Verminderungsverpflichtung: Informationen für von der CO2-Abgabe befreite Anlagebetreiber 

Betreiber mit Verminderungsverpflichtung verpflichten sich gegenüber dem Bund, ihre Treibhausgasemissionen zu vermindern und ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Sie müssen jährlich über ihre Emissionen, die umgesetzten Massnahmen sowie über allfällige Abweichungen von ihren Zielen Bericht erstatten und alle drei Jahre den Dekarbonierungsplan aktualisieren.

Detailliertere Informationen zur Befreiung von der CO2-Abgabe mit einer Verminderungsverpflichtung befinden sich in der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde.

Verminderungsverpflichtung (Befreiung von der CO2-Abgabe) 2025-2040 (PDF, 644 kB, 02.04.2025)Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 5. aktualisierte Version. 2025

Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für Betreiber von Anlagen, die eine Verminderungsverpflichtung abgeschlossen haben, publiziert:

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Letzte Änderung 23.05.2025

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