Was ist die UVP?

Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft, ob ein Bauvorhaben das Umweltrecht einhält.

Instrument der Umweltvorsorge

Bau und Betrieb von grossen Infrastrukturanlagen können unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt haben, die nur mit geeigneten Massnahmen vermindert oder vermieden werden können. Seit 1986 muss deshalb bei geplanten Anlagen, die zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt führen können, eine UVP durchgeführt werden.

In der UVP wird abgeklärt, ob die geplante Anlage voraussichtlich die geltenden Umweltvorschriften einhält. Die UVP ist somit eine Prüfung der Gesetzeskonformität.

Koordinationsinstrument

Die UVP ist aber kein eigenes Verfahren, sondern ist in die bestehenden Bewilligungsverfahren (z. B. Plangenehmigungs- oder Konzessionsverfahren) für Anlagen eingebettet: Diejenige Behörde, welche über die Errichtung der jeweiligen Anlage entscheidet, prüft ob eine geplante Anlage den gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt entspricht.Die zuständige Behörde leitet und moderiert das Verfahren und stellt die Koordination zwischen Gesuchsteller, Umweltschutzfachstelle und weiteren Fachstellen sicher.

Optimierungsinstrument

Die Wirkung der UVP setzt nicht erst bei der Projektgenehmigung ein, sondern bereits während der Projektierung eines Vorhabens. Sie hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen einer geplanten Anlage frühzeitig zu erkennen und diese zu vermeiden oder zu begrenzen.

Sie soll sicherstellen, dass bei der Planung von Anlagen den Anforderungen des Umweltschutzes frühzeitig Rechnung getragen wird. Spätere kostenträchtige Änderungen und Fehlinvestitionen können so verhindert werden.

Die UVP ist somit auch ein projektbegleitender Prozess zur Optimierung der Projekte.

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Letzte Änderung 17.09.2012

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