Was wird geprüft?

Mit der UVP wird geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Im Rahmen der UVP wird geprüft, ob ein Projekt den rechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. In diesem Sinne ist die UVP als Gesetzesverträglichkeitsprüfung zu verstehen. Sie ist also weder strenger noch milder als das materielle Umweltrecht. 

Grundlage für die Prüfung ist der Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB), welcher vom Gesuchsteller im Rahmen des UVP-Prozesses zu erstellen ist. Darin werden die Auswirkungen des Vorhabens in folgenden Bereichen behandelt:

  • Luftreinhaltung
  • Lärm
  • Erschütterungen / abgestrahlter Körperschall
  • Nichtionisierende Stahlung
  • Grundwasser
  • Oberflächengewässer und aquatische Ökosysteme
  • Entwässerung
  • Boden
  • Altlasten
  • Abfälle, umweltgefährdende Stoffe
  • Umweltgefährdende Organismen
  • Störfallvorsorge/Katastrophenschutz
  • Wald
  • Flora, Fauna, Lebensräume
  • Landschaft und Ortsbild (inkl. Lichtimmissionen)
  • Kulturdenkmäler, archäologische Stätten

Detaillierte Angaben zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berichterstattung inkl. einem vollständigen Inhaltsverzeichnis für den UVB sind im Modul 5 des UVP-Handbuchs vorgegeben.

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Letzte Änderung 18.09.2012

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