Die freiwillige Branchenlösung hat zum Ziel, den Einsatz und die Emissionen von SF6 so weit als möglich zu begrenzen. Sie wird durch Swissmem koordiniert.
SF6 ist ein hochwirksames Treibhausgas mit einem globalen Erwärmungspotenzial von 22‘800 (1 kg SF6 ist gleich wirksam wie 22.8 Tonnen CO2). Seine Verwendung ist grundsätzlich verboten, wobei Ausnahmeregelungen gelten für Anwendungen, in denen SF6 nicht durch andere Stoffe ersetzt werden kann (z. B. Isolationsgas in elektrischen Hochspannungsanlagen oder Teilchenbeschleunigern).
In zwei Vereinbarungen werden unter anderem Reduktionsziele für Emissionen von SF6 aus Herstellung und Betrieb von elektrischen Anlagen bzw. aus Teilchenbeschleunigern festgelegt. Für das Jahr 2020 betragen die Zielwerte 3.2 Tonnen für SF6 aus Herstellung und Betrieb von Anlagen der Höchst-, Hoch- und Mittelspannung, resp. 0.45 Tonnen SF6 aus Teilchenbeschleunigern. Die Einhaltung der Reduktionsziele für 2020 wird im Sommer 2021 anhand der durchschnittlichen Emissionen der Jahre 2019-2021 überprüft.
Für die Periode 2021-2025 sollen die Emissionen aus elektrischen Anlagen im Durchschnitt 1.0 Tonnen SF6 pro Jahr bzw. aus Teilchenbeschleunigern 0.35 Tonnen SF6 pro Jahr nicht übersteigen.
Die Koordination der Vereinbarung wird auf Seite der Wirtschaft von Swissmem wahrgenommen. Swissmem erstellt jährlich eine Stoffbilanz für SF6, die in das schweizerische Treibhausgasinventar einfliesst.
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Letzte Änderung 18.12.2020