Überprüfung Ziel 2030 (für die Jahre 2021–2030)

Im Übereinkommen von Paris hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern, umgesetzt durch eine durchschnittliche Verminderung von mindestens 35 Prozent gegenüber 1990 über die Jahre 2021–2030. Das CO2-Gesetz überführt dieses Ziel in nationales Recht und definiert die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung.

Das Treibhausgasinventar der Schweiz bildet die Grundlage zur Definition und Überprüfung der Verminderungsziele. Dabei sind die Emissionen sämtlicher Sektoren relevant, wobei insbesondere auch die Treibhausgasbilanz der Landnutzung (Vegetation, Böden) auf der gesamten Landesfläche der Schweiz enthalten ist. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Emissionen aus dem internationalen Flug- und Schiffsverkehr.

Das Jahresziel einer Verminderung um mindestens 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 ist konsistent mit dem Durchschnittsziel einer Verminderung um mindestens 35 Prozent über die Jahre 2021–2030. Zur Überprüfung der Zielerreichung werden die Daten nicht witterungsbereinigt. Folglich kommt dem Durchschnittsziel eine bedeutende Rolle zu, da hier jährliche Schwankungen der Emissionen gemittelt werden.

Gesamtziel

Die folgende Grafik vergleicht die totalen Treibhausgasemissionen der Schweiz mit den gesetzten Zielen für die Jahre 2021–2030. Massnahmen im Ausland sind hier noch nicht berücksichtigt.

Entwicklung der totalen Treibhausgasemissionen der Schweiz gemäss CO2-Gesetz und Übereinkommen von Paris (inklusive Treibhausgasbilanz der Landnutzung, ohne internationalen Flug- und Schiffsverkehr). Angegeben ist auch die Verminderung im aktuellsten Jahr in Prozent gegenüber 1990. Die rote Linie zeigt den Zielwert für das Jahr 2030 (Verminderung um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990). Die orange Linie zeigt das Durchschnittsziel über die Jahre 2021–2030 (Verminderung um mindestens 35 Prozent gegenüber 1990). Massnahmen im Ausland sind hier noch nicht berücksichtigt, werden aber bei der Beurteilung der Zielerreichung einbezogen.

Inlandanteil

Die Verminderungen zur Erreichung der Reduktionsziele müssen zu mindestens zwei Dritteln in der Schweiz erfolgen. Der Rest muss mit Massnahmen im Ausland erbracht werden. Bei der Berechnung des Inlandanteils relevant sind die Emissionen aus den Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie und Übrige, während die Treibhausgasbilanz der Landnutzung nicht berücksichtigt wird. Bis 2030 müssen die relevanten Emissionen also um mindestens einen Drittel gegenüber 1990 abnehmen (entspricht zwei Dritteln der Verminderung um 50 Prozent).
 

Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Schweiz, welche für den Inlandanteil relevant sind (totale Treibhausgasemissionen ohne Treibhausgasbilanz der Landnutzung und ohne internationalen Flug- und Schiffsverkehr). Die rote Linie zeigt das Inlandziel für das Jahr 2030 (Verminderung um einen Drittel gegenüber 1990). Die orange Linie entspricht einem linearen Referenzpfad über die Jahre 2021–2030.

Richtwerte für einzelne Sektoren

Die CO2-Verordnung definiert Richtwerte für einzelne Sektoren für die maximal zulässigen Emissionen im Jahr 2030 relativ zu den Emissionen im Jahr 1990:

  • Gebäude: Höchstens 50 Prozent
  • Verkehr: Höchstens 75 Prozent
  • Industrie: Höchstens 65 Prozent
  • Übrige: Höchstens 75 Prozent
Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den Sektoren gemäss CO2-Verordnung. Ebenfalls eingezeichnet sind die jeweiligen Richtwerte für das Jahr 2030.

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Letzte Änderung 15.04.2025

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