.h. Flüge nach Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Réunion, Saint-Martin, Madeira, den Azoren und den Kanarischen Inseln nicht mehr vom Schweizer EHS ausgenommen. Betreiber von Luftfahrzeugen konnten für diese Flüge kostenlose Emissionsrechte gemäss Artikel 46g der CO2-Verordnung beantragen.
Versteigerung
Das BAFU versteigert regelmässig Emissionsrechte über das Schweizer Emissionshandelsregister (EHR). Zur Teilnahme an Versteigerungen berechtigt sind unter anderem Betreiber von Luftfahrzeugen im EHS der Schweiz und der EU sowie die übrigen in der EU zur Versteigerung zugelassenen Unternehmen aus dem EWR. Wer an der Versteigerung im Schweizer EHR teilnehmen will, muss über ein Konto im Schweizer EHR verfügen. Detaillierte Informationen zur Versteigerung sind im Faktenblatt zur Versteigerung und in den Allgemeinen Versteigerungsbedingungen bereitgestellt:
Allgemeine Versteigerungsbedingungen (PDF, 70 kB, 15.01.2024)Gültig ab 15.01.2024
Faktenblatt: Versteigerung von Emissionsrechten (PDF, 1 MB, 15.01.2024)Gültig ab 15.01.2024
Termine, Versteigerungsmengen, Höchst- und Mindestgebotsmengen der nächsten sowie die Ergebnisse von bereits durchgeführten Versteigerungen sind im EHR publiziert:
Berichterstattung und Pflicht zur Abgabe von Emissionsrechten
Die Luftfahrzeugbetreiber müssen jährlich bis zum 31. März der zuständigen Behörde im verwaltenden Staat (siehe One-Stop-Shop) über ihre CO2-Emissionen des Vorjahres Bericht erstatten. In der Folge müssen sie bis zum 30. September im Umfang dieser CO2-Emissionen Emissionsrechte abgeben. Die Abgabe erfolgt dabei im Emissionshandelsregister der zuständigen Behörde. Von der Schweiz verwaltete Luftfahrzeugbetreiber vollziehen diese Abgabe im EHR der Schweiz, während von einer ausländischen Behörde verwaltete Luftfahrzeugtreiber dies im Unionsregister tun.
One-Stop-Shop
Im Sinne eines One-Stop-Shops werden Luftfahrzeugbetreiber, die sowohl im EHS der Schweiz als auch in demjenigen der EU Pflichten haben, nur von einem Staat verwaltet. Die zuständige Behörde in diesem Staat ist dabei für alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung des Betreibers unter beiden EHS verantwortlich. Dies umfasst u.a. die Annahme der jährlichen Monitoringberichte, die Überprüfung, ob alle Verpflichtungen erfüllt wurden, und die Durchsetzung der Pflichten.
Von der Schweiz verwaltete Luftfahrzeugbetreiber
Die Liste mit den aktuell von der Schweiz verwalteten Luftfahrzeugbetreibern findet sich hier:
Aircraft Operators Attribution List (Commission Regulation (EU)) (PDF, 945 kB, 25.04.2024)(auf Englisch)
Schweizer Cap für die Luftfahrt
Die Gesamtmenge der Emissionsrechte für Luftfahrzeuge wird jedes Jahr um den linearen Reduktionsfaktor von 4.3 % verringert (bis 2023: 2.2 %). Flüge in das Vereinigte Königreich waren als Folge des Austritts aus dem EWR in den Jahren 2021 und 2022 nicht dem Schweizer EHS unterstellt. Das Luftfahrt-Cap für diese Jahre wurde entsprechend angepasst. Ab 2024 enthält das Luftfahrt-Cap auch zusätzliche Emissionsrechte für Flüge in die Regionen in äusserster Randlage der EU.
Anzahl Schweizer Emissionsrechte im EHS für Luftfahrzeugbetreiber
Tabelle A: Gesamtmenge an Emissionsrechten für Luftfahrzeuge («Luftfahrt-Cap») sowie die verfügbaren Mengen für die kostenlose Zuteilung, für Versteigerungen sowie die für die Sonderreserve.
Luftfahrt-Cap (Gesamtmenge) |
für die kostenlose Zuteilung (Teilmenge) |
für Versteigerungen (Teilmenge) |
für die Sonderreserve (Teilmenge) |
|
---|---|---|---|---|
2020 | 1'310'035 | 1'074'229 | 196'505 | 0 |
2021 | 1'072'636 | 879'562 | 160'895 | 32'179 |
2022 | 1'048'507 | 859'776 | 157'276 | 31'455 |
2023 | 1'223'572 | 1'003'329 | 183'536 | 36'707 |
2024 | 1'167'988 | 734'492 | 433'496 | 0 |
Tabelle B: CO2-Emissionen, EHS-pflichtige Luftfahrzeugbetreiber, effektiv kostenlos zugeteilte Emissionsrechte im Schweizer EHS (Stand: 31.10.2024).
|
CO2-Emissionen |
Anzahl EHS-pflichtige Luftfahrzeugbetreiber |
Effektiv kostenlos zugeteilte Emissionsrechte |
---|---|---|---|
2020 |
582'939 |
141 |
1'057'843 |
2021 |
603'239 |
151 |
863'459 |
2022 | 1'084'200 | 178 | 849'291 |
2023 | 1'483'570 | 205 | 995'158 |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: ets-aviation@bafu.admin.ch
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 11.02.2025