Das Geoinformations-Gesetz (GeoIG) verpflichtet Bund und Kantone ihre Geobasisdaten zu harmonisieren und Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze nach Bundesrecht zu erstellen. Vor Abschluss der Datenmodelle werden diese der Fachinformationsgemeinschaft (Bundesämter, Kantone, Fachfirmen, Fachleute, etc.) zur Anhörung unterbreitet.
Untenstehend finden Sie die Unterlagen zu jeder laufenden Anhörung, geordnet nach Fachbereich. Ist bei einem Fachbereich keine Anhörung am Laufen, wird er auch nicht angezeigt.
Naturgefahren
Kantonale Risikoübersichten Naturgefahren (ZIP, 2 MB, 10.12.2021)Anhörung zum Geodatenmodell (keine ID)
Frist bis 18.02.2022
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 27.01.2025