Betreiber von Anlagen, die nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen und bestimmte Tätigkeiten ausüben, können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie eine Verminderungsverpflichtung eingehen. Sie müssen dabei ihre Treibhausgasemissionen vermindern und ihren Betrieb dekarbonisieren.
Verminderungsverpflichtungen sind ein klimapolitisches Instrument. Es richtet sich an Betreiber von Anlagen, die infolge des Umfangs der ausgestossenen Treibhausgasemissionen nicht am Emissionshandelssystem teilnehmen und eine wirtschaftliche Tätigkeit oder gewisse öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise den Betrieb von Schwimmbädern, Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen. Anlagebetreiber zahlen auf fossile Brennstoffe eine CO2-Abgabe. Sie können sich diese Abgabe jedoch zurückerstatten lassen, wenn sie stattdessen gegenüber dem Bund eine Verminderungsverpflichtung eingehen.
Zielvereinbarung Energieeffizienz
Grundlage für eine Verminderungsverpflichtung ist eine gültige Zielvereinbarung. Wichtige Informationen zum Thema Zielvereinbarungen gibt es auf der vom BAFU und dem BFE gemeinsam betriebenen Seite zv-energie.admin.ch. Die Erfassung und das Monitoring der Ziele erfolgt über das ZVM-Tool.
Bundesamt für Umwelt & Bundesamt für Energie: ZVM-Tool
Eine Verminderungsverpflichtung dauert bis 2040, wird durch das BAFU verfügt und besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
- Gesuch für eine Verminderungsverpflichtung
- Gültige Zielvereinbarung zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verminderung der CO2-Emissionen
- Jährlicher Monitoringbericht
- Dekarbonisierungsplan
Um sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen, steht treibhausgasintensiven Unternehmen statt einer Verminderungsverpflichtung auch der Weg über eine Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) offen. Betreiber fossiler Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen) können sich ebenfalls von der CO2-Abgabe befreien lassen.
Letzte Änderung 23.04.2025