Kunststoffe in der Umwelt

Kunststoffe gehören nicht in die Umwelt. Dennoch gelangen in der Schweiz jedes Jahr rund 14'000 Tonnen Kunststoffe in die Böden und Gewässer – hauptsächlich durch den Abrieb und die Zersetzung von Kunststoffprodukten sowie durch die unsachgemässe Entsorgung von Kunststoffabfällen. Da sich Kunststoffe nur sehr langsam abbauen und sich in der Umwelt anreichern, müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips die Einträge von Kunststoffen in die Umwelt so weit wie möglich reduziert werden.

Teller mit Kunststoffabfall
© Aleksey Boyoko / Shutterstock

Vielseitiger Werkstoff und damit verbundene Umweltbelastung

In der Schweiz werden jedes Jahr eine Million Tonnen Kunststoffe verbraucht. Sie werden sowohl in langlebigen Produkten wie Fensterrahmen oder Karosserieteilen für Autos als auch in kurzlebigen Produkten wie Verpackungen oder Einweggeschirr eingesetzt. Pro Jahr werden rund 790’000 Tonnen Kunststoffe einerseits thermisch in Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerken verwertet, andererseits durch Recycling und Wiederverwendung in den Stoffkreislauf zurückgeführt.

Die Vielseitigkeit des Einsatzes und die Beständigkeit von Kunststoffen führen dazu, dass Kunststoffe überall auf der Welt gefunden werden: In Ozeanen, im arktischen Eis, in den Bergen, in Böden, Flüssen, Seen, Sedimenten, in der Luft sowie im Verdauungstrakt von Lebewesen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Kunststoffarten mit einer Vielzahl von Zusatzstoffen eingesetzt werden.

Damit das Ausmass der Belastung der Umwelt durch Kunststoffe erfasst werden kann, ist es wichtig, zwischen Makroplastik und Mikroplastik zu unterscheiden. Je nach Partikelgrösse sind die Quellen und Eintragswege sowie die möglichen Auswirkungen auf Lebewesen sehr unterschiedlich. Die Unterscheidung gibt Hinweise über mögliche Verminderungsmassnahmen.


Makro- und Mikroplastik

Als Makroplastik werden Kunststoffteile, die grösser als 5 Millimeter sind, sowie Kunststoffabfälle bezeichnet. Mikroplastik ist kleiner als 5 Millimeter und kaum sichtbar. Mikroplastik kann weiter unterteilt werden in primäres und sekundäres Mikroplastik.

Primäres Mikroplastik sind Kunststoffteilchen, die absichtlich als solche hergestellt und Produkten zugefügt werden (z.B. Einstreugranulate in Kunststoffrasenplätzen, Dünger, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika, Haushalts- und Industriereiniger sowie Farben und Lacke).

Sekundäres Mikroplastik entsteht während der Nutzung und Entsorgung von Kunststoffprodukten (z.B. Abrieb von Autoreifen, Faserabrieb beim Waschen synthetischer Textilien und Shredder-Prozesse) oder bei der Zersetzung von Makro- zu Mikroplastik.


Wie Kunststoffe in die Umwelt gelangen

Basierend auf verfügbaren Daten aus Studien für die Schweiz schätzt das BAFU, dass jährlich rund 14'000 Tonnen Makro- und Mikroplastik in unsere Böden, Oberflächengewässer und deren Sedimente eingetragen werden. Der Grossteil dieses Kunststoffeintrages stammt aus Reifenabrieb (rund 8'900 Tonnen) gefolgt von Littering (rund 2'700 Tonnen) und zahlreichen weiteren Quellen. Im untenstehenden Stoffflussdiagramm werden die Mengen der wichtigsten Quellen, Rückhaltemechanismen und Entsorgung sowie Senken von Kunststoffen in der Umwelt dargestellt.

Stoffflussdiagramm Kunststoffe
Stoffflussdiagramm der Hauptemissionsquellen, der wichtigsten Rückhaltemechanismen und Entsorgung sowie der Senken von Kunststoffen in der Schweiz.

Hauptemissionsquellen (vgl. oberste Kastenreihe im Stoffflussdiagramm)
Makroplastik gelangt vor allem durch die unsachgemässe Entsorgung von Kunststoffabfällen (z.B. Littering, Kunststoffe in der Grüngutsammlung) in die Umwelt. Mikroplastik wird mehrheitlich durch den Abrieb und die Zersetzung von Kunststoffprodukten (z.B. Reifenabrieb) als sekundäres Mikroplastik freigesetzt. Der Eintrag durch Mikroplastik, das absichtlich Produkten zugefügt wurde (z.B. Reibkörper in Kosmetika) oder durch den Faserabrieb beim Waschen synthetischer Textilien ins Abwasser gelangt, ist verglichen mit dem Gesamteintrag in die Umwelt gering, führt jedoch in Oberflächengewässern zu bedeutenden Einträgen.

Rückhaltemechanismen und Entsorgung (vgl. mittlere Kastenreihe im Stoffflussdiagramm)
Mit einer Reihe von etablierten Massnahmen (z.B. Abwasserreinigung, Abfallentsorgung, Strassenreinigung) werden die Einträge von Kunststoffen in die Umwelt deutlich reduziert. So leisten die Schweizer Siedlungsabfall- und Abwasserwirtschaft sowie Gemeindebetriebe wichtige Beiträge, damit Kunststoffe nicht in die Umwelt gelangen. Es können jedoch nicht alle Emissionen vollständig von diesen Reinigungsmassnahmen und Rückhaltemechanismen erfasst werden. So gelangen beispielsweise gelitterte Abfälle oder Reifenabrieb durch Abschwemmung von Regenwasser oder durch Luftübertragung als diffuse Einträge in die Gewässer und Böden.

Senken (vgl. untere Kastenreihe im Stoffflussdiagramm)
Die in der Umwelt freigesetzten Kunststoffe verbleiben langfristig in den Senken, d.h. in Sedimenten von Gewässern und in den Böden. Nach aktuellem Wissensstand sind die inländischen Einträge von Kunststoffen auf und in den Böden höher als in den Oberflächengewässern. Die Belastung der Ozeane mit Mikro- und Makroplastik stellt ein zusätzliches, internationales Problem dar.


Forschungsbedarf über Kunststoffe in der Umwelt

Aufgrund der Komplexität der Stoffströme von Kunststoffen in der Umwelt gibt es diverse Bereiche, in denen der Wissenstand ungenügend ist. Es sind noch umfangreiche Forschungsaktivitäten notwendig, um die Wissenslücken in folgenden Bereichen zu schliessen:

  • Erlangung vertiefter Kenntnisse über den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt;
  • Kenntnisse über den Verbleib, das Verhalten und den Abbau von Kunststoffen in der Umwelt;
  • Informationen über Auswirkungen von Kunststoffen (inkl. Zusatzstoffen) auf Lebewesen und Ökosysteme.

In allen drei Bereichen existieren zwar einzelne Angaben, aber diese sind oft mit hohen Unsicherheiten behaftet und aufgrund unterschiedlicher Methodik und Einheiten schwer vergleich- und interpretierbar. Für sehr kleine Partikel (z.B. Reifenabrieb) ist eine praxistaugliche Messmethodik noch zu entwickeln, da sie mit den gängigen heutigen Methoden nicht erfasst werden können.


Aktueller Wissensstand für die Öffentlichkeit zusammengefasst

Der Bericht «Kunststoffe in der Umwelt» in Erfüllung der Postulate Thorens Goumaz (18.3196)Munz (18.3496)Flach (19.3818) und CVP-Fraktion (19.4355) gibt einen Überblick zum Thema (Stand Sommer 2022). Im ersten Teil wird der Kunststoff-Lebenszyklus von der Herstellung bis zur Entsorgung beschrieben. Weiter werden die wichtigsten Quellen, Eintragswege und Senken von Kunststoffen in die Umwelt und die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit dargelegt. Im zweiten Teil werden bereits umgesetzte und laufende Massnahmen sowie Verbesserungspotenziale aufgezeigt.

Das BAFU hat den aktuellen Wissensstand in zehn Faktenblättern zu den Hauptthemen rund um «Kunststoffe in der Umwelt» zusammengefasst (Stand Frühling 2020).


Kunststoffeinträge in die Umwelt so weit wie möglich reduzieren

Kunststoffe bauen sich in der Umwelt kaum oder nur über sehr lange Zeit – mitunter bis zu mehreren hundert Jahren – ab. Sie reichern sich somit in der Umwelt an. Im Sinne des Vorsorgeprinzips müssen die Einträge von Kunststoffen in die Umwelt so weit wie möglich reduziert werden.

Die Diskussion über dringende Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung durch Kunststoffe ist in der Schweiz, wie auch im Ausland, in vollem Gange. Dies zeigt die bedeutende Anzahl an politischen Vorstössen, die aktuell zum Thema Kunststoffe im Parlament behandelt und in der Verwaltung bearbeitet werden. Im Bericht «Kunststoffe in der Umwelt» in Erfüllung der Postulate Thorens Goumaz (18.3196), Munz (18.3496), Flach (19.3818) und CVP-Fraktion (19.4355) werden Verbesserungspotenziale dargelegt. Mit der angenommenen Motion 18.3712 «Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden», eingereicht durch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N), verlangt das Parlament, dass der Bund gemeinsam mit den betroffenen Branchen Massnahmen prüft und ergreift, um der Belastung der Umwelt durch Kunststoffe umfassend und unter Einbezug der Hauptemissionsquellen effizient entgegenzutreten.

Makroplastik zersetzt sich mit der Zeit zu Mikroplastik, aber Kunststoffe bauen sich kaum oder nur sehr langsam vollständig in der Umwelt ab.
© BAFU

Engagement auf internationaler Ebene

Ein bedeutender Teil der durch Kunststoffe verursachten Umweltbelastungen entsteht bei der Primärproduktion, die grösstenteils im Ausland erfolgt. Die globalen Probleme können somit nur gemeinsam gelöst werden. Das BAFU setzt sich deshalb auch auf internationaler Ebene für einen nachhaltigen Umgang mit Kunststoffen ein und engagiert sich in internationalen Gremien.

Die UNO-Umweltversammlung (UNEA) hat im März 2022 beschlossen, Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Abkommen zu Kunststoffen aufzunehmen («Plastikabkommen»). Das Abkommen soll die Umweltbelastung durch Kunststoffe entlang des gesamten Lebenszyklus bekämpfen. Die Verhandlungen haben Ende 2022 begonnen. Bis jetzt haben fünf Sitzungen des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses (Intergovernmental Negotiating Committee INC) stattgefunden. Die Verhandlungen konnten 2024 nicht wie geplant abgeschlossen werden. Die Verhandlungen werden daher 2025 weitergeführt (INC-5.2 in Genf im August 2025). Die Schweiz engagiert sich für ein effektives Abkommen und ist Mitglied der «High Ambition Coalition» (HAC). Diese Länderkoalition setzt sich dafür ein, dass mit dem Plastikabkommen bis 2040 keine Kunststoffe mehr in die Umwelt gelangen.

Weiterführende Informationen zum Plastikabkommen: Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Plastikabkommens (auf Englisch) und «High Ambition Coalition to End Plastic Pollution» (auf Englisch)

Zudem ist die Schweiz Vertragspartei des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Die Schweizer Delegation hat an der Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens im Mai 2019 aktiv unterstützt, dass gemischte Kunststoffabfälle seit Anfang 2021 kontrollpflichtig sind. Alle betroffenen Staaten (Export-, Transit- und Importstaaten) müssen vorgängig zu geplanten grenzüberschreitenden Verbringungen ihre Zustimmung geben. Weiterführende Informationen zum Vollzug der neuen Regelungen in der Schweiz: Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen.

Im Rahmen des Basler Übereinkommens wurde eine öffentlich-private Partnerschaft für Kunststoffabfälle etabliert («Plastic Waste Partnership», auf Englisch), um Ressourcen, Interessen und Fachwissen aus Wirtschaft, Regierung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu mobilisieren, die Bewirtschaftung von Kunststoffabfällen zu verbessern und ihre Entstehung möglichst zu verhindern.


Mit Blick nach Europa: EU-Kunststoffstrategie

Die EU hat 2015 den Ersten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, worin Kunststoffe einen von fünf Schwerpunktbereichen bilden. Darauf folgte 2018 die Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft («EU-Kunststoffstrategie»). Sie skizziert Massnahmen, um die Abhängigkeit Europas von importierten fossilen Rohstoffen zu verringern sowie die CO₂-Emissionen zu reduzieren.

2019 folgte als Konkretisierung der EU-Kunststoffstrategie die Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt («Einwegplastik-Richtlinie», Richtlinie (EU) 2019/904). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten eine Reihe von Massnahmen umzusetzen: Einerseits werden gewisse Produkte verboten (z.B. oxo-abbaubare Kunststoffe,Trinkhalme und Einwegbesteck aus Kunststoff). Andererseits sieht sie Sensibilisierungsmassnahmen, Produkt-Kennzeichnungsvorschriften (Logo als Hinweis für die korrekte Entsorgung), die Förderung der erweiterten Herstellerverantwortung oder die Reduktion bestimmter Einwegprodukte aus Kunststoff (z.B. Getränkebecher) vor. Die Mitgliedstaaten der EU müssen entsprechende Massnahmen in ihren nationalen Gesetzgebungen verankern.

2020 veröffentlichte die EU einen Neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, worin die in der Kunststoffstrategie verabschiedeten Massnahmen weiterentwickelt wurden. Die Themenbereiche umfassen unter anderem die nachhaltige Produktion, das Produktedesign, die verbesserte Information an die Konsumentinnen und Konsumenten oder die weitere Stärkung des Recyclings und des Einsatzes von Rezyklaten..

Der Aktionsplan 2020 führte zur Anpassung und Entwicklung einer Reihe von Richtlinien und Verordnungen. Für Kunststoffe relevant ist insbesondere die im Februar 2025 in Kraft getretene Verpackungsverordnung (EU) 2025/40. Sie stellt verschiedene Anforderungen an Verpackungen, unter anderem auch an Verpackungen aus Kunststoff. Ab 2030 müssen beispielsweise alle Verpackungen so gestaltet sein, dass sie rezykliert werden können und ab 2035 müssen sie auch effektiv rezykliert werden. Zudem werden spezifisch für Verpackungen aus Kunststoff Mindestrezyklatanteile definiert. Nebst Vorgaben für die Wiederverwendung von Verpackungen generell werden gewisse Einwegverpackungen aus Kunststoff beschränkt oder verboten (z.B. gewisse Verpackungen für Einzelportionen in der Gastronomie und der Hotellerie).

Die Schweiz ist nicht verpflichtet, die Einwegplastik-Richtlinie oder die Verpackungsverordnung der EU umzusetzen. Unternehmen, welche in die EU exportieren, müssen die Regulierungen der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten berücksichtigen. Das BAFU verfolgt die Arbeiten der EU und prüft fortlaufend allfällige Anpassungen in der Schweiz, um sowohl den Umweltschutz zu stärken als auch Handelshemnisse abzubauen.

Weiterführende Informationen zu den Arbeiten der EU: Kunststoffe (auf Englisch)


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Letzte Änderung 31.07.2025

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