Verminderungsziel 2030 (für die Jahre 2021 bis 2030)

Im Übereinkommen von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 50 % gegenüber 1990 zu vermindern. Dazu werden Massnahmen im In- und Ausland umgesetzt.

Das Übereinkommen von Paris verlangt, dass die Staaten alle fünf Jahre ein aktualisiertes Verminderungsziel einreichen. Die Schweiz hat sich ein Ziel bis 2030 gesetzt. Bis dann müssen die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 50 % und im Durchschnitt über die Jahre 2021-2030 um mindestens 35 % sinken.

Das Parlament hat diesen Verminderungszielen mit der Genehmigung der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris im Juni 2017 zugestimmt. Die vom Parlament in der Herbstsession 2020 beschlossene Umsetzung im CO2-Gesetz hat das Volk am 13. Juni 2021 abgelehnt.

Ebenfalls berücksichtigt wird die anrechenbare Senkenleistung (Treibhausbilanz der Vegetation und Böden).

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Letzte Änderung 17.08.2021

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