Die CO2-Abgabe setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger. Seit 2008 wird sie auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas als Lenkungsabgabe erhoben. Der Ertrag wird grösstenteils an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Davon profitiert, wer wenig verbraucht.
Direkt zur Rückverteilung und Befreiung der CO2-Abgabe:
Privatpersonen erhalten jährlich Geld zurück: über die Krankenkassenprämie.
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Bevölkerung entrichtet wurden, werden gleichmässig zurückverteilt an alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) versichert sind. Somit erhält jede Person ungeachtet ihres Energieverbrauchs den gleichen Betrag.
Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen.
Drei Kategorien von Unternehmen sind von der CO2-Abgabe befreit.
1. Betreiber von treibhausgasintensiven Anlagen, die am Emissionshandelssystem (EHS) teilnehmen:
2. Betreiber von Anlagen, die in Folge der Menge der ausgestossenen Treibhausgasemissionen nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen, eine wirtschaftliche Tätigkeit oder gewisse öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausüben (wie beispielsweise Schwimmbäder, Spitäler oder Alters- und Pflegeheime) und gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung eingehen:
3. Betreiber von fossilen Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen:
Privatpersonen können sich nicht von der CO2-Abgabe befreien lassen.
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Wirtschaft entrichtet wurden, werden an die Arbeitgeber proportional zur abgerechneten AHV-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurückverteilt.
Betreiber von Anlagen mit einer Verminderungsverpflichtung sind von der Rückverteilung ausgeschlossen.
Auf Heizöl, Erdgas oder andere fossile Brennstoffe erhebt der Bund eine Abgabe von 120 Franken für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entsteht.
Die CO2-Abgabe ist eine Lenkungsabgabe. Sie macht fossile Brennstoffe teurer und setzt damit Anreize, sie sparsamer einzusetzen. Nichtfossile Energieträger wie Biogas oder Holz werden gleichzeitig konkurrenzfähiger.
Jährlich werden zwei Drittel der Abgabeerträge verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Ein Drittel der Einnahmen wird für die Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden (Gebäudeprogramm), die Förderung von erneuerbarer Energie sowie zur Förderung innovativer Unternehmen (Technologiefonds) verwendet.
Erhebung der Abgabe für Private und Unternehmen
Sowohl Unternehmen als auch Private bezahlen die CO2-Abgabe beim Kauf von Energieträgern wie Heizöl, Erdgas, Kohle oder anderen fossilen Brennstoffen. Der Betrag ist auf der Rechnung ausgewiesen. Je nach Kohlenstoffgehalt eines Energieträgers entsteht bei dessen Verbrennung mehr oder weniger CO2. Der Kohlenstoffgehalt bestimmt deshalb die Höhe der CO2-Abgabe für jeden Energieträger.
Auf fossile Treibstoffe wie Benzin, Diesel oder Kerosin erhebt der Bund keine CO2-Abgabe (sie gilt nur für Brennstoffe). Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind jedoch dazu verpflichtet, die CO2-Emissionen aus dem Verkehr teilweise zu kompensieren.
Weiterführende Informationen
Links
Dokumente
Wirkungsabschätzung zur CO2-Abgabe – Aktualisierung bis 2015 (PDF, 694 kB, 16.06.2017)Im Auftrag des BAFU
Wirkungsabschätzung CO2-Abgabe: Faktenblatt (PDF, 162 kB, 19.02.2018)Untersuchungsansatz und wichtigste Ergebnisse
Wirkungsabschätzung CO2-Abgabe – Modellrechnungen (PDF, 5 MB, 17.12.2015)Schlussbericht Ecoplan, EPFL und FHNW. Studie im Auftrag des BAFU
Wirkungsabschätzung CO2-Abgabe – Direktbefragungen (PDF, 1 MB, 14.04.2016)Schlussbericht TEP Energy und Rütter Soceco. Studie im Auftrag des BAFU
Letzte Änderung 02.04.2025