Inverkehrbringen von im Freien verwendeten Geräten und Maschinen haben dafür zu sorgen, dass die Lärmemissionen ihrer Produkte den Anforderungen der Maschinenlärmverordnung (MaLV) genügen. Das BAFU ist dabei für die Marktüberwachung zuständig. Marktkontrollen werden durch die Stiftung agriss durchgeführt.
Emissionen von Geräten und Maschinen, die dem Betrieb einer ortsfesten Anlage dienen, werden hingegen nach den Vorschriften über ortsfeste Anlagen begrenzt. Bei der Begrenzung von Baulärm wird als Massnahme bei den eingesetzten Maschinen auf bestehende Emissionsstandarts Bezug genommen.
Baulärm-Richtlinie. Stand 2011 (PDF, 711 kB, 06.07.2012)Richtlinie über bauliche und betriebliche Massnahmen zur Begrenzung des Baulärms gemäss Artikel 6 der Lärmschutz-Verordnung. Stand 2011
Ermittlung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm (PDF, 1 MB, 06.02.2025)Vollzugshilfe für Industrie- und Gewerbeanlagen. Stand 2024
Lärmarme Baumaschinen RAL-UZ 53. Blauer Engel: Grundlage für Umweltzeichenvergabe
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Letzte Änderung 16.06.2023