Neue Personenwagen dürfen im Durchschnitt seit 2015 höchstens 130 g CO2 pro km und seit 2020 höchstens 95 g CO2 pro km ausstossen. Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gilt seit 2020 ein Zielwert von durchschnittlich 147 g CO2 pro km. In der Pflicht stehen die Schweizer Fahrzeugimporteure. Sie müssen eine Sanktion bezahlen, wenn sie ihre individuellen CO2-Zielvorgaben nicht einhalten.
Im Juli 2012 wurden in der Schweiz analog zur EU für neue Personenwagen CO2-Vorschriften eingeführt. Diese werden stufenweise verschärft und erweitert. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 wurde der durchschnittliche Zielwert für neue Personenwagen von 130 auf 95 g CO2 pro km gesenkt und gleichzeitig ein durchschnittlicher Zielwert für neue Lieferwagen und leichte Sattelschlepper von 147 g CO2 pro km eingeführt.
In Anlehnung an die EU sollen die CO2-Zielwerte ab 2025 um 15 % tiefer liegen als 2021 und neu auch schwere Nutzfahrzeuge betreffen. So hat es das Parlament mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen, die frühestens auf 2022 in Kraft tritt.
Nähere Informationen zu den CO2-Vorschriften für Fahrzeuge finden Sie auf den folgenden Seiten:
Weiterführende Informationen
Links
European Commission: Road transport - Reducing CO2 emissions from vehicles
Recht
EU
Letzte Änderung 17.12.2020