Störfälle können entstehen beim Betrieb von Anlagen mit chemischen oder biologischen Gefahrenpotenzialen oder beim Transport gefährlicher Güter. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schäden basiert in der Schweiz auf der Störfallverordnung, welche Art. 10 des Umweltschutzgesetzes konkretisiert.
Die Störfallverordnung erfasst Betriebe, Verkehrswege und Rohrleitungsanlagen, welche ein erhebliches Gefahrenpotenzial aufweisen. Sie verpflichtet die Inhabende die zur Verminderung des Risikos nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen und sich bei der Behörde zu melden.
Als Störfälle gelten ausserordentliche Ereignisse in Betrieben, auf Verkehrswegen oder an Rohrleitungsanlagen, wenn dabei erhebliche Einwirkungen (Tote oder Verletzte unter der Bevölkerung sowie Verschmutzungen der Oberflächengewässer oder des Grundwassers) ausserhalb des Betriebsareals, der Rohrleitungsanlage oder des Verkehrswegs auftreten.
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Letzte Änderung 12.11.2018