Keine gedruckte Fassung vorhanden.
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Jahr | 2025 |
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Seiten | 58 |
Nummer | UV-2552-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 5. aktualisierte Version 2025
In der Schweiz wird auf energetisch genutzte fossile Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Betreiber von Anlagen, die wirtschaftliche oder bestimmte öffentlich-rechtliche Tätigkeiten ausüben, können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen. Im Gegenzug verpflichten sie sich dazu, ihre Treibhausgasemissionen zu verringern und ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung der Verminderungsverpflichtung (Befreiung von der CO2-Abgabe).
(5. aktualisierte Ausgabe 2025; Erstausgabe 2013)
Verminderungsverpflichtung (Befreiung von der CO2-Abgabe) 2025-2040 (PDF, 644 kB, 02.04.2025)Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 5. aktualisierte Version. 2025
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Letzte Änderung 02.04.2025