Netto-Null-Ziel 2050

Der Bundesrat hat im August 2019 als Reaktion auf den Sonderbericht des Weltklimarates (IPCC) über die Erderwärmung von 1.5 °C beschlossen, bis Mitte des Jahrhunderts eine ausgeglichene Treibhausgasbilanz anzustreben. Dieses Netto-Null-Ziel ist auch Gegenstand des «Klima- und Innovationsgesetzes», dem die Stimmbevölkerung in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 59.1 Prozent Ja-Stimmenanteil zugestimmt hat. Das Netto-Null-Ziel ist damit gesetzlich verankert.

Die Schweiz soll ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstossen, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden (Netto-Null-Ziel).

Um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen, müssen hauptsächlich die Emissionen im Gebäudebereich, im Verkehr und in der Industrie umfassend vermindert werden. Nicht oder nur sehr schwierig vermeidbare Emissionen entstehen vor allem in der Landwirtschaft sowie bei gewissen industriellen Prozessen, beispielsweise der Zementherstellung oder der Kehrichtverbrennung. Diese verbleibenden Emissionen müssen durch den Einsatz natürlicher und technischer Speicher (sogenannte Senken) ausgeglichen werden. Die langfristige Klimastrategie zeigt auf, wie das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreicht werden kann:

Klima- und Innovationsgesetz

Das Netto-Null-Ziel war auch Gegenstand der Gletscher-Initiative, die im November 2019 eingereicht wurde. Die Gletscher-Initiative wollte das Netto-Null-Ziel in der Verfassung verankern. Im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 21.501 der UREK-N hat das Parlament einen indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative erarbeitet. Dieses neue Gesetz, das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» («Klima- und Innovationsgesetz»), kam am 18. Juni 2023 zur Abstimmung. Es wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 59.1 Prozent angenommen und wird gemeinsam mit der dazugehörigen Verordnung per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Neben dem Netto-Null-Ziel für das Jahr 2050 sieht das Gesetz Zwischenziele für das Jahr 2040 sowie für die Perioden 2031-2040 sowie 2041-2050 vor, und es enthält Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie. Dieses Gesetz schreibt zudem vor, dass alle Unternehmen spätestens im Jahr 2050 Netto-Null-Emissionen aufweisen müssen. Für die zentrale Bundesverwaltung soll dieses Ziel bereits 2040 erreicht sein. Bund und Kantone werden ausserdem verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Natur und Mensch gegen die Folgen der Klimaerwärmung zu ergreifen. 

Erste Massnahmen

Als erste konkrete Massnahmen sind zwei zeitlich befristete Förderprogramme vorgesehen: Industrie- und Gewerbebetriebe, die innovative klimaschonende Technologien einsetzen, profitieren von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Förderung ist auf sechs Jahre beschränkt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Öl- oder Gasheizungen oder elektrische Widerstandsheizungen mit Holzheizungen oder Wärmepumpen ersetzen oder in die Isolation ihrer Häuser investieren, profitieren von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Fördermittel werden zusätzlich zum bereits bestehenden Gebäudeprogramm ausgeschüttet. Sie sind auf 10 Jahre beschränkt.

Die weiteren Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind jeweils im CO2-Gesetz festzulegen. Das Klima- und Innovationsgesetz sieht entsprechende Etappen vor.

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Letzte Änderung 03.08.2023

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