Anhänge
Jahr | 2022 |
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Seiten | 82 |
Nummer | UV-1316-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 4. aktualisierte Version 2022
In der Schweiz wird auf energetisch genutzten fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe erhoben. Unternehmen aus vom Bundesrat bezeichneten Wirtschaftszweigen können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten (Verminderungsverpflichtung). Die vorliegende Mitteilung konkretisiert die Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in Bezug auf die Umsetzung der Abgabebefreiung ohne Teilnahme am Emissionshandelssystem.
(4. aktualisierte Ausgabe Mai 2022; Erstausgabe 2013)
CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel / Verminderungsverpflichtung (PDF, 4 MB, 05.05.2022)
CO2-Abgabebefreiung ohne Emissionshandel / Verminderungsverpflichtung (PDF, 4 MB, 05.05.2022)Mit markierten Änderungen gegenüber früherer Version
Keine gedruckte Fassung vorhanden.
Übersicht
Letzte Änderung 05.05.2022