Keine gedruckte Fassung vorhanden.

Jahr | 2022 |
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Seiten | 44 |
Nummer | UV-2001-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde zur CO2-Verordnung. 3. Ausgabe, Juni 2022.
Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sind gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) dazu verpflichtet, einen Teil der verursachten CO2-Emissionen zu kompensieren. Die zugelassenen Validierungs- und Verifizierungsstellen (VVS) überprüfen, ob ein Projekt oder Programm die Anforderungen der CO2-Verordnung erfüllt. Bei der Validierung untersuchen die VVS die Projekte oder Programme auf ihre Eignung hin und geben zuhanden der Geschäftsstelle Kompensation eine Empfehlung ab. Im Rahmen der periodischen Verifizierungen wird geprüft, ob die Emissionsverminderungen den Anforderungen der Projekt- oder Programm-beschreibung entsprechen. Dies dient dem BAFU als Grundlage für die Ausstellung von Bescheinigungen.
(3. aktualisierte Ausgabe Juni 2022; Erstausgabe 2020)
Validierung und Verifizierung von Projekten und Programmen im Inland (PDF, 1 MB, 01.06.2022)
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Letzte Änderung 01.06.2022