Schritt für Schritt zur Verminderungsverpflichtung (Befreiung von der CO2 -Abgabe)

Betreiber von Anlagen, die wirtschaftliche oder bestimmte öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausüben, können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Im Gegenzug verpflichten sie sich dazu, ihre Treibhausgasemissionen zu vermindern und ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Die Anlagebetreiber müssen ein Gesuch für eine Verminderungsverpflichtung beim BAFU einreichen.

Für Betreiber von Anlagen, die an einer Verminderungsverpflichtung interessiert sind, werden hier die wichtigsten Eckpunkte Schritt für Schritt erklärt.

Detailliertere Informationen zur Verminderungsverpflichtung (Befreiung von der CO2-Abgabe) finden Sie in der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde:

Betreiber von Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW oder einer anderen Tätigkeit gemäss Anhang 6 der CO2-Verordnung sind grundsätzlich zur Teilnahme am Emissionshandelssystem (EHS) verpflichtet.

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Letzte Änderung 23.04.2025

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