CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel / Verminderungsverpflichtung

uv-1316-d
Jahr 2022
Seiten 82
Nummer UV-1316-D
Hrsg. Bundesamt für Umwelt BAFU
Reihe Umwelt-Vollzug

Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 4. aktualisierte Version 2022

In der Schweiz wird auf energetisch genutzten fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Unternehmen aus vom Bundesrat bezeichneten Wirtschaftszweigen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten (Verminderungsverpflichtung). Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung der Abgabebefreiung ohne Teilnahme am Emissionshandelssystem.
(4. aktualisierte Ausgabe Mai 2022; Erstausgabe 2013)


CO2-Abgabebefreiung ohne ­Emissionshandel / Verminderungsverpflichtung (PDF, 4 MB, 05.05.2022)

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Keine gedruckte Fassung vorhanden.

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Letzte Änderung 05.05.2022

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