Koordination der Störfallvorsorge mit der Raumplanung

Unbedachte Bautätigkeiten und Zonenplanänderungen können die Personendichte um eine Anlage massgebend beeinflussen und zu Erhöhungen des Risikos führen. Dies führt insbesondere in der dicht besiedelten Schweiz immer wieder zu Interessenskonflikten. Mit einer stärkeren Berücksichtigung der Störfallvorsorge bei der Raumplanung soll dies verhindert werden.

Aufgrund der Siedlungsverdichtung in der Umgebung der störfallrelevanten Anlagen (stationäre Chemiebetriebe, Bahnlinien, Strassen sowie Erdgashochdruck- und Erdölleitungen) nehmen die Risiken dieser Anlagen zu.

Wenn diese Verdichtung nicht mit der Störfallvorsorge koordiniert wird, können die Risiken in einem Mass ansteigen, dass die Inhabenden der Störfallanlagen im Rahmen des Verursacherprinzips keine verhältnismässigen Massnahmen mehr haben, um das Risiko zu senken. Im schlimmsten Fall muss der Betrieb aufgrund inakzeptabler Risiken eingestellt werden.

Um dies zu verhindern hat der Bund im April 2013 einen Artikel in die Störfallverordnung aufgenommen, welcher die Kantone zur Koordination der Störfallvorsorge mit der Raumplanung verpflichtet. Die Bundesämter haben dazu eine weiterführende Vollzugshilfe veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Letzte Änderung 12.11.2018

Zum Seitenanfang

https://www.bafu.admin.ch/content/bafu/de/home/themen/stoerfallvorsorge/fachinformationen/koordination-der-stoerfallvorsorge-mit-der-raumplanung.html