Überprüfung der Zielerreichung

Am Ende jeder Verpflichtungsperiode erfolgt eine Überprüfung der Zielerreichung. Grundlage dafür ist das Treibhausgasinventar. Das Kyoto-Protokoll, das Übereinkommen von Paris und das CO2-Gesetz definieren zudem, wie die anrechenbare Senkenleistung (Treibhausgasbilanz der Vegetation und Böden) sowie Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland für die Zielerreichung berücksichtigt werden.

Überprüfung Ziel 2010

Die Schweiz konnte ihre Kyoto-Verpflichtung für die Jahre 2008–2012 einhalten.

Überprüfung Ziel 2020

Die Schweiz hat ihr nationales Ziel für 2020 knapp nicht erreicht, kann aber ihre internationale Verpflichtung gemäss Kyoto-Protokoll für die Jahre 2013–2020 dank Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland einhalten.

Überprüfung Ziel 2030

Anhand des jährlichen Treibhausgasinventars kann die Emissionsentwicklung der Schweiz bezüglich Zielerreichung für die Jahre 2021–2030 verfolgt werden.
https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/klima/fachinformationen/emissionsverminderung/zielerreichung.html