Neufahrzeuge müssen im Durchschnitt einen festgelegten Zielwert an CO2-Emissionen pro Kilometer einhalten. Solche Zielwerte gibt es für neue Personenwagen (PW), neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) sowie seit 2025 erstmals für neue Lastwagen und Sattelschlepper (SNF). In der Schweiz gelten die gleichen Zielwerte wie in der EU. In der Pflicht stehen die Schweizer Fahrzeugimporteure.
In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen seit 2021 nach dem Prüfverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure) im Durchschnitt maximal 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, ab dem Jahr 2025 93.6 g CO2/km und ab dem Jahr 2030 noch 49,5 g CO2/km. Erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) dürfen seit 2021 maximal 186 g CO2/km ausstossen, ab dem Jahr 2025 153.9 g CO2/km und ab dem Jahr 2030 noch 90,6 g CO2/km.
Für Lastwagen und Sattelschlepper (schwere Nutzfahrzeuge, SNF) gilt seit 2025 ebenfalls erstmalig eine CO2-Zielwertregelung. Die Importeure von neuen SNF müssen die durchschnittlichen Emissionen um 15 Prozent senken gegenüber dem Ausgangswert der EU-Regelung (Emission der Neuwagenflotte 2019/2020) und ab 2030 um 30 Prozent.
Auf Basis dieser Zielwerte muss die Flotte jedes Importeurs eine individiuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.
Nähere Informationen zu den CO2-Vorschriften für Fahrzeuge finden Sie auf der folgenden Seite:
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Letzte Änderung 02.01.2025