Treibhausgasemissionen
In der Schweiz sind die menschenverursachten Auswirkungen auf das Klima zum grossen Teil auf den energiebedingten Ausstoss von Kohlendioxid zurückzuführen. Die bedeutendste Quelle für CO2-Emissionen ist derzeit der Verkehr, gefolgt von den Gebäuden und der Industrie. Der Hauptanteil der Lachgas-und der Methanemissionen stammt aus der Landwirtschaft.



Für das Jahr 2020 wurden prozentuale Reduktionsziele festgelegt. Diese basieren nicht auf dem aktuellen Emissionswert von 1990, sondern demjenigen, welcher im Second Initial Report festgelegt wurde (Basisjahr). Die Treibhausgasemissionen sind zwischen 1990 (Basisjahr) und 2018 um 14 % gesunken, wobei die grossen jährlichen Schwankungen auf die Witterung zurückzuführen sind. An das im CO2-Gesetz festgelegte Ziel für das Jahr 2020 - eine Reduktion um 20 % gegenüber 1990 (Basisjahr) - darf auch die Senkenleistung des Waldes angerechnet werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass sie zur Zielerreichung nicht wesentlich beitragen wird. Das Reduktionsziel wird möglicherweise nicht erreicht. Deshalb wird die Entwicklung als unbefriedigend beurteilt.
Die Entwicklung verlief nicht in allen Sektoren gleich. Im Jahr 2018 hat der Verkehr mit 32 % den höchsten Anteil an den Gesamtemissionen von Treibhausgasen, und diese gehen erst seit wenigen Jahren leicht zurück. Sie lagen 2018 immer noch 1 % über dem Niveau von 1990 (Basisjahr). Die Emissionen im Gebäudesektor konnten bis 2018 um 34 % gegenüber 1990 (Basisjahr) gesenkt werden, diejenigen der Industrie um 14 %.
Das indikative Ziel des Jahres 2020 von –10 % für den Verkehrssektor wird wahrscheinlich verfehlt. Unter normalen Witterungsbedingungen dürfte auch der Gebäudesektor sein indikatives Ziel von –40 % nicht erreichen. Nur die Industrie könnte ihr Ziel von –15 % erreichen. Bei den übrigen Emissionen (Landwirtschaft, synthetische Gase und Abfallwirtschaft) dürfte die Erreichung des sektoriellen Ziels von –10 % ebenfalls schwierig sein.
Das CO2-Gesetz sieht verschiedene Massnahmen zur Senkung der Emissionen in den verschiedenen Sektoren vor. Dazu zählen unter anderem die Erhöhung der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen verbunden mit einer Erhöhung der Beiträge an das nationale Gebäudeprogramm, Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge, das Emissionshandelssystem für energieintensive Industriebetriebe und eine teilweise Kompensationspflicht der Emissionen aus Treibstoffen durch die Importeure.
Im Rahmen der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Kyoto Protokolls werden die THG-Emissionen aller Industriestaaten nach detaillierten Vorgaben berechnet. Die Einhaltung der Richtlinien wird von Expertengremien überprüft. Die THG-Inventare der UNFCCC werden von verschiedenen internationalen Organisationen verwendet (z. B. von der Europäischen Umweltagentur EUA, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD oder der Comission of Sustainable Development CSD).
Die Daten stammen aus dem THG-Inventar der Schweiz, welches jedes Jahr vom BAFU nach den Richtlinien der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) erstellt wird. Die Methoden sind ausführlich im National Inventory Report dokumentiert und entsprechen den technischen Handbüchern des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Dieser Indikator zeigt die Summe aller Treibhausgasemissionen seit 1990 in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, d. h. die verschiedenen Treibhausgase werden entsprechend ihrer Klimawirksamkeit skaliert und in CO2-Äquivalente umgerechnet. Methodische Änderungen oder die Verfügbarkeit neuer Daten erfordern eine Neuberechnung der kompletten Zeitreihen seit 1990.
Für die Berechnung der Zielwerte des Jahres 2020 wird der im Second Initial Report ausgewiesene Basiswert für das Jahr 1990 von 53.7 Mio. t CO2-Äquivalenten verwendet. Gemäss Richtlinien des Kyoto-Protokolls wird in der zweiten Verpflichtungsperiode die Senkenleistung der Forstwirtschaft gegenüber einem Referenzwert (Forest Management Reference Level) an das Ziel angerechnet. Die Anrechnung der Senkenleistung erfolgt 2022 im Treibhausgasinventar nach Abschluss der zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Aufgrund heutiger Schätzungen ist davon auszugehen, dass die anrechenbare Senkenleistung im Bereich von einigen Hunderttausend Tonnen zu liegen kommt.
Die Bewertung erfolgt auf der linearen Tendenz der Emissionswerte für die Zeit von 2008 – dem Jahr der Einführung der CO2-Abgabe – bis 2018. Mit der Einführung der CO2-Abgabe scheint bei den Emissionen eine Trendwende eingesetzt zu haben. Setzt sich die bisherige Tendenz fort, so dürften die Emissionen im Jahr 2020 45 Mio. t CO2-Äq. betragen. Das Zwischenziel für 2020 (43 Mio. t CO2-Äq.) wird somit wahrscheinlich verfehlt.
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