Dieldrin (C12H8Cl6O)

CAS-Nummer

60-57-1

Eigenschaften

  • haftet stark an Bodenpartikeln
  • wird in Organismen aus Aldrin gebildet
  • zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen

Hauptquellen

  • Landwirtschaft: Insektizid gegen Bodeninsekten und krankheitsübertragende Insekten

Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V

(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)

  • Luft                 1 kg/Jahr
  • Wasser          1 kg/Jahr
  • Boden            1 kg/Jahr

Auswirkungen

  • Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
  • sehr giftig für die meisten Fische
  • sehr langsamer Abbau (fünf Jahre für Abbau zur Hälfte in gemässigtem Klima)

Massnahmen

  • seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten

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Letzte Änderung 06.03.2018

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