Keine gedruckte Fassung vorhanden.
Jahr | 2024 |
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Seiten | 44 |
Nummer | UV-2001-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 4. Ausgabe, Januar 2024.
Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) dazu verpflichtet, einen Teil der verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Die zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) überprüfen, ob ein Projekt oder Programm die Anforderungen der CO2-Verordnung (SR 641.711) erfüllt. Bei der Validierung untersuchen die VVS die Projekte oder Programme auf ihre Eignung hin und geben zuhanden der Geschäftsstelle Kompensation eine Empfehlung ab. Im Rahmen der periodischen Verifizierungen wird geprüft, ob die Emissionsverminderungen den Anforderungen der Projekt- oder Programmbeschreibung entsprechen. Dies dient dem BAFU als Grundlage für die Ausstellung von Bescheinigungen.
(4. aktualisierte Ausgabe Januar 2024; Erstausgabe 2020)
Kompensation von CO2-Emissionen: Validierung und Verifizierung (PDF, 774 kB, 08.01.2024)
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Letzte Änderung 08.01.2024