CO2-Abgabe

Seit 2008 wird auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas eine Lenkungsabgabe erhoben. Sie setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger. Der Ertrag wird grösstenteils an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Davon profitiert, wer wenig verbraucht.

Jährlich werden rund zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel (max. 450 Mio. Franken) fliesst in das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen wie z.B. energetischer Sanierungen oder erneuerbarer Energien. Weitere 25 Mio. Franken kommen dem Technologiefonds zu.

Betreiber treibausgasintensiver Anlagen können sich von der Abgabe befreien lassen, wenn sie sich im Gegenzug zu einer Emissionsverminderung verpflichten. Betreiber grosser treibhausgasintensiver Anlagen sind ins Emissionshandelssystem eingebunden und sind ebenfalls von der CO2-Abgabe befreit.

Erhebung

Die CO2-Abgabe wird auf alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) erhoben. Ab 2022 beträgt sie 120 Franken pro Tonne CO2. Die CO2-Abgabe ist auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.

Rückverteilung

Rund zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen.

Befreiung

Treibhausgasintensive Anlagen werden von der CO2-Abgabe befreit, wenn sie sich im Gegenzug zu einer Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. Betreiber grosser treibhausgasintensiver Anlagen sind ins Emissionshandelssystem eingebunden und sind ebenfalls befreit.

Rückerstattung

Wer fossile Brennstoffe einkauft, bezahlt automatisch die CO2-Abgabe. Abgabebefreite Unternehmen können die Abgabe bei der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV zurückfordern.

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Letzte Änderung 29.12.2020

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