CAS-Nummer
60-57-1
Eigenschaften
- haftet stark an Bodenpartikeln
- wird in Organismen aus Aldrin gebildet
- zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen
Hauptquellen
- Landwirtschaft: Insektizid gegen Bodeninsekten und krankheitsübertragende Insekten
Schwellenwerte für die Meldepflicht von Betrieben gemäss Anhang 2 PRTR-V
(Verordnung zum Register über die Freisetzung von Schadstoffen sowie den Transfer von Abfällen und von Schadstoffen in Abwasser)
- Luft 1 kg/Jahr
- Wasser 1 kg/Jahr
- Boden 1 kg/Jahr
Auswirkungen
- Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- sehr giftig für die meisten Fische
- sehr langsamer Abbau (fünf Jahre für Abbau zur Hälfte in gemässigtem Klima)
Massnahmen
- seit dem Inkrafttreten der Stockholm Konvention 2004 verboten