Die Voruntersuchung mit einem Pflichtenheft stellt das erste Resultat im Rahmen der Berichterstattung zur UVP dar. Sie soll aufzeigen, welches die voraussichtlich wichtigen Fragen sind, die in der UVP beantwortet werden müssen.
Im Rahmen der Voruntersuchung zeigt der Gesuchsteller auf, welche Umweltbereiche im Hinblick auf den Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB) weiterer Untersuchungen und/oder Abklärungen bedürfen. So kann mit geringem Aufwand vermieden werden, dass in der UVP einerseits keine durch das Bauvorhaben stark beeinträchtigten Umweltbereiche vergessen und andererseits keine nur schwach tangierten Bereiche in den Vordergrund gerückt werden.
In der Regel werden im Rahmen der Voruntersuchung nicht alle Umweltauswirkungen abschliessend ermittelt, deshalb muss der Gesuchsteller bei der Umweltschutzfachstelle ein Pflichtenheft für den UVB vorlegen. In diesem Fall stellt das Resultat der Voruntersuchung im Wesentlichen die Vorgaben für die Erarbeitung des UVB dar.
Falls aber in der Voruntersuchung die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und die Umweltschutzmassnahmen bereits abschliessend ermittelt und dargestellt werden können, so gelten die Ergebnisse der Voruntersuchung als UVB. Die Berichterstattung kann sich somit bei kleineren, unproblematischen Vorhaben auf einen Voruntersuchungsbericht beschränken.
Letzte Änderung 18.09.2012