Zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückverteilt. Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen.
Die CO2-Abgabe fördert den sparsamen Umgang mit fossilen Brennstoffen. Sie wurde erstmals im Jahr 2008 erhoben. Seit 2022 beträgt der Abgabesatz 120 Franken pro Tonne CO2. Dies ergibt einen jährlichen Ertrag von ungefähr 1,2 Mrd. Franken.
Zwei Drittel der Einnahmen werden an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückverteilt. Die Aufteilung zwischen Bevölkerung und Wirtschaft richtet sich nach der Abgabelast, die statistisch ermittelt wird.
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Wirtschaft entrichtet wurden, werden an die Arbeitgeber proportional zur Lohnsumme ihrer Arbeitnehmenden zurückverteilt. Ab 2025 erfolgt die Rückverteilung nicht mehr gemäss AHV-Lohnsumme, sondern gestützt auf die Lohnsumme, auf welche die Arbeitgeber Beiträge nach Artikel 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes an die Arbeitslosenversicherung bezahlen (ALV1-Lohnsumme). Der versicherte Verdienst, auf den Beiträge bezahlt werden, ist aktuell bei 148'200 Franken plafoniert.
Die AHV-Ausgleichskassen verteilen die Gelder im Auftrag des BAFU, indem sie den jeweiligen Betrag verrechnen oder auszahlen.
Betreiber mit einer Verminderungsverpflichtung sind von der CO2-Abgabe befreit und ab 2025 neu von der Rückverteilung ausgeschlossen.
Betreiber mit einer Verminderungsverpflichtung sind von der CO2-Abgabe befreit und ab 2025 neu von der Rückverteilung ausgeschlossen. Da diese Betreiber zum Zeitpunkt der Rückverteilung 2025 noch nicht bekannt sind, kann der Ausschluss der Rückverteilung nicht vorgenommen werden. Daher wird die Rückverteilung des Jahres 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die Lohnsumme des Jahres 2024.
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Letzte Änderung 31.03.2025