Fluglärm

In der Schweiz leiden rund 80 000 Personen unter Fluglärm über den Grenzwerten – die meisten in der Nähe der grossen Flughäfen und Militärflugplätze. Weil sich Fluglärm von oben grossflächig ausbreitet, können Massnahmen nur bei den Flugzeugen oder beim Betrieb der Flughäfen ansetzen.

Zivile Flugzeuge sind aufgrund der technischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte leiser geworden. Die Einführung lärmabhängiger Lande- und Startgebühren bei den Flughäfen fördert den Einsatz dieser leisen Flugzeuge. Auch mit der Wahl der Flugrouten kann die Anzahl betroffener Menschen reduziert werden.

Obwohl moderne Flugzeuge leiser geworden sind, nimmt an einigen Orten der Lärm durch den Flugverkehr zu. Weil sich Fluglärm von oben über grosse Flächen verteilt, ist es bei der Lärmbekämpfung nur möglich, beim Betrieb der Flughäfen anzusetzen. Dabei gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Ansätzen:

Massnahmen gegen Fluglärm

Vollzugsstellen

Für den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften beim zivilen Flugverkehr sind das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL und beim militärischen Flugverkehr das eidg. Departement für Bevölkerungsschutz und Sport VBS zuständig. Das BAFU als Lärmschutzfachstelle des Bundes unterstützt die Vollzugsstellen.

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Letzte Änderung 16.06.2023

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