CO2-Abgabe: für Privatpersonen

Die CO2-Abgabe setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger. Ein Grossteil des Ertrags wird verbrauchsunabhängig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Die CO2-Abgabe ist also eine Lenkungsabgabe.

Auf Heizöl, Erdgas oder andere fossile Brennstoffe erhebt der Bund eine Abgabe von 120 Franken für jede Tonne CO2, die bei der Verbrennung dieser Brennstoffe entsteht. Private und Unternehmen bezahlen die CO2-Abgabe beim Kauf von Energieträgern wie Heizöl, Erdgas, Kohle oder anderen fossilen Brennstoffen. Der Betrag wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Die CO2-Abgabe wurde erstmals im Jahr 2008 erhoben. Seit 2022 beträgt der Abgabesatz 120 Franken pro Tonne CO2. Dies ergibt einen jährlichen Ertrag von ungefähr 1.2 Mrd. Franken.

Ein Drittel der Einnahmen wird für die Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden (Gebäudeprogramm), die Förderung von erneuerbarer Energie sowie zur Förderung innovativer Unternehmen (Technologiefonds) verwendet.

Zwei Drittel der Einnahmen werden an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Aufteilung zwischen Bevölkerung und Wirtschaft richtet sich nach der Abgabelast, die statistisch ermittelt wird.

Rückverteilung an die Bevölkerung

Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Bevölkerung entrichtet wurden, werden gleichmässig an alle in der Schweiz wohnhaften Personen, die nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) versichert sind, zurückverteilt. Somit erhält jede Person ungeachtet ihres Energieverbrauchs den gleichen Betrag. Dieser Mechanismus begünstigt diejenigen, die wenig fossile Brennstoffe verbrauchen.

Die Rückverteilung erfolgt durch die Krankenversicherer. Sie verfügen über das aktuellste Adressenverzeichnis der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Dieses System verursacht geringe Vollzugskosten und wird auch für die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) genutzt.

Die Versicherten erfahren die Höhe der Rückverteilung jeweils gleichzeitig mit der Prämienmitteilung. Der Betrag wird mit der Krankenkassenprämie verrechnet.

Weiterführende Informationen

Dokumente

Merkblatt Bevölkerung

Wieso Sie im Jahr 2024 CHF 64.20 erhalten (PDF, 95 kB, 07.08.2023)Merkblatt Rückverteilung von Umweltabgaben 2024

Warum Sie 2023 CHF 61.20 erhalten (PDF, 398 kB, 05.10.2022)Merkblatt Rückverteilung der Umweltabgaben 2023


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Letzte Änderung 31.03.2025

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