Im Übereinkommen von Paris hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern, umgesetzt durch eine durchschnittliche Verminderung von mindestens 35 Prozent gegenüber 1990 über die Jahre 2021–2030. Das CO2-Gesetz überführt dieses Ziel in nationales Recht und definiert die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung.
Das Treibhausgasinventar der Schweiz bildet die Grundlage zur Definition und Überprüfung der Verminderungsziele. Dabei sind die Emissionen sämtlicher Sektoren relevant, wobei insbesondere auch die Treibhausgasbilanz der Landnutzung (Vegetation, Böden) auf der gesamten Landesfläche der Schweiz enthalten ist. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Emissionen aus dem internationalen Flug- und Schiffsverkehr.
Das Jahresziel einer Verminderung um mindestens 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 ist konsistent mit dem Durchschnittsziel einer Verminderung um mindestens 35 Prozent über die Jahre 2021–2030. Zur Überprüfung der Zielerreichung werden die Daten nicht witterungsbereinigt. Folglich kommt dem Durchschnittsziel eine bedeutende Rolle zu, da hier jährliche Schwankungen der Emissionen gemittelt werden.
Gesamtziel
Die folgende Grafik vergleicht die totalen Treibhausgasemissionen der Schweiz mit den gesetzten Zielen für die Jahre 2021–2030. Massnahmen im Ausland sind hier noch nicht berücksichtigt.

Inlandanteil
Die Verminderungen zur Erreichung der Reduktionsziele müssen zu mindestens zwei Dritteln in der Schweiz erfolgen. Der Rest muss mit Massnahmen im Ausland erbracht werden. Bei der Berechnung des Inlandanteils relevant sind die Emissionen aus den Sektoren Gebäude, Verkehr, Industrie und Übrige, während die Treibhausgasbilanz der Landnutzung nicht berücksichtigt wird. Bis 2030 müssen die relevanten Emissionen also um mindestens einen Drittel gegenüber 1990 abnehmen (entspricht zwei Dritteln der Verminderung um 50 Prozent).

Richtwerte für einzelne Sektoren
Die CO2-Verordnung definiert Richtwerte für einzelne Sektoren für die maximal zulässigen Emissionen im Jahr 2030 relativ zu den Emissionen im Jahr 1990:
- Gebäude: Höchstens 50 Prozent
- Verkehr: Höchstens 75 Prozent
- Industrie: Höchstens 65 Prozent
- Übrige: Höchstens 75 Prozent

Weiterführende Informationen
Daten
Emissionsübersicht: Tabellen zum Bericht (Version April 2025) (XLSX, 346 kB, 15.04.2025)Tabellen zum Bericht «Emissionen von Treibhausgasen nach CO2-Gesetz und Übereinkommen von Paris»
News
Treibhausgasinventar 2023: Leichter Rückgang der Emissionen
Letzte Änderung 15.04.2025