CO2-Vorschriften für Fahrzeuge

Neue Personenwagen dürfen im Durchschnitt seit 2015 höchstens 130 g CO2 pro km und seit 2020 höchstens 95 g CO2 pro km ausstossen. Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gilt seit 2020 ein Zielwert von durchschnittlich 147 g CO2 pro km. In der Pflicht stehen die Schweizer Fahrzeugimporteure. Sie müssen eine Sanktion bezahlen, wenn sie ihre individuellen CO2-Zielvorgaben nicht einhalten.

Im Juli 2012 wurden in der Schweiz analog zur EU für neue Personenwagen CO2-Vorschriften eingeführt. Diese werden stufenweise verschärft und erweitert. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurde der durchschnittliche Zielwert für neue Personenwagen von 130 auf 95 g CO2 pro km gesenkt und gleichzeitig ein durchschnittlicher Zielwert für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper von 147 g CO2 pro km eingeführt.

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Letzte Änderung 17.12.2020

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