Treibhausgasemissionen machen nicht Halt an Landesgrenzen. Die Schweiz ist mit ihrem Gebirgsökosystem von klimatischen Veränderungen stark betroffen. Ein global koordiniertes Vorgehen ist entscheidend. Deshalb setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene engagiert für den Klimaschutz ein.
- 1. Internationale Klimapolitik: Etappen und Ergebnisse
- 2. Klimaziele der Schweiz aufgrund des Übereinkommens von Paris
- 3. UNFCCC − internationale Kooperation für die Umsetzung der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris
- 4. Allianzen und Koalitionen in den internationalen Klimaverhandlungen
- 5. IPCC - die wissenschaftliche Grundlage
1. Internationale Klimapolitik: Etappen und Ergebnisse
Rio, Kyoto, Marrakesch, Cancún, Paris – Meilensteine der Diskussionen über den Klimaschutz. Seit der Verabschiedung der Klimakonvention der Vereinten Nationen 1992 treffen sich Ländervertreterinnen und -vertreter aus aller Welt regelmässig mit dem Ziel, den Klimawandel in Grenzen zu halten.
1992 wurde am Erdgipfel in Rio die Klimakonvention – Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) – verabschiedet und trat 1994 in Kraft.
Die Verabschiedung der UNFCCC ist ein Meilenstein für ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Mit dieser Konvention werden die Bedeutung des Klimawandels und der Einfluss der menschenverursachten Treibhausgasemissionen offiziell anerkannt. Ziel der UNFCCC ist, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf welchem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Sie trägt den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der Industrie- und der Entwicklungsländer Rechnung: Die Staaten sollen sich «an einem wirksamen und angemessenen internationalen Handeln entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, ihren jeweiligen Fähigkeiten sowie ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage» beteiligen. Die Konvention fordert die Regierungen also auf, Strategien zur Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel umzusetzen, wobei die Industrieländer die Schwellen- und Entwicklungsländer finanziell und technologisch unterstützen. Die Industrieländer verpflichten sich zur Emissionssenkung sowie zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasen sowie der Anpassung an den Klimawandel, z.B. durch die Finanzierung von Projekten im Rahmen des Globalen Umweltfonds (GEF). Die UNFCCC ist heute von 195 Staaten und der Europäischen Union ratifiziert worden und hat universelle Gültigkeit.
1997 verabschiedeten die Staaten an der COP3 mit dem Kyoto-Protokoll das erste verbindliche internationale Übereinkommen über quantifizierte Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Es trat 2005 in Kraft, nachdem es mehr als 55 Staaten ratifiziert hatten, darunter Industrieländer (so genannte Annex-I-Staaten), die 1990 für mindestens 55 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen der Industrieländer verantwortlich waren.
Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich die Industrieländer, während einer ersten Verpflichtungsperiode 2008–2012 ihre Treibhausgasemissionen um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Für die einzelnen Länder bewegen sich diese verbindlichen Reduktionsziele zwischen minus 8 und plus 10 Prozent (minus 8 Prozent für die Schweiz und die EU) gegenüber 1990. Die Verpflichtungen unter diesem Protokoll sind rechtlich verbindlich, deckten allerdings nur rund 25 Prozent der weltweiten Emissionen ab. Sie gelten nur für Industrieländer – Entwicklungsländer sind lediglich zur Erstellung eines Inventars der Treibhausgasemissionen verpflichtet. Staaten wie China, Indien oder Brasilien werden durch das Protokoll also nicht in die Pflicht genommen.
Die Schweiz ist ihren Verpflichtungen zur Emissionsreduktion unter dem Kyoto-Protokoll in der Periode 2008–2012 nachgekommen.
Ende 2012, an der Klimakonferenz in Doha, einigten sich die Staaten auf eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll (Doha Amendment). Die Industrieländer verpflichteten sich dabei, die Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 durchschnittlich um 18 Prozent zu reduzieren (Schweiz: minus 20 Prozent im Jahr 2020; EU: minus 20 Prozent 2013–2020). Die zweite Verpflichtungsperiode deckt nunmehr lediglich 14 Prozent der weltweiten Emissionen ab: Neben den USA und Kanada – die das Kyoto-Protokoll verlassen oder nicht ratifiziert haben – sind auch Japan, Russland und Neuseeland keine Verpflichtungen unter Doha für die zweite Verpflichtungsperiode eingegangen. Zugleich haben die Emissionen in den Entwicklungsländern – für die keine Reduktionsverpflichtung besteht – weiter stark zugenommen.
Die zweite Verpflichtungsperiode gilt bis Ende 2020. Eine dritte Verpflichtungsperiode ist nicht vorgesehen.
Seit 2005: Jährliche Zusammenkunft der Vertragsstaaten der Klimakonvention (COP) und gleichzeitig Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP).
2015 wurde das Übereinkommen von Paris verabschiedet. Es trat am 4. November 2016 in Kraft und wird am 1. Januar 2021 wirksam. Es deckt somit den Zeitraum nach 2020 ab. Das Übereinkommen von Paris ist das erste globale Klimaübereinkommen, das alle Staaten gemäss ihrer Verantwortung und Kapazität in die Pflicht nimmt, konkrete Massnahmen zur Emissionsreduktion und Anpassung an den Klimawandel umzusetzen. Es verpflichtet Industrieländer ebenso wie Entwicklungsländer. Die Verpflichtung der Industriestaaten zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei ihren Anstrengungen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird wiederholt. Neu sind nun auch andere Staaten zu solcher Unterstützung eingeladen.
Unter dem Übereinkommen von Paris verpflichteten sich erstmals alle grossen Emittenten, darunter die USA und China, zu konkreten Emissionsreduktionszielen. Am 1. Mai 2020 hatten es 189 Staaten ratifiziert, die für fast 97 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Unter der Präsidentschaft von Donald Trump traten die USA per Ende 2020 aus dem Übereinkommen von Paris aus, um dann unter der Präsidentschaft von Joe Biden im Februar 2021 wieder beizutreten. Alle übrigen Staaten haben ihre Verpflichtung unter diesem Übereinkommen bestätigt.
Jährlich finden Zusammenkünfte der Vertragsstaaten der Klimakonvention (COP) und gleichzeitig die Tagungen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP) und des Übereinkommens von Paris (CMA) statt. An diesen Konferenzen prüfen die Staaten die erzielten Fortschritte und treffen die nötigen Entscheidungen für eine wirksame Umsetzung dieser Übereinkommen. Sie einigen sich beispielsweise über detailliertere Regelungen zur Anwendung der Übereinkommen oder über nötige institutionelle und administrative Bestimmungen.
2015, COP21 in Paris, Frankreich
Die Vertreterinnen und Vertreter aus 195 Ländern haben am 12.12.2015 an der 21. Klimakonferenz in Paris nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen erabschiedet, das bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad zu begrenzen. Die Schweiz, die sich in diesem Prozess sehr engagiert hat, ist erfreut über den Ausgang der Verhandlungen. Die Staaten müssen sich nun auf detaillierte Regeln für die Umsetzung dieses Übereinkommens einigen.
2016, COP22 in Marrakesch, Marokko
Die Verhandlungen hatten das Ziel, die Ausarbeitung von einheitlichen Bestimmungen und verbindlichen Richtlinien einzuleiten, besonders für die Definition von landesweiten Klimazielen und die Erstellung der Berichte, damit die Wirkungen und die von den verschiedenen Ländern erzielten Fortschritte messbar und
überprüfbar werden. Es zeigte sich, dass dabei nicht alle Länder dieselben Prioritäten verfolgen, sowohl was die Zielsetzungen in den einzelnen Bereichen als auch was die Geschwindigkeit der Lösungsfindung anbelangt.
2017, COP23 in Bonn, Deutschland
An der Konferenz, die von Fidschi präsidiert wurde, brachten die Staaten ihr Engagement zugunsten des Klimaschutzes und des Übereinkommens von Paris zum Ausdruck. Sie einigten sich auf Grundlagendokumente, in denen die unterschiedlichen Positionen zu allen Punkten aufgeführt sind, die in den Regeln für die Anwendung des Übereinkommens vorkommen müssen. Diese Regeln wurden an der folgenden Klimakonferenz 2018 beschlossen.
2018, COP24 in Katowice, Polen
Es wurden 20 Beschlüsse und Richtlinien verabschiedet, welche die Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris präzisieren. Besonders in Bezug auf die Reduktion von Emissionen legten die Staaten fest, welche Informationen nötig sind, damit die nationalen Reduktionsziele klar, verständlich und quantifizierbar sind. Gemeinsame Regeln für die Bestimmung der Emissionen und der realisierten Reduktionen wurden ebenfalls verabschiedet. Nach Einschätzung der Schweizer Delegation ist dieses Regelwerk ausreichend, um die für eine wirksame Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens notwendige Transparenz sicher zu stellen.
2019, COP25 in Madrid, Spanien
Unter dem Vorsitz von Chile: Wichtige Themen waren robuste Umsetzungsregeln mit Emissionsverminderungen, die im Ausland erreicht werden. Es konnten keine Regeln für Marktmechanismen verabschiedet werden. Die Schweiz bedauert diesen Ausgang und hat sich mit anderen Partnerländern für ambitionierte Marktregeln eingesetzt. Diese Regeln wurden schliesslich im Folgejahr, 2021, verabschiedet. Die Länder haben sich an der COP25 aber darauf geeinigt, den Warschauer Mechanismus für den Umgang mit Schäden und Verlusten, die in den Ländern als Folge des Klimawandels entstehen, zu stärken. Dieser Mechanismus soll den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Ländern zur Verhütung solcher Ereignisse verbessern.
2021, COP26 in Glasgow, Vereinigtes Königreich
Wichtige Themen der Konferenz waren die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels, griffige und einheitliche Regeln für Emissionsverminderung im Ausland, die Berichterstattung, sowie der Umgang mit klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Die Länder haben sich auf Regeln geeinigt, welche die Doppelzählung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen ausschliessen. Damit wurden die letzten Regeln für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris verabschiedet. Die Schweiz hat sich an der Konferenz stark dafür eingesetzt, dass solche Doppelzählungen verhindert werden. Im Rahmen mehrerer bilateraler Abkommen hat sie sich bereits zuvor zur Einhaltung von strengen Marktregeln verpflichtet.
2022, COP27 in Sharm al-Sheikh, Ägypten
Die Staaten haben sich auf ein Arbeitsprogramm für den Klimaschutz bis 2026 geeinigt, dank dem vor allem gute Praktiken für die Emissionsverminderung untereinander ausgetauscht werden können. Die Staaten haben auch einen neuen Fonds für die verletzlichsten Länder beschlossen, um sie im Umgang mit Schäden durch den Klimawandel zu unterstützen. Die Schweiz begrüsst die zusätzliche Hilfe grundsätzlich. Zentrale Fragen rund um den Fonds müssen aber noch geklärt werden.
2023, COP28
2023 findet die COP28 vom 27. November bis 12. Dezember in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, statt.
2. Klimaziele der Schweiz aufgrund des Übereinkommens von Paris
Die Verpflichtungen zur Verminderung der Emissionen gemäss dem Übereinkommen von Paris werden in der nationalen Klimagesetzgebung umgesetzt. Die Schweiz hat sich Emissionsreduktionsziele gesetzt, die den Zielen des Übereinkommens von Paris und den Empfehlungen der Wissenschaft entsprechen. Die Schweiz hat 2017 ihren freiwilligen Beitrag mitgeteilt, der auf nationaler Ebene definiert wurde. Danach hat sie ihr Ziel erhöht.
Die Ziele der Schweiz zur Emissionsverminderung im Inland sind hier aufgeführt:
Die Schweiz hat international ihre Ziele zur Emissionsverminderung mitgeteilt. Der auf nationaler Ebene definierte freiwillige Beitrag ist im Register des Sekretariats des UNFCCC eingetragen:
Nationally Determined Contributions Registry | UNFCCC.
Schweizer Mitteilung: Swiss NDC 2021-2030 incl ICTU_0.pdf (unfccc.int)
3. UNFCCC − internationale Kooperation für die Umsetzung der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris
3.1 Neue Marktansätze
3.1.1 Staatsverträge Umsetzung Klimaübereinkommen von Paris, Artikel 6
Treibhausgasemissionen kennen keine Grenzen. Ob die Emissionen in der Schweiz oder im Ausland reduziert werden, hat daher die gleiche Wirkung. Die Schweiz hat sich unter dem Klimaübereinkommen von Paris dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren (Nationally Determined Contribution, NDC). Das Klimaübereinkommen von Paris etabliert mit seinem Artikel 6.2 bi- oder plurilaterale Zusammenarbeit in der Umsetzung der NDCs. Zu diesem Zweck schliesst die Schweiz bilaterale -Vereinbarungen ab.
3.1.2 Pilotprojekte zu neuen Marktansätzen
Die Schweiz will ihr Treibhausgasreduktionsziel für 2030 teilweise mit Auslandreduktionen erreichen. Das Übereinkommen von Paris sieht neue Marktansätze vor, bei denen Staaten im Ausland Emissionsreduktionen erwerben und diese Reduktionen an die eigenen Klimaziele anrechnen können. Die Regeln dazu wurden international vereinbart. Die Schweiz und die Stiftung Klimarappen entwickeln Pilotprojekte, um die neuen Ansätze zu testen und praxisnahe Lösungen für die Zeit nach 2020 zu erarbeiten.
3.2. Internationale Klimafinanzierung
Die internationale Klimafinanzierung ist ein essentieller Bestandteil der internationalen Klimapolitik der Schweiz. Die Schweiz engagiert sich deshalb auch stark in den internationalen Verhandlungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention zum Thema. Sie setzt sich innerhalb und ausserhalb der Konvention für pragmatische Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen im Bereich der internationalen Klimafinanzierung, wie beispielsweise die Berechnungsregeln und Anreizsysteme für mobilisierte private Mittel, ein. Sie ist bestrebt einen fairen Anteil an die internationale Klimafinanzierung und die verschiedenen Klimafonds zu leisten.
Nebst dem GEF und dem GCF gibt es drei weitere Klimafonds, die mit der Klimakonvention verbunden sind:
- Der Least Developed Countries Fund (LDCF) wurde 2002 als Teil des Finanzmechanismus der Klimarahmenkonvention gegründet. Der Fonds richtet sich nach den speziellen Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder, das sind vor allem die ärmsten afrikanischen Länder sowie die kleinen Inselstaaten, die vom Klimawandel und seinen negativen Folgen besonders stark betroffen sind. Der LDCF finanziert insbesondere nationale Programme zur Anpassung an den Klimawandel.
- Der zweite spezialisierte Klimafonds, der Special Climate Change Fund (SCCF) wurde 2001 als Teil des Finanzmechanismus von der Klimarahmenkonvention gegründet. Der Fonds stellt zusätzliche Mittel für die in der Konvention vorgesehenen Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungs- und Transitionsländern zur Verfügung. Insbesondere stellt der SCCF Mittel für Klima-Anpassungsmassnahmen in kleinen Inselstaaten (SIDS) zur Verfügung, fördert den Technologietransfer, die Innovation und das Engagement des Privatsektors.
- Der Anpassungsfonds (Adaptation Fund - AF) wurde 2006 als Finanzmechanismus unter dem Kyoto-Protokoll gegründet, um Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu finanzieren. Der Fonds sollte primär über Mittel aus dem gehtdem globalen Emissionshandel gespiesen werden. Ergänzend leisten etliche Staaten, auch die Schweiz, einen freiwilligen Beitrag an den Anpassungsfonds.
4. Allianzen und Koalitionen in den internationalen Klimaverhandlungen
Im Kontext internationaler Verhandlungen und Diskussionen über das Klima handelt die Schweiz nicht allein, sondern engagiert sich gemeinsam mit anderen Ländern. Sie ist insbesondere in mehreren Gruppen, Allianzen und Koalitionen aktiv. Der nachstehende Abschnitt beschreibt einige dieser Gruppen auf nicht abschliessende Art.
4.1 Environmental Integrity Group (EIG)
Die Schweiz engagiert sich bei den internationalen Klimaverhandlungen innerhalb der Environmental Integrity Group (EIG), deren Vorsitz sie innehat. Die EIG wurde während der Verhandlungen zum Kyoto-Protokoll gegründet, zu denen nur Gruppen von Parteien zugelassen waren. Südkorea, Mexiko und die Schweiz gehörten keiner Gruppe an, weshalb sie die EIG gründeten und andere unabhängige Parteien zu dieser Gruppe einluden. Die EIG besteht heute aus Georgien, Liechtenstein, Monaco, Mexiko, Südkorea und der Schweiz und macht sich für eine fortschrittliche Klimapolitik stark. Die Mitglieder der Gruppe stammen von drei Kontinenten und aus drei Zeitzonen. Ausserdem ist diese Gruppe die einzige Verhandlungsgruppe, die sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer umfasst, was ihr eine einzigartige Reichweite verleiht. Die Gruppe will eine konstruktive Rolle spielen und kann zwischen Blöcken mit unterschiedlichen Interessen vermitteln.
4.2 Cartagena Dialogue
Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen sind traditionell von einem Graben zwischen Industrie- und Entwicklungsländern geprägt. Der Cartagena Dialogue for Progressive Action, kurz Cartagena Dialogue, wurde gegründet, um innerhalb der Verhandlungen zum VN-Klimaübereinkommen einen informellen Raum zu schaffen, wo Delegationen aus Industrie- und Entwicklungsländern – über die herkömmlichen Positionen ihrer Gruppen beim VN Klimaübereinkommen hinaus – mögliche «Landing Zones» erkunden können. Der Cartagena Dialogue ist somit eine informelle Gruppierung von Ländern, die auf ein ehrgeiziges, umfassendes und rechtlich verbindliches Regime gemäss dem Klimaübereinkommen von Paris hinarbeiten und die sich dazu verpflichten, auf nationaler Ebene eine kohlenstoffemissionsarme Wirtschaft zu werden oder zu bleiben. Im Rahmen des Cartagena Dialogue arbeiten Fachpersonen jahrelang an der Lösung für bestimmte Probleme, über die verhandelt wird; während der Verhandlungen besteht für diese Fachpersonen die Möglichkeit physischer Treffen. Die Schweiz ist ein aktives Mitglied des Cartagena Dialogue und leitet zwei ihrer Arbeitsgruppen mit, die sich mit der Herausforderung der Emissionsverminderung zum einen und mit den Regeln für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zum anderen befassen.
4.3 Kurzlebige klimawirksame Stoffe (Short-lived climate forcers)
Die Schweiz ist gemäss dem UNECE-Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung und insbesondere als Vertragspartei des Göteborger Protokolls internationale Verpflichtungen eingegangen. Entsprechend den Verpflichtungen dieses Protokolls erstattet die Schweiz jährlich Bericht über die nationalen Russemissionsdaten. Von 2005 bis 2016 wurde ein Rückgang der Russemissionen um über 40 Prozent verzeichnet. Die Schweiz ist zudem Mitglied der Koalition für Klima und saubere Luft zum Abbau kurzlebiger Klimaschadstoffe, die Massnahmen zu kurzlebigen klimawirksamen Stoffen fördert. Zu den kurzlebigen klimawirksamen Stoffen zählen Methan, Ozon und Aerosole, die weit weniger lange in der Atmosphäre verbleiben als Kohlendioxid (CO2). Allerdings kann ihr Erwärmungspotenzial für die Atmosphäre ein Vielfaches des Erwärmungspotenzials von CO2 betragen (Methan erwärmt die Atmosphäre etwa 25-mal mehr als CO2).
Bei einigen kurzlebigen klimawirksamen Stoffen handelt es sich auch um gefährliche Luftschadstoffe, die Menschen, Ökosysteme und die landwirtschaftliche Produktivität beeinträchtigen. Die Schweiz verfolgt eine klare nationale Luftreinhaltepolitik und ist bestrebt, kurzlebige klimawirksame Stoffe auf nationaler Ebene weiter zu reduzieren. Ausserdem unterstützt sie im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit entsprechende Bestrebungen in Partnerländern. Des Weiteren hat die Schweiz die methodische Arbeit der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Klimaänderungen (IPCC) zu kurzlebigen klimawirksamen Stoffen finanziell unterstützt.
4.4 Friends of Fossil Fuel Subsidies Reform (FFFSR)
Seit 2010 ist die Schweiz aktives Mitglied der «Friends of Fossil Fuel Subsidies Reform» (FFFSR), einer gemeinsamen Initiative von Costa Rica, Dänemark, Äthiopien, Finnland, Neuseeland, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Uruguay, und engagiert sich für die Eliminierung oder die Neugestaltung von Subventionen auf fossilen Energieträgern, um zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen. Die Schweiz unterstützt den informellen Austausch zu diesem Thema und die Förderung von Bezügen zu den «nationalen festgelegten Beiträgen» (Nationally Determined Contributions, NDCs) der Länder gemäss dem Klimaübereinkommen von Paris, über das FFFSR-Netz und über ein neues Netz von frankophonen Ländern, das sich anlässlich multilateraler Klimaverhandlungen trifft.
5. IPCC - die wissenschaftliche Grundlage
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen IPCC wurde 1988 durch die Welt-Meteorologie-Organisation WMO zusammen mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP eingesetzt, um die nötigen wissenschaftlichen, technischen und sozioökonomischen Informationen zum menschenverursachten Klimawandel zu erhalten.
Der IPCC evaluiert periodisch die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels und liefert damit die nötigen Informationen und Entscheidungsgrundlagen für die Klimapolitik, ohne selbst politische Empfehlungen abzugeben. Die IPCC-Berichte gelten heute als Standardwerk für alle, die mit dem Klimawandel zu tun haben – Expertinnen und Experten, Verwaltung oder Privatwirtschaft. Etwa alle sieben Jahre veröffentlicht der IPCC einen umfangreichen Sachstandsbericht zum Klimawandel.
Der Vorstand des IPCC hat die Aufgabe, den Weltklimarat bezüglich Wissenschaft und Arbeitsstrategie zu beraten. Er wird jeweils für die Dauer eines Berichterstattungszyklus von 5-7 Jahren gewählt. Die Schweizer Kandidatin, Prof. Sonia Seneviratne (ETHZ), wurde im Juli 2023 für den siebten Zyklus 2023-2030 in den IPCC-Vorstand gewählt.
Jeder IPCC-Bericht umfasst jeweils vier Bände, wobei die ersten drei Bände die Berichte der drei thematischen IPCC-Arbeitsgruppen und der vierte den Synthesebericht enthalten.
- Die wissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels
- Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsstrategien
- Minderung des Klimawandels
- Synthesebericht
Für die politischen Entscheidungsträger werden jeweils Zusammenfassungen der einzelnen Berichte erstellt und von den Staaten genehmigt.
Synthesebericht
Am 20. März 2023 wurde in der Schweiz, in Interlaken, mit der Verabschiedung des Syntheseberichts der sechste Evaluationszyklus seit der Einberufung des IPCC abgeschlossen. Der Synthesebericht enthält eine Zusammenfassung des Wissensstandes über den Klimawandel, seiner Auswirkungen und Risiken im Allgemeinen sowie der Chancen, die Treibhausgasemissionen zu vermindern und sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Der Synthesebericht basiert auf den Beiträgen, welche die drei Arbeitsgruppen bereits veröffentlicht haben, und auf drei Sonderberichten. Der Bericht untersucht den aktuellen Stand und die Tendenzen, zeigt langfristige Klimaprognosen auf und evaluiert Optionen, mit denen auf den Klimawandel reagiert werden kann.
Bericht zur Minderung des Klimawandels
Im April 2022 hat der IPCC den dritten Band der sechsten Serie veröffentlicht. Dieser zeichnet ein Bild des weltweiten Treibhausgasausstosses und der Klimaerwärmung in verschiedenen Szenarien. Er zeigt die notwendigen Klimaschutzmassnahmen auf, damit der weltweite Temperaturanstieg bis Ende des Jahrhunderts 1,5 Grad Celsius nicht übersteigt. Dazu gehören erneuerbare Energien, Energieeffizienzmassnahmen und alternative, nachhaltige Treibstoffe. Schwierig vermeidbare Emissionen müssen mit Technologien ausgeglichen werden, die CO2 der Atmosphäre entnehmen und dieses Speichern (sogenannte. Negativemissionstechnologien). Dabei werden sowohl die Kosten, als auch die wirtschaftlichen Vorteile von politischen Klimaschutzmassnahmen präsentiert.
IPCC 6th Assessment Report − Mitigation of Climate Change
Auswirkungen des Klimawandels und Anpassungsstrategien
Ende Februar 2022 hat der IPCC den zweiten Band der sechsten Serie veröffentlicht. Dieser zeigt die Verletzlichkeit von Natur und Gesellschaft gegenüber den Risiken des Klimawandels auf. Er beurteilt zudem die gegenwärtigen sowie möglichen zukünftigen Anpassungsstrategien an den Klimawandel. Der Bericht bestätigt, dass es diesbezüglich starke Unterschiede zwischen den Regionen gibt. Auch für Europa zeigt der Bericht Handlungsbedarf auf, damit die Risiken des Klimawandels minimiert und die Umwelt sowie Gesellschaft widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels werden können.
IPCC 6th Assessment Report − Impacts, Adaptation and Vulnerability
Bericht zu den physikalischen Grundlagen des Klimawandels
Der erste Band des sechsten Berichts ist im August 2021 erschienen. Der Bericht bestätigt die Ergebnisse früherer IPCC Berichte, namentlich den Beitrag der vom Menschen verursachten Treibhausgase zur Klimaerwärmung und den Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und immer häufiger auftretenden Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen und Trockenphasen.
IPCC 6th Assessment Report − The Physical Science Basis
Sonderberichte des IPCC
Der letzte Sachstandbericht (AR5) wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. 2018 verabschiedete der IPCC einen Sonderbericht über die Stabilisierung der globalen Temperatur bei 1,5 Grad über vorindustriellem Niveau. 2019 veröffentlichte er zwei weitere Sonderberichte – über die Ozeane und die Kryosphäre bzw. über Landsysteme.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 28.07.2023