Die Schweiz hat ihr nationales Ziel für 2020 knapp nicht erreicht, kann aber ihre internationale Verpflichtung gemäss Kyoto-Protokoll für die Jahre 2013–2020 dank Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland einhalten. Einen Teil des in Schweizer Wäldern und in Schweizer Holzprodukten gespeicherten CO2 kann sich die Schweiz nach klar definierten Regeln als Senke anrechnen, also von ihren Emissionen abziehen.
Das CO2-Gesetz verlangte, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2020 um 20 Prozent gegenüber1990 vermindert (nationales Ziel). Dies entspricht einer durchschnittlichen Verminderung um 15.8 % über den gesamten Zeitraum 2013–2020, zu der sich die Schweiz im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls international verpflichtet hat (internationales Ziel). Beim nationalen Ziel gemäss CO2-Gesetz sind die Emissionsverminderungen ausschliesslich durch Massnahmen im Inland zu erreichen. An das internationale Ziel gemäss Kyoto-Protokoll dürfen zusätzlich Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland angerechnet werden. Für den Erwerb entsprechender Emissionsminderungszertifikate besteht eine Vereinbarung zwischen der Stiftung Klimarappen und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK.
Sowohl für das nationale als auch für das internationale Ziel wird die anrechenbare Senkenleistung aus der CO2-Speicherung in Schweizer Wäldern und in Schweizer Holzprodukten berücksichtigt.
Anrechnung des Wald- und Holzsektors gemäss Kyoto-Protokoll (PDF, 217 kB, 16.04.2020)2. Verpflichtungsperiode 2013–2020
Nationale Zielsetzung (gemäss CO2-Gesetz)
Treibhausgasemissionen (2020) | 43.4 |
Anrechenbare Senkenleistung (CO2-Speicherung in Schweizer Wäldern und in Schweizer Holzprodukten) | –0.3 |
Netto-Emissionen 2020 |
43.1 |
Zielwert |
43.0 |
Fehlmenge |
0.1 |
Die milde Witterung im Winter führte zu ausserordentlich tiefen Emissionen im Gebäudebereich im Jahr 2020. Zusätzlich führten die Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu einer Verminderung der Emissionen aus dem Verkehr. Dennoch konnte die Schweiz die nationale Zielsetzung gemäss CO2-Gesetz für 2020 knapp nicht erreichen.
Sektorziele (gemäss CO2-Verordnung)
Für 2015 erreichten die Sektoren Gebäude und Industrie ihre Zwischenziele, die Emissionen im Sektor Verkehr lagen dagegen über der Zielsetzung.
Für 2020 erreichte einzig der Sektor Industrie den erwarteten Zielbeitrag, die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr sowie die übrigen Emissionen lagen dagegen über der Zielsetzung.
Ziel |
Emissionen |
Ziel |
Emissionen |
|
Gebäude |
–22 % |
–27 % |
–40 % |
–39 % |
Verkehr |
0 % |
+4 % |
–10 % |
–8 % |
Industrie |
–7 % |
–13 % |
–15 % |
–17 % |
Übrige Emissionen |
– |
+5 % |
–10 % |
–2 % |
Internationale Zielsetzung (gemäss Kyoto-Protokoll)
Die Schweiz konnte ihre Treibhausgasemissionen im Mittel über die Jahre 2013–2020 gegenüber 1990 um rund 11 % vermindern. Die internationale Zielsetzung im Rahmen der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls wird aber nur durch die Berücksichtigung zusätzlicher Beiträge erfüllt, namentlich die anrechenbare Senkenleistung aus der CO2-Speicherung in Schweizer Wäldern und in Schweizer Holzprodukten sowie Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland.
Die abschliessende Abrechnung auf internationaler Ebene erfolgt nach der Überprüfung des Treibhausgasinventars vom April 2022 durch ein internationales Expertenteam der Vereinten Nationen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 11.04.2022