18.06.2023 – Die Schweiz soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, plant der Bund Massnahmen: Der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit klimaschonenden Heizungen soll mit zwei Milliarden Franken unterstützt werden. Betriebe in Industrie und Gewerbe, die innovative Technologien zur klimaschonenden Produktion einsetzen, sollen von Fördermitteln in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken profitieren. Das ist der Kern des «Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative)», über das am 18. Juni abgestimmt wird.
In der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 wurde das Klima- und Innovationsgesetz angenommen. Es tritt gemeinsam mit der dazugehörigen Verordnung voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft. Das Webdossier zum Klima- und Innovationsgesetz enthält die für die Abstimmung erarbeiteten Unterlagen und wird nicht mehr aktualisiert (Stand vom 18.06.2023).
2019 wurde die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht. Mit der Initiative wäre der Verbrauch von Öl, Benzin, Diesel und Erdgas ab dem Jahr 2050 verboten worden. Bundesrat und Parlament ging das zu weit. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieses Klima- und Innovationsgesetz (KlG) trägt nach Ansicht des Parlaments zu einer sicheren Energieversorgung bei, reduziert die Abhängigkeit der Schweiz von Energieimporten und stärkt den Klimaschutz.
Erklärvideo des Bundesrates
21.04.2023 - Medienkonferenz von Bundesrat Albert Rösti zur Volksabstimmung über das Klima- und Innovationsgesetz
Zentrales Anliegen
Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Fossile Energieträger wie Heizöl, Benzin, Diesel und Erdgas stammen vollständig aus dem Ausland. Die Abhängigkeit der Schweiz ist damit gross. Zudem belastet der Verbrauch fossiler Energieträger das Klima. Bundesrat und Parlament wollen mit dem «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)» die Schweiz unabhängiger von Energieimporten machen und den Klimaschutz stärken. Bund und Kantone sollen zudem Massnahmen zum Schutz von Mensch und Natur gegen die negativen Folgen des Klimawandels ergreifen.
Klimaneutral bis 2050
Die Schweiz hat sich 2017 zusammen mit 192 anderen Staaten und der EU im Pariser Abkommen verpflichtet, den Ausstoss von Klimagasen zu reduzieren. Mit der Vorlage gibt sich das Land für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie klar definierte Absenkpfade. Unter dem Strich soll die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden.
Dabei sollen auch neuartige technische Lösungen zum Zug kommen. Mit diesen soll CO₂ in Industriekaminen und aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft gespeichert werden.
Fördermassnahmen
Um auf dem Weg zur Klimaneutralität voranzukommen, enthält die Vorlage konkrete Massnahmen.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Öl- oder Gasheizungen mit Holzheizungen oder Wärmepumpen ersetzen oder in die Isolation ihrer Häuser investieren, profitieren von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Fördermittel werden zusätzlich zum bereits bestehenden Gebäudeprogramm ausgeschüttet. Sie sind auf 10 Jahre beschränkt.
Von der Förderung profitieren auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die eine Elektroheizung ersetzen. Elektroheizungen sind ineffizient. Sie verbrauchen im Winter rund 10 Prozent des Stroms in der Schweiz. Dies entspricht der Jahresproduktion des stillgelegten Kernkraftwerks Mühleberg. Strom ist im Winter besonders knapp. Werden Elektroheizungen ersetzt, nützt dies der Versorgungssicherheit.
Industrie- und Gewerbebetriebe, die innovative klimaschonende Technologien einsetzen, profitieren von einer Unterstützung von 200 Millionen Franken pro Jahr. Diese Förderung ist auf sechs Jahre beschränkt.
Bund und Kantone werden mit der Vorlage verpflichtet, Massnahmen zum Schutz von Natur und Mensch gegen die Folgen der Klimaerwärmung zu ergreifen. Das Alpenland Schweiz ist hier stark exponiert. Murgänge, Hochwasser und Steinschläge sind eine Gefahr. Insbesondere in den Städten nimmt die Belastung durch Hitzewellen zu. Die Landwirtschaft soll von Massnahmen zur Bewältigung von Trockenheitsphasen profitieren.
Finanzierung
Die Massnahmen sollen aus den allgemeinen Bundesmitteln finanziert werden. Die Vorlage enthält keine neuen Steuern, Gebühren oder Abgaben. Es gibt darin auch keine neuen Vorschriften oder Verbote.
Weitergehende Massnahmen
Die Vorlage setzt den klimapolitischen Rahmen und enthält konkrete Fördermassnahmen. Weitergehende Massnahmen zur Erreichung des klimapolitischen Ziels müssen vom Parlament in anderen Gesetzen, insbesondere im CO₂-Gesetz, geregelt werden. Gegen diese Gesetze kann das Referendum ergriffen werden. Das Volk behält damit das letzte Wort.
Politische Beratungen
Das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» wurde vom Nationalrat mit 139 Ja-Stimmen gegen 51 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Im Ständerat votierten 38 Ratsmitglieder mit Ja und 4 mit Nein. 2 enthielten sich.
In den Schlussvoten unterstrichen die Befürwortenden insbesondere den Aspekt der Versorgungssicherheit. Der Ukraine-Krieg habe gezeigt, wie gefährlich es sei, von Energieimporten abhängig zu sein. Die Ablehnenden warnten vor einem stark steigenden Stromverbrauch aufgrund der Umrüstung von Heizungen und der steigenden Zahl von Elektroautos.
Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, weshalb sie am 18. Juni 2023 vor das Volk kommt.
Faktenblätter
Die sechs Informationsblätter informieren über verschiedene Aspekte des Klimagesetzes.
FAQ
Warum braucht es das Klima- und Innovationsgesetz?
Die Schweiz als Alpenland ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Die Temperaturen steigen hierzulande doppelt so stark an, wie im weltweiten Durchschnitt, und die Folgen des Klimawandels sind heute schon spürbar. Die Gletscher schmelzen rasch ab, Niederschlag fällt häufiger als Regen statt als Schnee, und Hitzewellen treten immer öfter auf. Die Schweiz hat deshalb ein ureigenes Interesse am Klimaschutz.
Dem Klimawandel können nur alle Staaten gemeinsam gegenübertreten. Deshalb haben 193 Staaten und die EU das das Übereinkommen von Paris unterzeichnet – auch die Schweiz. Ziel ist es, die weltweite Erwärmung auf 2°C, wenn möglich auf 1,5°C zu begrenzen. Als Land mit überdurchschnittlich hohem Treibhausgas-Fussabdruck ist die Schweiz verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zu leisten. Bund und Kantone haben in den letzten Jahrzehnten bereits zahlreiche Gesetze und Massnahmen zum Klimaschutz verabschiedet. Damit konnte die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2021 um über 18% gegenüber 1990 senken. Die heutigen Massnahmen reichen noch nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Sie müssen deshalb verstärkt werden.
Im Jahr 2019 wurde die sogenannte „Gletscher-Initiative“ eingereicht. Diese Initiative wollte in der Verfassung verankern, dass die Schweiz bis 2050 vollständig aus den fossilen Energien wie Öl und Gas aussteigt. Dem Parlament ging die Initiative in einigen Punkten zu weit. Es hat deshalb mit dem Klima- und Innovationsgesetz einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Die SVP hat das Referendum gegen dieses Gesetz ergriffen. Deshalb stimmen wir am 18. Juni 2023 darüber ab.
Der Nationalrat hat das Klima- und Innovationsgesetz mit 139:51 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen. Der Ständerat hat mit 38:4 Stimmen (3 Enthaltungen) zugestimmt. Mit Ausnahme der SVP unterstützen alle im Parlament vertretenen Fraktionen das Gesetz.
Die Schweiz ist heute noch stark von fossilen Energien abhängig. Öl und Gas kommen vollständig aus dem Ausland. Der Ukraine-Konflikt hat die Risiken dieser Abhängigkeit verdeutlicht. Auch sind fossile Energieträger nicht unendlich verfügbar. Das Klima- und Innovationsgesetz trägt dazu bei, dass der Verbrauch von Öl und Erdgas zurückgeht. Damit trägt es zu einer klimafreundlichen Energieversorgung bei. Das Gesetz bringt keine Verbote und auch keine neuen Steuern oder Abgaben. Ein Zubau von erneuerbaren Energien kostet, das ist unbestritten. Der Ersatz und die Erneuerung der bestehenden Energiesysteme wird aber so oder so notwendig.
Investitionen in den Klimaschutz bringen der Bevölkerung greifbare Vorteile. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer werden finanziell unterstützt, wenn sie in klimaschonende Heizungen und in Wärmedämmungen investieren. Mieterinnen und Mieter profitieren indirekt, weil damit ihre Heizungsrechnung von den Kosten für Öl und Gas entlastet werden.
Das Klima- und Innovationsgesetz verpflichtet Bund und Kantone Massnahmen zu ergreifen, die der Bevölkerung im Umgang mit den negativen Folgen des Klimawandels helfen. Zum Beispiel bei Hochwassern oder Hitze- und Trockenperioden, unter denen z.B. die Landwirtschaft leidet. Die Kantone werden verpflichtet, Massnahmen gegen die negativen Folgen des Klimawandels zu ergreifen. (Faktenblatt 6 (PDF, 168 kB, 21.04.2023))
Das Klima- und Innovationsgesetz unterstützt Unternehmen, wenn Sie Fahrpläne erarbeiten, um ihre Emissionen bis 2050 auf Netto-Null zu senken. Er sichert ihnen bis zum Jahr 2030 Finanzhilfen von jährlich maximal 200 Millionen Franken für die Anwendung von neuartigen, klimafreundlichen Technologien und Prozessen zu. Mit den klaren Zielsetzungen erhält die Wirtschaft zudem Rechts- und Planungssicherheit. Damit werden die Investitionen in klimafreundliche Bahnen gelenkt. (Faktenblatt 3 (PDF, 72 kB, 21.04.2023))
Das Klima- und Innovationsgesetz bildet den Rahmen für langfristige Klimapolitik der Schweiz und legt die wichtigsten Klimaziele fest. Die konkrete Umsetzung erfolgt dann in weiteren Gesetzen, insbesondere im CO2-Gesetz. Das macht es möglich, künftige technologische Fortschritte zu berücksichtigen und die Massnahmen entsprechend auszugestalten. Weitere Gesetze unterstehen dem Referendum. Das Volk hat somit das letzte Wort.
Damit die Ziele des Gesetzes erreicht werden können, wird es künftig mehr Strom brauchen. Entsprechend müssen die erneuerbaren Energien zugebaut werden. Dazu berät das Parlament derzeit das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Die Energieperspektiven 2050+ zeigen, dass es bis 2050 technisch möglich sein wird, die Schweiz klimaneutral mit Energie zu versorgen. Die dafür notwendigen Technologien sind vorhanden oder in Entwicklung. Es ist möglich, den Mehrbedarf, der für Wärmepumpen und Elektroautos entsteht, mit Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wasserkraft oder Photovoltaik zu decken. Gleichzeitig kann mit mehr Effizienz viel Strom gespart werden. Die notwendigen zusätzlichen Investitionen in die Energieinfrastruktur sind wirtschaftlich tragbar.
Mit dem Gesetz wird zudem der Ersatz von Elektroheizungen unterstützt. Diese machen im Winter rund 10 Prozent des Stromverbrauchs in der Schweiz aus, mit entsprechend hohen Stromkosten. Das ist fast so viel, wie das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg jährlich produziert hat. Im Vergleich mit einer Wärmepumpe mit Erdwärmesonde verbraucht eine Elektroheizung drei- bis fünfmal mehr Strom. (Faktenblatt 2 (PDF, 77 kB, 21.04.2023))
Zur Stärkung der Versorgungssicherheit hat der Bund bereits zahlreiche Massnahmen beschlossen und aufgegleist. Die Produktion von erneuerbarer Energie wird stärker unterstützt, beispielsweise der Zubau von Photovoltaikanlagen, insbesondere von grossen Anlagen. Die Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energien (Wasserkraft- und Windanlagen) sollen zudem beschleunigt werden.
Welche Ziele hat das Gesetz?
Das Gesetz sieht vor, dass die Schweiz bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert. Um die Erreichung dieser Ziele besser steuern zu können, legt das Gesetz Zwischenziele für die Zeit von 2031-2040 und von 2041-2050 sowie für das Jahr 2040 fest. Zudem sieht es Richtwerte vor für die Emissionsreduktion in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie.
Netto-Null bedeutet, dass die Emissionsbilanz ausgeglichen sein muss. Die Schweiz soll dann also noch maximal so viel Treibhausgas in die Atmosphäre ausstossen, wie natürliche und technische Speicher wieder aufnehmen können. Dieses Netto-Null-Ziel wird oft auch als Klimaneutralität bezeichnet. Dazu muss die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen so weit wie möglich vermindern. Schwer vermeidbare Emissionen müssen durch Technologien ausgeglichen werden, die entweder Treibhausgase der Atmosphäre entziehen oder diese dort abscheiden, wo sie an Anlagen entstehen.
Ein Verbot von fossilen Energieträgern geht Bundesrat und Parlament zu weit. Das Klima- und Innovationsgesetz enthält keine Verbote und auch keine neuen Steuern oder Abgaben. Es sieht aber vor, dass der Verbrauch fossiler Energieträger so weit wie technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar gesenkt werden muss. Die verbleibenden Emissionen müssen mit Technologien ausgeglichen werden, die entweder Treibhausgase der Atmosphäre entziehen oder diese dort abscheiden, wo sie an Anlagen entstehen.
Welche Massnahmen sieht das Gesetz vor?
Der Bund stellt Unternehmen oder Branchen, die bis zum Jahr 2029 Netto-Null-Fahrpläne erarbeiten, Grundlagen, Standards sowie Beratung zur Verfügung. Zudem sichert der Bund diesen Unternehmen bis 2030 Finanzhilfen zu für die Anwendung von neuartigen, klimafreundlichen Technologien und Prozessen. Darunter fallen beispielsweise Hochleistungswärmepumpen oder die Abscheidung von CO₂. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt auf Verordnungsstufe. Bis 2030 stehen jährlich maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung. (Faktenblatt 3 (PDF, 72 kB, 21.04.2023))
Die Förderung steht grundsätzlich allen Unternehmen offen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Netto-Null-Fahrplan erarbeitet. Die Förderung zielt also vor allem auf sogenannte «early-movers», d.h. auf Unternehmen, die sich frühzeitig zur Klimaneutralität verpflichten. Nicht gefördert werden Massnahmen, die bereits anderweitig eine Förderung durch den Bund erhalten oder in ein Instrument zur Verminderung der Treibhausgasemissionen eingebunden sind. (Faktenblatt 3 (PDF, 72 kB, 21.04.2023))
Heute sind in der Schweiz noch rund 900'000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Diese müssen möglichst rasch ersetzt werden. Mit einem sogenannten Impulsprogramm unterstützt der Bund deshalb während 10 Jahren mit jährlich maximal 200 Millionen Franken Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn diese ihre fossile Heizung durch ein System mit erneuerbaren Energien ersetzen. Die tieferen Heizkosten klimafreundlicher Systeme kommen auch den Mieterinnen und Mietern zugute. Die Eigentümer können die Investitionen zwar teilweise auf den Mietzins überwälzen. Aufgrund der tieferen Nebenkosten wirkt sich der Heizungsersatz gerade bei älteren Gebäuden in der Regel positiv aus. Auch der Ersatz elektrischer Widerstandsheizungen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz (beispielsweise eine bessere Wärmedämmung) werden gefördert. (Faktenblatt 4 (PDF, 69 kB, 21.04.2023))
Elektroheizungen sind sehr ineffizient und brauchen sehr viel Strom. Im Winter machen sie rund 10 Prozent des Stromverbrauchs in der Schweiz aus. Das ist fast so viel, wie das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg jährlich produziert hat. Wenn sie ersetzt werden, kann also vor allem im Winter viel Strom gespart werden.
Gesetz und Verordnung sollen per 1.1.2025 in Kraft treten. Die Ausrichtung der Mittel erfolgt über bestehende Fördergefässe, wie z.B. über das Gebäudeprogramm. Die Einzelheiten werden auf Verordnungsstufe festgelegt.
Die beiden Fördermassnahmen dienen als Anschubfinanzierung. Sie zielen auf Bereiche, in denen es eine zusätzliche Dynamik braucht. Bei Gebäude sind heute noch rund 900'000 fossile Heizungen im Einsatz. Ihr Ersatz ist dringend, damit der Gebäudepark bis 2050 emissionsfrei wird. Und in der Industrie zielt die Förderung auf neuartige Technologien ab, die rasch zur Marktreife kommen müssen. Dazu zählt z.B. die Abscheidung von CO₂.
Was machen der Bund und die Kantone?
Der Bund, genauer die zentrale Bundesverwaltung, soll eine Vorbildrolle einnehmen und bereits im Jahr 2040 klimaneutral sein. Dabei soll sie auch jene Emissionen berücksichtigen, die durch Güter und Dienstleistungen entstehen, welche die Verwaltung bezieht.
Die kantonalen Verwaltungen und auch die bundesnahen Betriebe (z.B. die SBB oder die Post) sollen ebenfalls bis 2040 Netto-Null-Emissionen anstreben. Der Bund stellt die dafür notwendigen Grundlagen zur Verfügung. Zudem haben diverse Kantone und Unternehmen bereits eigene Netto-Null-Ziele, teilweise sogar bereits in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Wie geht es weiter?
Das Klima- und Innovationsgesetz sieht vor, dass die weiteren Massnahmen jeweils in den Spezialgesetzen zu regeln sind. Damit ist insbesondere das CO₂-Gesetz gemeint. Das Parlament diskutiert im Moment bereits die Revision dieses Gesetzes für die Periode 2025-2030. Die nächste Revision wird dann den Zeitraum 2031-2040 abdecken. Gegen diese Gesetzesanpassungen kann immer das Referendum ergriffen werden. Das Volk hat also das letzte Wort. (Faktenblatt 5 (PDF, 75 kB, 21.04.2023))
Nein, das Klima- und Innovationsgesetz gibt dem Bundesrat keine Kompetenz dafür. Es sieht vor, dass die weiteren Massnahmen jeweils in weiteren Gesetzen, insbesondere im CO₂-Gesetz, geregelt werden müssen. Für weitgehende Massnahmen wie Verbote braucht es gemäss Artikel 164 der Bundesverfassung in jedem Fall immer eine Gesetzesgrundlage. Das Volk kann bei den weiteren Massnahmen also immer mitreden. Gesetzliche Bestimmungen unterstehen immer dem fakultativen Referendum.
Das Klima- und Innovationsgesetz ist ein indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Die Gletscher-Initiative wurde bedingt zurückgezogen. Das heisst: Wenn das Gesetz abgelehnt wird, dann käme die Gletscher-Initiative voraussichtlich im Jahr 2024 zur Abstimmung (sofern sie nicht definitiv zurückgezogen wird).
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 18.06.2023