Heizen mit Holz, aber richtig

13.11.2023 – Holzheizungen gelten als klimaschonend und umweltfreundlich. Dies stimmt aber nur, wenn eine Holzfeuerung optimal betrieben wird. Sonst verursacht sie Rauchschwaden, die Schadstoffe enthalten und Mensch und Umwelt belasten. Wie man umweltschonend mit Holz heizt, zeigt dieses Dossier.

Im Winter laufen die Heizungen auf Hochtouren und verursachen oft mehr die Hälfte der Feinstaubbelastung.
Im Winter laufen die Holzheizungen auf Hochtouren und verursachen oft mehr als die Hälfte der Feinstaubbelastung. © ky

Wohnungen und Häuser werden wegen der unsicher gewordenen Energieversorgung und aus Klimaschutzgründen vermehrt mit Holz geheizt. Einerseits ersetzen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Öl- und Gasheizungen häufiger durch Holzheizkessel. Andererseits erleben Cheminée-, Schweden- und Kachelöfen einen Aufschwung. Dadurch wird weniger Öl und Gas verbrannt und damit weniger CO2 aus fossilen Quellen ausgestossen. Holzfeuerungen belasten die Luft aber stärker mit Schadstoffen wie Feinstaub. Die negativen Effekte auf die Luftqualität können verringert werden, wenn beim Feuern mit Holz einige wichtige Punkte beachtet werden. 


Sind Holzfeuerungen klima- und umweltfreundlich?

Der im Heizöl und Erdgas gebundene Kohlenstoff wurde der Atmosphäre vor hunderttausenden von Jahren durch Pflanzenwachstum entzogen und nach deren Absterben in der Erdkruste gespeichert. Wenn nun diese fossilen Brennstoffe verbrannt werden, gelangt der darin gebundene Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre. Dieses zusätzliche CO2 verstärkt den Treibhauseffekt, der zur Erwärmung des globalen Klimas führt.

Bei der Verbrennung von Holz wird ebenfalls CO2 freigesetzt, jedoch nur so viel, wie der Baum während seiner Wachstumsphase aus der Atmosphäre durch die Photosynthese aufgenommen hat. Der Brennstoff Holz ist somit klimaneutral, was den Ausstoss von CO2 betrifft, solange nicht mehr Holz verbrannt wird, als im gleichen Zeitraum nachwächst. Werden für die Holzernte, die Verarbeitung und den Transport fossile Energieträger eingesetzt, verschlechtert sich die Bilanz der Treibhausgasemissionen. Den besten Effekt auf das Klima hat Holz, das als Baustoff genutzt wird. So bleibt das CO2 aus der Atmosphäre längerfristig im Holz gespeichert.

Holz verbrennt meist nicht vollständig und es entstehen teilweise erhebliche Emissionen von klimaschädlichem Methan und Lachgas. Zudem werden Luftschadstoffe wie giftiges Kohlenmonoxid, Russ und organische Verbindungen gebildet, darunter auch krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Schliesslich erzeugt die Verbrennung von Holz beträchtliche Mengen von Feinstaub.

In Öfen und Cheminées darf kein behandeltes Holz verbrannt werden.
In Öfen und Cheminées darf kein behandeltes Holz verbrannt werden.
© Joël Käser/BAFU

Im Jahr 2021 verursachte die gesamte Holzverbrennung in der Schweiz rund einen Achtel aller Emissionen von Feinstaub-Partikeln mit Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM10). Bei den Feinstaub-Partikeln mit einem Durchmesser kleiner als 2.5 Mikrometer (PM2.5) war es sogar ein Viertel. Diese sehr feinen, von Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge oder gar in den Blutkreislauf eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen können die Folge sein. Feinstaub ist zudem krebserregend.

Stückholzbetriebene Einzelraumfeuerungen wie Cheminées, Schwedenöfen, Kachelöfen oder Herde emittieren überproportional viel Feinstaub im Vergleich zur daraus gewonnenen Energie. Sie sind für jeweils rund 40 Prozent der PM10- und PM2.5-Emissionen aus Holzfeuerungen verantwortlich, obwohl in diesen Anlagen nur rund 15 Prozent des Holzes verbrannt werden.

Durch das Heizen mit Holz werden also - je nachdem, wie gut das Holz verbrannt wird - Luft und Klima und damit die Umwelt in unterschiedlichem Masse belastet. Um die schädlichen Auswirkungen möglichst gering zu halten, braucht es moderne Feuerungsanlagen nach dem Stand der Technik, welche mit geeignetem Holz und fachgerecht betrieben werden.

Energieeffiziente und emissionsarme Feuerungen

Für das Inverkehrbringen müssen Einzelraumfeuerungen und Holzheizkessel bis 500 kW Leistung die Anforderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) einhalten und im Betrieb diejenigen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Die Anforderungen im Einzelnen sind in einem Informationsblatt zusammengefasst (Tabelle 6: Übersicht, Tabelle 7: Grenzwerte im Betrieb, Tabelle 9 und 11: Anforderungen und Grenzwerte für das Inverkehrbringen):

Die Schadstoffemissionen von kleineren Holzheizkesseln, wie sie in Ein- oder Mehrfamilienhäusern zu finden sind, werden alle 4 Jahre im Rahmen einer Messung gemäss den Vorschriften der LRV durch die kantonalen oder kommunalen Behörden überprüft. Bei Einzelraumfeuerungen wird eine Sichtkontrolle der Anlage, der Asche sowie des Holzlagers durchgeführt.

Feinstaubfilter sind oft bei grösseren Feuerungen für die Einhaltung der LRV-Grenzwerte notwendig. Sie sind auch für Heizkessel im tieferen Leistungsbereich und Einzelraumfeuerungen verfügbar und können bis zu 95 Prozent des Feinstaubs zurückhalten. Grundsätzlich gilt: Die Emissionen aus Holzfeuerungen sind umso geringer, je grösser die Anlagen sind und je professioneller sie betrieben werden. Dies widerspiegelt sich auch in den Grenzwerten der LRV, beispielsweise für Kohlenmonoxid, Feinstaub oder
Stickoxide: Je grösser die Anlage, desto strenger sind die Vorschriften.

Geeignete Brennstoffe

Zur Verbrennung in Holzheizkesseln und Einzelraumfeuerungen sind ausschliesslich naturbelassene, unbehandelte und für die jeweilige Feuerungsart geeignete Holzbrennstoffe zugelassen (Stückholz, Hackschnitzel, Pellets). Weiter muss der Brennstoff korrekt gelagert und trocken sein. Welche Brennstoffe für welche Feuerungen geeignet und erlaubt sind, hat der Fachverband Holzenergie Schweiz in einer Publikation übersichtlich zusammengefasst:

Verboten ist die Verbrennung von Altholz und Abfällen jeglicher Art in Einzelraumfeuerungen und Heizkesseln. Beim Verbrennen von Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt worden ist, können hochgiftige Dioxine und Furane entstehen. Auch das Verbrennen von Papier, Karton und Plastik-Verpackungen verursacht hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen. Es stinkt und gefährdet die Betreiberinnen und Betreiber wie auch die Nachbarinnen und Nachbarn. Daher ist es verboten. Die Unterscheidung von Holzbrennstoffen und Abfällen erklärt Holzenergie Schweiz in folgender Publikation:

Aufgestapelte Holzscheite
Aufgestapelte Holzscheite © Holzenergie Schweiz

Fachgerechter Betrieb der Anlagen

Heizkessel sind voll- oder weitgehend automatische Anlagen. Wenn die Betriebsanleitung befolgt wird und die richtigen Holzbrennstoffe eingesetzt werden, können bei einer modernen Anlage erhöhte Emissionen vermieden werden. Eine Fachperson sollte die regelmässige Wartung der Anlage durchführen.

Einzelraumfeuerungen verlangen für einen möglichst emissionsarmen Betrieb und die optimale Nutzung der im Holz enthaltenen Energie mehr Aufmerksamkeit. Entscheidend ist, dass sachgemäss angefeuert wird, denn beim Anfeuern entsteht am meisten Feinstaub. In den meisten Fällen stellt das Anfeuern von oben die emissionsärmste Variante dar. Eine Videoanleitung sowie illustrierte schriftliche Hilfestellungen über das korrekte Anfeuern in der Praxis werden durch Holzenergie Schweiz bereitgestellt.

Bei Inversionswetterlagen mit erhöhter Luftbelastung sowie in Tal- und Kessellagen sollten Holzöfen, die nur dem Komfort und der Behaglichkeit - und nicht dem Heizen - dienen, gar nicht oder nur sehr eingeschränkt betrieben werden.

Reinigung, Beratung und Vollzug der Vorschriften

Kaminfegerinnen und Kaminfeger, Feuerungskontrolleure und Feuerungskontrolleurinnen sowie Fachpersonen des Feuerungsbaus beraten, wie eine Holzfeuerung optimal betrieben wird. Häufig genutzte Anlagen müssen regelmässig gereinigt und gewartet werden. Falls eine länger ungenutzte Einzelraumfeuerung wieder in Betrieb genommen wird, sollte zuvor die Kaminfegerin oder der Kaminfeger den Zustand des Kamins überprüfen und diesen bei Bedarf reinigen.

Für den Vollzug der rechtlichen Vorschriften der LRV sind die kantonalen Behörden zuständig. Im Falle einer übermässigen Belastung durch eine oder mehrere Holzfeuerungen in der Umgebung ist die Behörde des entsprechenden Standortkantons oder der Gemeinde zu kontaktieren.

Kontakt
Letzte Änderung 13.11.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/luft/dossiers/heizen-mit-holz-aber-richtig.html