Im Einklang mit der internationalen Verpflichtung verfolgt die Schweiz konkrete Ziele zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen. Die Verminderungsziele schreiben sich in Perioden fort und sind im CO2-Gesetz verankert.
Die Schweiz ratifizierte 1993 die UNO-Klimakonvention und hat sich damit verpflichtet, zur Stabilisierung der Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau beizutragen, das eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Seither setzte sich die Schweiz für verschiedene Perioden konkrete Verminderungsziele.
Die internationale Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen setzt die Schweiz mit dem CO2-Gesetz um. In diesem sind die Verminderungsziele und die für die Einhaltung nötigen Massnahmen rechtlich verankert.
Details zu den Verminderungszielen unter dem Kyoto-Protokoll, dem Übereinkommen von Paris und dem CO2-Gesetz für die verschiedenen Perioden finden Sie auf den folgenden Seiten:
Die Überprüfung der Zielerreichung, insbesondere auch die geltenden Regeln zur Anrechnung der Senkenleistung (Treibhausgasbilanz der Vegetation und Böden) und Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland, finden Sie auf den folgenden Seiten:
Letzte Änderung 11.04.2023