Die Anpassung an den Klimawandel ist ein Prozess, der periodisch auf die sich ändernden Bedingungen abgestimmt werden muss. Der Aktionsplan steckt den Rahmen ab für die Umsetzung der Anpassungsstrategie in den Jahren 2020 bis 2025.
Umsetzung der Massnahmen der Bundesämter
Die Massnahmen im Aktionsplan tragen dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels in der Schweiz zu bewältigen. Sie wurden von den verantwortlichen Bundesstellen priorisiert und werden von ihnen im Rahmen der jeweiligen Sektorpolitik konkretisiert und umgesetzt. Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Budgets.
Horizontale und vertikale Koordination
Gemäss Artikel 8 des CO2-Gesetzes und Artikel 15 der CO2-Verordnung sorgt das BAFU für die Abstimmung der Anpassungsmassnahmen sowohl auf Bundesebene als auch zwischen Bund und Kantonen. Dabei werden die bestehenden Zuständigkeiten berücksichtigt.
Die Abstimmung der Anpassungsmassnahmen auf Bundesebene (horizontale Koordination) erfolgt im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit zwischen den Bundesämtern sowie im Interdepartementalen Ausschuss Klima (IDA Klima).
Bei vielen Massnahmen ist es wichtig, dass Bund, Kantone, Städte und Gemeinden zusammenarbeiten und ihre Aktivitäten aufeinander abstimmen (vertikale Koordination). In diesen Fällen sorgen die Bundesämter für den Einbezug der Kantone, Städten und Gemeinden im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit. Die vertikale Abstimmung von sektorenübergreifenden Strategien bei der Anpassung an den Klimawandel zwischen Bund und Kantonen erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Koordinationskonferenz zwischen dem BAFU und den Kantonen.
Weiterentwicklung der Strategie
Die Anpassung an den Klimawandel ist ein Prozess, der kontinuierlich den sich ändernden Bedingungen angepasst werden muss. Mit fortschreitendem Klimawandel nimmt die Notwendigkeit zu, mit gezielten Massnahmen auf die Auswirkungen zu reagieren. Gerade die Extremereignisse in den letzten Jahren, wie beispielsweise die grossen Hitzebelastungen in den Sommern 2015 und 2018, die Trockenheit im Sommerhalbjahr 2018, die Starkniederschläge in Zofingen im Jahr 2017 und in Lausanne und Sion im Jahr 2018, haben gezeigt, dass viele Bereiche ungenügend auf eine Zunahme von Intensität, Dauer und Häufigkeit solcher Ereignisse vorbereitet sind und Handlungsbedarf bei der Anpassung an den Klimawandel besteht. Gleichzeitig werden die Wissensgrundlagen zum Klimawandel, zu dessen Auswirkungen und zu den Möglichkeiten zur Anpassung kontinuierlich verbessert. All diese Veränderungen müssen bei der Weiterentwicklung der Strategie berücksichtigt werden. Eine wichtige Arbeit wird darin bestehen, die klimabedingten Risiken und Chancen in der Schweiz basierend auf den Klimaszenarien CH2018 und den hydrologischen Grundlagen und Szenarien Hydro-CH2018 zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Dabei sollen weitere Bundesstellen, die bislang nicht an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie beteiligt waren, involviert werden.
Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel in der Schweiz
Für die Umsetzung der Anpassungsstrategie verabschiedete der Bundesrat mit Beschluss vom 9. April 2014 einen ersten Aktionsplan für die Jahre 2014–2019. Gleichzeitig beauftragte er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), alle zwei Jahre den Stand der Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans zu erheben. Die erste Erhebung wurde 2015 durchgeführt.
Im Jahr 2017 wurde der Bundesrat über die Fortschritte bei der Umsetzung der Anpassungsstrategie und über die erzielte Wirkung informiert. Basierend auf dieser Berichterstattung erteilte er dem UVEK mit Beschluss vom 1. Dezember 2017 den Auftrag, den Handlungsbedarf bei der Anpassung zu evaluieren und einen zweiten Aktionsplan zu erarbeiten.
Dieser Aktionsplan für die Jahre 2020–2025 umfasst 75 Massnahmen auf Bundesebene. 63 dieser Massnahmen sind Aktivitäten in den Sektoren und Politikbereichen Wasserwirtschaft, Umgang mit Naturgefahren, Bodenschutz, Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Wohnungswesen, Tourismus, Biodiversitätsmanagement, Gesundheit (Mensch und Tier) und Raumentwicklung. 12 Massnahmen sind sektoren- und bereichsübergreifend ausgerichtet. Sie zielen darauf ab, die Wissensgrundlagen sowie die Handlungsfähigkeit durch Koordination, Information und Sensibilisierung zu verbessern.
Beitrag der Anpassungsstrategie zur Anpassung an den Klimawandel
Im Rahmen der Evaluation der Anpassungsstrategie im Jahr 2017 wurde der Beitrag der Strategie zur Anpassung an den Klimawandel anhand von Fallstudien zu den Herausforderungen «Zunehmende Hitzebelastung», «Zunehmende Sommertrockenheit» und «Steigende Schneefallgrenze» untersucht sowie die Koordinationsleistung des BAFU analysiert. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass die Strategie einen wichtigen Beitrag zur Anpassung geleistet hat. Die Strategie schaffte einen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen der beteiligten Bundesämter und der Kantone. Durch die gemeinsame Entwicklung der Strategie, die systematische Bearbeitung und die kohärente Darstellung von anpassungsrelevanten Themen wurden die Bundesämter betreffend Anpassung sensibilisiert und zum Handeln bewegt. Unter anderem durch das Bestimmen von klaren Zuständigkeiten für die Bewältigung der sektorenübergreifenden Herausforderungen und durch die Integration der Anpassung in die Sektorenpolitiken konnte das Anpassungsniveau auf Bundesebene gesteigert werden. Eine Messung der Wirkung der Massnahmen bezüglich ihres Beitrags zur Bewältigung der sektorenübergreifenden Herausforderungen ist anspruchsvoll, und eine abschliessende Aussage dazu kann noch nicht gemacht werden. Hinweise zeigen aber, dass die Massnahmen des Aktionsplans geeignet sind, um die sektorenübergreifenden Herausforderungen anzugehen. Die meisten Massnahmen benötigen jedoch Zeit für die Wirkungsentfaltung.
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Letzte Änderung 19.12.2023