Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen startete 2010. Es fördert seither die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Das Gebäudeprogramm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele.

Das Gebäudeprogramm setzt dort an, wo es viel bewirken kann: Gebäude sind für ca. 1/4 der Treibhausgasemissionen sowie 40 Prozent des Energieverbrauchs der Schweiz verantwortlich. Wer seine Liegenschaft effizient saniert, kann den Wärmebedarf und den damit verbundenen CO2-Ausstoss um mehr als die Hälfte reduzieren. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer profitieren so nicht nur von deutlich tieferen Heizkosten, sondern erhöhen auch den Marktwert ihrer Liegenschaft - und betreiben darüber hinaus aktiven Klimaschutz.

Ein Drittel der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm

Die Grundlage für das Gebäudeprogramm ist das CO2-Gesetz. Darin verankert ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Seit 2010 wird ein Drittel der CO2-Abgabe – maximal 450 Millionen pro Jahr – für das Gebäudeprogramm und die Förderung der Geothermie verwendet. Nicht verwendete Mittel werden an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt. Das Gebäudeprogramm ist nicht befristet.

Beitrag der Kantone

Die Mittel für das Gebäudeprogramm werden den Kantonen in Form von globalen Finanzhilfen ausbezahlt. Voraussetzung ist ein kantonales Förderprogramm im Gebäudehüllenbereich, das auf dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015) basiert. Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel. Der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Doppelte des Kredits, den der jeweilige Kanton für sein Programm bewilligt hat.

Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen

Das Gebäudeprogramm haben die Kantone und der Bund – vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) – gemeinsam entwickelt. Die strategische Leitung liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig.

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Letzte Änderung 17.12.2020

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