Keine gedruckte Fassung vorhanden.

Jahr | 2021 |
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Seiten | 43 |
Nummer | UV-2001-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 2. Ausgabe, Januar 2021.
Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz dazu verpflichtet, einen Teil der verursachten CO2-Emissionen ganz oder teilweise, durch Massnahmen im Inland zu kompensieren. Zur Erfüllung dieser Pflicht können Projekte oder Programme zur Emissionsverminderung im Inland durchgeführt werden. Die vom BAFU zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen überprüfen, ob ein Projekt oder Programm die Anforderungen der CO2-Verordnung erfüllt. Sie erstellen im Anschluss an eine umfassende Überprüfung eine Empfehlung zuhanden der Geschäftsstelle Kompensation. Bei der Validierung wird geprüft, ob das Projekt oder Programm geeignet ist zur Emissionsverminderung im Inland. Im Rahmen der periodisch erfolgenden Verifizierungen wird so dann geprüft, ob die Emissionsverminderungen aus einem Projekt oder Programm den Anforderungen aus der Projekt- oder Programmbeschreibung genügen. Dies dient dem BAFU als Grundlage für die Ausstellung von Bescheinigungen oder die Anrechnung der Emissionsverminderungen an die Kompensationspflicht.
(2. aktualisierte Ausgabe Januar 2021; Erstausgabe 2020)
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Letzte Änderung 29.01.2021