Geodatenmodelle in Anhörung

Das Geoinformations-Gesetz (GeoIG) verpflichtet Bund und Kantone ihre Geobasisdaten zu harmonisieren und Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze nach Bundesrecht zu erstellen. Vor Abschluss der Datenmodelle werden diese der Fachinformationsgemeinschaft (Bundesämter, Kantone, Fachfirmen, Fachleute, etc.) zur Anhörung unterbreitet.

Untenstehend finden Sie die Unterlagen zu jeder laufenden Anhörung, geordnet nach Fachbereich. Ist bei einem Fachbereich keine Anhörung am Laufen, wird er auch nicht angezeigt.


Naturgefahren

Kantonale Risikoübersichten Naturgefahren (ZIP, 2 MB, 10.12.2021)Anhörung zum Geodatenmodell (keine ID)
Frist bis 18.02.2022


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Letzte Änderung 27.01.2025

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