Die schweizerische Abfallwirtschaft ist ein gut funktionierendes System mit öffentlichen und privaten Akteuren. Dieses System ist Bestandteil einer nachhaltigen und umfassenden Ressourcenpolitik. Rohstoffe sind knapp und teuer, deshalb müssen die noch offenen Stoffkreisläufe geschlossen werden. Das entspricht dem Ansatz, der im Rahmen der Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft angestrebt wird.
Das Parlament hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft fördern» im März 2024 eine Revision des Umweltschutzgesetzes, Energiegesetzes (EnG) und Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB) verabschiedet. Mit dieser Revision wird ein neues Kapitel im Umweltschutzgesetz geschaffen: «Schonung der natürlichen Ressourcen und Stärkung der Kreislaufwirtschaft». Das Thema erhält somit mehr Gewicht im Umweltrecht.
Der Bundesrat hat am 13. November 2024 entschieden, die neuen Rechtsgrundlagen grösstenteils per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Später in Kraft treten werden die Bestimmungen zum Littering (Art. 31b Abs. 7 & Art. 61 Abs. 4), die Bestimmungen zum Siedlungsabfallmonopol (Art. 31b Abs. 4-6 USG) und zur Finanzierung über private Branchenorganisationen (Art. 32ater USG). Die genannten Bestimmungen treten erst später, zusammen mit den dazugehörigen Konkretisierungen auf Verordnungsstufe, in Kraft. Die entsprechenden Verordnungsrevisionen werden gestaffelt in die Vernehmlassung geschickt werden. Für die Einführung der nationalen Litteringbusse ist die Vernehmlassung für Frühjahr 2026 geplant. Die Vernehmlassung zu den Bestimmungen betreffend das Siedlungsabfallmonopol sowie zur Finanzierung über private Branchenorganisationen ist die Vernehmlassung im Herbst 2026 geplant. Die Umsetzung der Motion Dobler 20.3695 und die Einführung einer schweizweit einheitlichen Sammlung von Kunststoffen ist auf Basis des bestehenden Artikels 30b des Umweltschutzgesetzes geplant. Die Vernehmlassung über die entsprechende Verordnungsrevision ist für das erste Halbjahr 2025 vorgesehen.
Folgender Zeitplan für die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsanpassungen ist vorgesehen (Stand Dezember 2024, Anpassungen möglich):
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Letzte Änderung 17.04.2025