Abstimmung vom 18. Juni 2023: Bundesrat und Kantone empfehlen ein Ja zum Klima- und Innovationsgesetz

Bern, 21.04.2023 - Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie aus dem Ausland. Erdöl und Erdgas sind nicht unendlich verfügbar. Parlament, Bundesrat und Kantone wollen diese Abhängigkeit der Schweiz verkleinern, den Klimaschutz stärken und die Innovation fördern. An einer Medienkonferenz hat Bundesrat Albert Rösti, der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), namens des Bundesrates zusammen mit dem Walliser Regierungspräsidenten Roberto Schmidt die Ja-Parole zum Klima- und Innovationsgesetz erläutert. Die Abstimmung findet am 18. Juni statt.

Mit dem Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (kurz: Klima- und Innovationsgesetz; KlG) gibt sich der Bund einen klaren Fahrplan zur Reduktion der fossilen Energieträger wie Erdöl und Erdgas. Bis ins Jahr 2050 soll der Ausstoss schädlicher Klimagase unter dem Strich auf null gesenkt werden.

Beitrag zur Versorgungssicherheit

Das Parlament hat das Klima- und Innovationsgesetz als indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative verabschiedet. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen, weshalb nun darüber abgestimmt wird. Bundesrat und UVEK-Vorsteher Albert Rösti legte an einer Medienkonferenz in Bern die Haltung von Parlament und Bundesrat dar. Das Gesetz verzichte auf neue Verbote, Vorschriften, Gebühren, Steuern und Abgaben. Stattdessen erhielten Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen oder ihr Haus besser isolierten, finanzielle Unterstützung. Über zehn Jahre sieht das Gesetz hierfür jährlich 200 Millionen Franken vor. Für Bundesrat Rösti ist wichtig, dass der Bund auch den Ersatz von Elektroheizungen finanziell unterstützt. Diese verbrauchen im Winter rund 10 Prozent des Schweizer Stroms. Das entspricht der Menge, welche das stillgelegte Kernkraftwerk Mühleberg in einem ganzen Jahr produziert hat. Es sei deshalb sinnvoll, von Elektroheizungen wegzukommen, sagte der UVEK-Vorsteher. Zudem betonte Bundesrat Rösti, dass auch Industrie und Gewerbe unterstützt würden, wenn sie in innovative Klimatechnologien investierten. Dafür seien über sechs Jahre jeweils 200 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen.

Schutz vor Extremereignissen

Das Klima- und Innovationsgesetz verpflichtet Bund und Kantone, Massnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Diese Anstrengungen seien notwendig, sagte Bundesrat Rösti. Hochwasser, Trockenheit, Hitze, aber auch Murgänge und Steinschläge würden der Bevölkerung zunehmend zu schaffen machen. Auch bei weltweiten Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels dürften solche Auswirkungen nicht vermeidbar sein.

Kantone und Bund spannen zusammen

Roberto Schmidt, Präsident des Walliser Staatsrats und Präsident der Kantonalen Konferenz der Energiedirektoren (EnDK), betonte die Unterstützung der Kantone für das Gesetz. Es ergänze die bestehenden Instrumente, etwa das gemeinsame Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Es sei zu begrüssen, dass das Ziel, bis 2050 den Ausstoss von Klimagasen auf netto Null zu senken, in einem Bundesgesetz verankert werde. Aus Sicht der Kantone sei wichtig, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes nicht nur für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektro-Heizungen, sondern auch für Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verwendet werden können, sagte Schmidt.

Breite Unterstützung

Die Konferenz der Kantonsregierungen unterstützt das Klima- und Innovationsgesetz. Ja sagen zudem auch der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Tourismus-Verband, der Städteverband, der Mieterinnen- und Mieterverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Berggebiete (SAB), der Verband der Maschinen- Elektro- und Metallindustrie (Swissmem), der Schweizerische Gemeindeverband sowie zahlreiche Organisationen aus dem Natur- und Umweltschutz.

Das Initiativ-Komitee hat die Gletscher-Initiative zugunsten des Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. Falls das Klima- und Innovationsgesetz angenommen wird, ist die Initiative, die fossile Energieträger ab 2050 verbieten will, vom Tisch.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation UVEK, Tel. +41 58 462 55 11



Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/klima/mitteilungen.msg-id-94360.html