Freiwillige Vereinbarungen mit Wirtschaftszweigen sind ein bewährtes Instrument der Umwelt- und Klimapolitik. Sie erlauben einvernehmliche Lösungen mit der Wirtschaft im gegenseitigen Interesse.
Sowohl das Umweltschutzgesetz (Art. 41a) als auch das CO2-Gesetz (Art. 3 Abs. 4) sehen Vereinbarungen zwischen dem Bund und ganzen Wirtschaftszweigen (Branchen) vor. Branchenvereinbarungen enthalten zum Beispiel mengenmässige für Schadstoffe oder Treibhausgase und definieren Grundsätze für die effiziente Verwendung, die Wiederverwendung eines Schadstoffs, die Entsorgung oder den Einsatz neuer Technologien.
Zur Verminderung der Treibhausgasemissionen wurden folgende Branchenvereinbarungen abgeschlossen:
Letzte Änderung 16.03.2022