Am Ende jeder Verpflichtungsperiode erfolgt eine Überprüfung der Zielerreichung. Grundlage dafür ist das Treibhausgasinventar. Das Kyoto-Protokoll, das Übereinkommen von Paris und das CO2-Gesetz definieren zudem, wie die anrechenbare Senkenleistung (Treibhausgasbilanz der Vegetation und Böden) sowie Emissionsverminderungen durch Projekte im Ausland für die Zielerreichung berücksichtigt werden.