Fachinformationen Störfallvorsorge

Störfälle können entstehen beim Betrieb von Anlagen mit chemischen oder biologischen Gefahrenpotenzialen oder beim Transport gefährlicher Güter. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schäden basiert in der Schweiz auf der Störfallverordnung, welche Art. 10 des Umweltschutzgesetzes konkretisiert.

Die Störfallverordnung erfasst Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, welche ein erhebliches Gefahrenpotenzial aufweisen. Sie verpflichtet die Inhabende die zur Verminderung des Risikos nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen und sich bei der Behörde zu melden.

Als Störfälle gelten ausserordentliche Ereignisse in Betrieben, auf Verkehrswegen oder an Rohrleitungsanlagen, wenn dabei erhebliche Einwirkungen (Tote oder Verletzte unter der Bevölkerung sowie Verschmutzungen der Oberflächengewässer oder des Grundwassers) ausserhalb des Betriebsareals, der Rohrleitungsanlage oder des Verkehrswegs auftreten.

Gefahrenpotenzial & Risiken

Die Anzahl Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, welche der Störfallverordnung unterstehen, blieben in den letzten Jahren stabil.

Kontrollierte Eigenverantwortung

Die Inhaber von Betrieben, Verkehrswegen und Rohrleitungsanlagen müssen die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen in eigener Verantwortung treffen. Diese müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Behörden kontrollieren, ob diese Pflicht erfüllt wird.

Raumplanung

Unbedachte Bautätigkeiten und Zonenplanänderungen können die Personendichte um eine Anlage massgebend beeinflussen und zu Erhöhungen des Risikos führen. Dies führt insbesondere in der dicht besiedelten Schweiz immer wieder zu Interessenskonflikten. Mit einer stärkeren Berücksichtigung der Störfallvorsorge bei der Raumplanung soll dies verhindert werden.

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Letzte Änderung 12.11.2018

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