Phytosanitäre Kontrolle in Baumschulen
Besonders gefährliche Schadorganismen wie der Citrusbockkäfer bedrohen unsere Waldökosysteme. Um deren Einschleppung durch den Pflanzenhandel zu verhindern, werden Baumschulen jährlich kontrolliert. Bei Befall verfügt der EPSD (ein Dienst des BAFU und des BLW) Tilgungsmassnahmen und macht Nachkontrollen. Eine betroffene Baumschule darf bis zur Nachkontrolle nicht mit den betroffenen Pflanzengattungen Handel treiben.
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- Waldschäden durch Buchdruckerbefall
Die Auswertung basiert auf den jährlichen Baumschulkontrollen des EPSD. Der Indikator informiert über die Anzahl kontrollierter Baumschulen, sowie über die Anzahl Befälle und Tilgungen im Berichtsjahr. Kann ein Befall noch im gleichen Jahr getilgt werden, wird er in der Auswertung als Tilgung aufgeführt. Wie rasch ein Befall getilgt werden kann, hängt von der sorgfältigen Ausführung der Tilgungsmassnahmen und von der Biologie des Schadorganismus ab.
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