Chemische Gefahrenpotenziale und Störfall-Risiken

Die Anzahl Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, welche der Störfallverordnung unterstehen, blieben in den letzten Jahren stabil.

Als mögliche Verursacher von chemischen oder biologischen Störfällen gelten gemäss Störfallverordnung (StFV)

  • Betriebe, die gefährliche chemische Stoffe in grösseren Mengen handhaben oder gefährliche Tätigkeiten mit Organismen durchführen.
  • Verkehrswege (Eisenbahn, Strasse, Schifffahrt), auf denen gefährliche Güter transportiert werden.
  • Erdgashochdruck- und Erdölleitungen ab einem gewissen Druck und Durchmesser.

Rund 1‘700 km Eisenbahnstrecken, 10'200 km Strassen, 2200 km Erdgashochdruck- und 250 km Erdölleitungen, sowie 1'227 Betriebe unterstehen der Störfallverordnung. 158 dieser Betriebe haben das Potenzial, bei Störfällen schwere Schädigungen zu verursachen.

Diese Zahlen blieben in den letzten Jahren stabil. Die Anlagen sind über die ganze Schweiz verteilt, häufen sich aber in den industrialisierten Räumen um Genf, Basel und Zürich sowie im Mittelland.

 
 

Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, welche der Störfallverordnung unterstehen und von denen im Falle eines Störfalls eine schwere Schädigung für die Bevölkerung oder Umwelt zu erwarten ist, müssen eine Risikoermittlung erstellen. Für solche Anlagen verlangt die Vollzugsbehörde der StFV vom Inhabenden, dass das Risiko mit einer Risikoermittlung quantitativ abgeschätzt wird: Anhand von Szenarien wird untersucht, mit welchen Wahrscheinlichkeiten und mit welchen Folgen Störfälle zu erwarten sind.

Für die einheitliche Beurteilung dieser quantifizierten Risiken wurden entsprechende Richtlinien erlassen (Beurteilungskriterien zur StFV).

Das BAFU erarbeitet laufend in Zusammenarbeit mit seinen Partnern Grundlagen und Wegleitungen zur Einschätzung der Gefahrenpotenziale und der Risiken.

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Letzte Änderung 29.03.2019

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