Der Bundesrat hat im August 2019 als Reaktion auf den Sonderbericht des Weltklimarates (IPCC) über die Erderwärmung von 1.5 °C beschlossen, bis Mitte des Jahrhunderts eine ausgeglichene Treibhausgasbilanz anzustreben. Dieses Netto-Null-Ziel ist auch Gegenstand der im November 2019 eingereichten Gletscher-Initiative. Das Parlament hat in der Herbstsession 2022 einen indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative verabschiedet und dort das Netto-Null-Ziel darin verankert («Klima- und Innovationsgesetz»).
Die Schweiz soll ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden (Netto-Null-Ziel).
Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, müssen hauptsächlich die Emissionen im Gebäudebereich, im Verkehr und in der Industrie umfassend vermindert werden. Nicht oder nur sehr schwierig vermeidbare Emissionen entstehen vor allem in der Landwirtschaft sowie bei gewissen industriellen Prozessen, beispielsweise der Zementherstellung oder der Kehrichtverbrennung. Diese verbleibenden Emissionen müssen durch den Einsatz natürlicher und technischer Speicher (sogenannte Senken) ausgeglichen werden. Die langfristige Klimastrategie zeigt auf, wie das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht werden kann.
Indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative (Klima- und Innovationsgesetz)
Das Netto-Null-Ziel ist auch Gegenstand der Gletscher-Initiative, die im November 2019 eingereicht wurde. Die Gletscher-Initiative möchte das Netto-Null-Ziel in der Verfassung verankern.
Im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 21.501 der UREK-N hat das Parlament einen indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative erarbeitet. Der Bundesrat begrüsst diesen indirekten Gegenentwurf. Das Netto-Null-Ziel 2050 soll gemeinsam mit Zwischenzielen sowie mit Richtwerten für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie in einem neuen Gesetz, dem «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» («Klima- und Innovationsgesetz»), festgelegt werden. Dieses Gesetz sieht zudem vor, dass alle Unternehmen spätestens im Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen aufweisen müssen. Für die zentrale Bundesverwaltung soll dieses Ziel bereits 2040 erreicht sein. Die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind jeweils im CO2-Gesetz festzulegen. Das Klimaschutzgesetz sieht die entsprechenden Etappen vor.
Das Klima- und Innovationsgesetz wurde in der Herbstsession vom Parlament verabschiedet. Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen. Am 18. Juni 2023 findet die Referendumsabstimmung statt.
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Letzte Änderung 31.03.2023