Nachweis gentechnisch veränderter Petunien in der Schweiz

Im Frühjahr 2017 gab die finnische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Evira) bekannt, im Handel Petunien gefunden zu haben, deren Blüten ihre Farbe einer gentechnischen Veränderung verdanken (Bashandy & Teeri, 2017). Nachdem die Laboranalysen von Agroscope den Verdacht, dass auch in der Schweiz gentechnisch veränderte Petunien ohne Zulassung im Handel erhältlich waren, bestätigte, wurden die Vernichtung entsprechender Ware angeordnet. Für Mensch, Tier und Umwelt stellen diese gentechnisch veränderten Petunien nach heutigem Kenntnisstand kein Risiko dar.

Auf dem europäischen Markt sind mehrere Dutzend Petuniensorten betroffen. Regelmässig aktualisierte Auflistungen betroffener Sorten können auf den Seiten der zuständigen deutschen und amerikanischen Behörden abgerufen werden. Diese gentechnisch veränderten Pflanzen sind europaweit, inklusive der Schweiz, nicht zugelassen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde als Focal Point für das internationale Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit von der EU respektive Deutschland im Detail über die Situation bezüglich der Exporte von gentechnisch veränderten Petunien in die Schweiz auf dem Laufenden gehalten. Das BAFU übermittelte diese Informationen ans Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), welches die zuständige Behörde für das Inverkehrbringen von Zierpflanzen ist. Es hat das Inverkehrbringen der betroffenen Petuniensorten umgehend verboten und eine Probenahme angeordnet. Die Umsetzung dieser Massnahmen erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Unternehmerverband der Schweizer Gärtner JardinSuisse. Nachdem die Laboranalysen von Agroscope den Verdacht, dass auch in der Schweiz gentechnisch veränderte Petunien im Handel erhältlich waren, bestätigten, wurden die Vernichtung entsprechender Ware angeordnet. Inverkehrbringer mussten die gentechnisch veränderten Petunien in verschlossenen Behältern (beispielsweise Kehrichtsack, Container) der Kehrichtabfuhr übergeben.

Aufgrund der aktuellen Kenntnisse ist davon auszugehen, dass von diesen gentechnisch veränderten Petunien mit veränderter Farbgebung keine Gefahr für Mensch und Tier ausgeht. Zudem gibt es keine Anzeichen dafür, dass die nicht winterharten Zierpflanzen sich in der Umwelt etablieren könnten. Während eine Hybridisierung der gentechnisch veränderten Petunien mit anderen Petunien-Arten nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Auskreuzung auf verwandte einheimische Arten äusserst unwahrscheinlich. Daher, und weil der Verkauf von gentechnisch veränderten Petunien umgehend gestoppt wurde, verzichtet das BLW auf eine Rückrufaktion.

Aktuell ist nicht bekannt, wie nicht bewilligte gentechnisch veränderte Petunien in den weltweiten Handel gelangen konnten. Dazu laufen im Moment auf internationaler Ebene Abklärungen. Untersuchungen zur molekularen Charakterisierung und Identifizierung des Ursprungs der gentechnisch veränderten Petunien sind im Gang.

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Letzte Änderung 15.12.2019

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