In der Schweiz werden jährlich rund eine Million Tonnen Kunststoffe verbraucht und es fallen 790'000 Tonnen Kunststoffabfälle an. Fast die Hälfte dieser Kunststoffe war weniger als ein Jahr im Einsatz, z.B. als Verpackungen. Kunststoffabfälle werden zu 83 % (rund 660‘000 Tonnen) in Kehrichtverbrennungsanlagen und 2 % (rund 10'000 Tonnen) in Zementwerken thermisch verwertet. Rund 70'000 Tonnen werden zu Rezyklaten verarbeitet – 9 % der Schweizer Kunststoffabfälle werden also rezykliert. Weitere 6 % (50'000 Tonnen) der Kunststoffabfälle werden wiederverwendet, beispielsweise Textilien.
Basierend auf verfügbaren Daten aus Studien für die Schweiz schätzt das BAFU, dass jährlich rund 14'000 Tonnen Makro- und Mikroplastik in Böden, Oberflächengewässer und deren Sedimente eingetragen werden. Der Grossteil dieses Kunststoffeintrages stammt aus Reifenabrieb (rund 8'900 Tonnen) gefolgt von Littering (rund 2'700 Tonnen) und zahlreichen weiteren Quellen.
Die wichtigsten Quellen von Kunststoffen in der Schweizer Umwelt sind:
- Reifenabrieb;
- Littering und illegal deponierte Kunststoffabfälle;
- Fragmente von Materialien aus Kunststoff, zum Beispiel aus Herstellung, Entsorgung und Bauwirtschaft;
- Sport- und Spielplätze, insbesondere Fussball-Kunststoffrasenplätze;
- Kunststoffe in Kompost und Gärgut;
- Landwirtschaft.
Makroplastik (Partikel grösser als 5 mm sowie Kunststoffabfälle) gelangt vor allem durch die unsachgemässe Entsorgung (z.B. Littering) in die Umwelt. Mikroplastik (Partikel kleiner als 5 mm) hingegen wird mehrheitlich durch den Abrieb und die Zersetzung von Kunststoffprodukten (z.B. Reifenabrieb) in die Umwelt freigesetzt. Makroplastik zerfällt mit der Zeit zu Mikroplastik. Die enorme Anzahl an Mikroplastikteilchen ist problematisch für die Umwelt, da diese kaum sichtbar sind und nur schwer wieder aus der Umwelt entfernt werden können.
Mit der gut funktionierenden Abfallwirtschaft werden Kunststoffabfälle in der Schweiz umweltgerecht entsorgt. Entweder werden Kunststoffabfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen oder Zementwerken thermisch oder durch Recycling stofflich verwertet. Dank den Reinigungsmassnahmen im öffentlichen Raum (z.B. Strassenwischen) sowie den Abwasserbehandlungsanlagen kann ein grosser Teil der Kunststoffe zurückgehalten werden und gelangt so nicht in die Umwelt.
In der Schweiz ist nebst Littering der Abrieb und die Zersetzung von Kunststoffprodukten (z.B. Reifenabrieb) sowie der langsame Zerfall von Makro- zu Mikroplastik das Hauptproblem der Umweltbelastung durch Kunststoffe.
Aktuellen Schätzungen zufolge gelangen jedes Jahr rund 14'000 Tonnen Kunststoffe in die Schweizer Umwelt. Kunststoffe bauen sich in der Umwelt jedoch kaum oder nur über sehr lange Zeit ab. Sie reichern sich somit in der Umwelt an. Weiter sind die Langzeitwirkungen einer Kunststoffexposition – gerade von Mikroplastik – auf Lebewesen noch nicht bekannt. Wir wenden somit das Vorsorgeprinzip an: Kunststoffe gehören nicht in die Umwelt und deren Einträge müssen so weit wie möglich reduziert werden.
Trotz der gut funktionierenden Schweizer Abfallwirtschaft gelangen Einwegprodukte aus Kunststoff infolge von Littering oder bei starken Regenereignissen als Überlauf aus Abwasserreinigungsanlagen in die Umwelt und entgehen so den etablierten Reinigungsmassnahmen und Rückhaltemechanismen.
Bei einer umweltgerechten Entsorgung (z.B. keine Wattestäbchen in der Toilette entsorgen, keine Abfälle achtlos liegenlassen) sind Einwegprodukte aus Kunststoff nicht direkt problematisch für die Umwelt. Dennoch werden Ressourcen und Energie für die Herstellung und Entsorgung dieser Produkte aufgewendet – und dies nur für eine sehr kurze Nutzungsdauer. Einwegprodukte aus Kunststoff sollten daher, wo möglich, durch Mehrwegprodukte ersetzt werden. Zum Beispiel in der Unterwegsverpflegung, wo bereits zahlreiche Angebote wie Mehrwegbecher, -geschirr oder -besteck bestehen.
Mikroplastik wird bestimmten Produkten absichtlich zugefügt, wie beispielsweise Reinigungsmitteln, Körperpflegeprodukten (z.B. Zahnpasta, Peelings) oder Düngern. Bei der Verwendung solcher Produkte gelangen die darin enthaltenen Mikroplastikteilchen ins Abwasser und ein Teil davon in Oberflächengewässer.
Im September 2018 forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika, Körperpflegeprodukten, Wasch- und Reinigungsmitteln einzuführen. Im Auftrag der Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Januar 2019 einen Bericht über die Beschränkung synthetischer, wasserunlöslicher Polymere mit Partikelgrössen kleiner als 5 mm veröffentlicht. Diese werden bestimmten Produkten beigefügt, um ihnen eine gewünschte Eigenschaft zu verleihen. Mit einer Beschränkung soll das Risiko, das diese Mikropartikel für die aquatische Umwelt darstellen können, reduziert werden. Die ECHA kam zum Schluss, dass die absichtliche Verwendung von synthetischen Polymerpartikeln, die zu Freisetzungen in die Umwelt führen, ein Risiko für die Umwelt darstellt, das nicht angemessen kontrolliert wird. Deshalb sind EU-weite Risikoreduktionsmassnahmen erforderlich. Basierend auf dem Bericht der ECHA hat die Europäische Kommission im August 2022 den EU-Mitgliedstaaten einen Regelungsentwurf für die Beschränkung von synthetischen Polymerpartikeln im Anhang XVII der EU-Chemikalienverordnung (REACH) unterbreitet.
Weiterführende Informationen zu den in der EU geplanten Beschränkungen: Mikroplastik
Das BAFU prüft, ob die in der EU vorgesehenen Beschränkungen in das Schweizer Chemikalienrecht übernommen werden sollen. Sobald die EU eine definitive Regelung beschlossen hat, wird das BAFU eine entsprechende Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) vorbereiten.
Es gelangt eine Vielzahl an verschiedenen Kunststofftypen in die Umwelt. Es ist unbestritten, dass Kunststoffe wegen ihrer Persistenz die Umwelt belasten. Dennoch besteht ein grosser Forschungsbedarf, um die Datenlage zu verbessern, damit die zuständigen Stellen die Risiken für Menschen und Tiere besser einschätzen können.
Herumliegende bzw. -schwimmende Kunststoffstücke können Tiere verletzen, z.B. durch Verheddern in Fischernetzen, oder von diesen verschluckt werden und Schäden im Darm verursachen. Wenn ein Tier zu viel Kunststoff schluckt, löst dies zudem ein Sättigungsgefühl aus und es kann verhungern.
Mikroplastik wird über die Nahrung oder Atmung in den Organismus aufgenommen und vermutlich grösstenteils auch wieder ausgeschieden. Bei Regenwürmern wurden Entzündungsreaktionen beobachtet. Auch bei anderen Tieren sind schädliche Effekte nicht auszuschliessen.
Es bestehen an drei Stellen grosse Wissenslücken: Es fehlen Kenntnisse über den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt; über den Verbleib, das Verhalten und den Abbau von Kunststoffen in der Umwelt; über die Auswirkungen von Kunststoffen auf Lebewesen und Ökosysteme.
In allen drei Bereichen existieren zwar bereits einzelne Angaben, aber diese sind oft mit hohen Unsicherheiten behaftet und aufgrund unterschiedlicher Methodik und Einheiten schwer vergleich- und interpretierbar. Hinzu kommt, dass sehr kleine Partikel mit heutigen Methoden nicht erfasst werden, das betrifft z.B. den mengenmässig sehr bedeutenden Reifenabrieb.
Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) hat im Auftrag des BAFU anhand einer Modellierungsstudie Quellen und Eintragswege der sieben am häufigsten verwendeten Kunststoffarten in die Schweizer Umwelt identifiziert und quantifiziert. In einer Folgestudie werden nun die Umweltkonzentrationen von Makro- und Mikroplastik modelliert. Zusätzlich zur Modellierungsstudie der Empa laufen Arbeiten zur Abschätzung des Eintrags von Reifenabrieb in die Gewässer sowie zu Fussball-Kunststoffrasenplätzen in der Schweiz.
In Zusammenarbeit verschiedener Forschungsinstitute (Agroscope, Eawag, Empa) sollen standardisierte Methoden für den Nachweis von Mikroplastik in verschiedenen Umweltkompartimenten (z.B. Böden, Klärschlamm, Luft) entwickelt werden. Damit soll auch ein Vergleich zwischen den Umweltkompartimenten ermöglicht werden, um künftig ein Gesamtbild der Umweltbelastung durch Mikroplastik zu erhalten.
Auch im Bereich der biologisch abbaubaren Kunststoffe wird geforscht. Die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) wird einerseits den aktuellen Stand (Mengen und Anwendungsgebiete) von biologisch abbaubaren Kunststoffprodukten abbilden und die auf dem Markt vorhandenen Materialien hinsichtlich ihrer Abbaubarkeit charakterisieren. Andererseits sollen auch Methoden zur Bestimmung von biologisch abbaubaren Kunststoffen in Boden-, Kompost- und Gärgutproben weiterentwickelt werden.
Das BAFU unterstützt auch das «Clean Cycle Project» der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ). Im Projekt werden Grundlagen zu Materialflüssen über sämtliche Branchen (Verpackungen, Bau, etc.) und Schadstoffen im Kunststoff-Lebenszyklus identifiziert und quantifiziert. Ziel der laufenden Arbeiten der ETHZ ist es, eine Schadstoffanreicherung in den Materialkreisläufen proaktiv zu verhindern und die Umweltvorteile des Kunststoffrecyclings optimal auszuschöpfen.
Es besteht bereits eine Reihe an etablierten Massnahmen, welche den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt reduzieren. Zum einen verfügen wir in der Schweiz über ein gut funktionierendes Abfallbewirtschaftungssystem, in dem Kunststoffe bei einer sachgemässen Entsorgung dem Recycling (z.B. PET-Getränkeflaschen, Kunststoffflaschen mit Deckel) oder der thermischen Verwertung zugeführt werden und so nicht mehr in die Umwelt gelangen können. Zum anderen werden durch die Reinigungsmassnahmen im öffentlichen Raum (z.B. Strassenwischen) sowie den Abwasserbehandlungsanlagen ein grosser Teil der Kunststoffe zurückgehalten.
Die aktive Bekämpfung von Littering spielt eine zentrale Rolle zur Eindämmung von Kunststoffen in der Umwelt (siehe Frage 2.2 «Wie kann Littering bekämpft werden?»).
Um mit Kunststoffen verschmutzten Kompost und Gärgut zu reduzieren, wurde 2016 in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) der Grenzwert für Kunststoffe im Kompost und Gärgut gesenkt.
Seit 1. April 2022 ist das Inverkehrbringen und die Verwendung oxo-abbaubarer Kunststoffe in der Schweiz verboten (siehe Frage 2.7 «Übernimmt die Schweiz das Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen aus der EU-Einwegplastik-Richtlinie?»).
Littering, d.h. das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen Siedlungsabfall, leistet trotz grosser und teurer Reinigungsaufwände einen wichtigen Beitrag zur Belastung der Schweizer Umwelt mit Kunststoffen. Der Grossteil der gelitterten Abfälle wird zwar von kommunalen Diensten oder privaten Akteuren eingesammelt und korrekt entsorgt. Dies verursacht jedoch hohe Kosten und bindet personelle Ressourcen.
In erster Linie sind die Kantone bzw. die Gemeinden für die Umsetzung von Massnahmen gegen das Littering zuständig. Sie haben mit der Unterstützung des Bundes und unter Beizug von privaten Organisationen bereits Massnahmen ergriffen. Littering muss mit einer Mischung verschiedenster Massnahmen bekämpft werden, wie z.B. durch eine gute Entsorgungsinfrastruktur im öffentlichen Raum, Sensibilisierungsmassnahmen oder Sanktionen mittels Litteringbussen (siehe Links unten). Als Beispiele können folgende Massnahmen aufgezählt werden: Clean-Up-Days oder ein Pfand für Plastikbecher, resp. die eingeschränkte Verwendung von Einweggeschirr bei Grossanlässen.
Zero Littering - Wegweiser für eine müllfreie Umwelt (PDF, 7 MB, 18.10.2018)Im Auftrag des BAFU
Das Recycling von Kunststoffabfällen muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit Recycling gegenüber der Entsorgung eines Produktes in der Kehrichtverbrennungsanlage und der Verwendung von Primärrohstoffen einen ökologischen Vorteil bringt und wirtschaftlich tragbar ist – auch Recycling benötigt Rohstoffe in Form von Energie, Wasser und Chemikalien und verursacht Kosten durch die Sammlung, den Transport und den Betrieb der Recyclinganlagen.
Einige Voraussetzungen für ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Recycling sind:
- Sicherstellung der Finanzierung und Organisation des Recyclings;
- Reinheit und Homogenität des Sammelguts;
- Gut ausgebaute Sammelstellen/ -infrastruktur/ -logistik;
- Sortenreine Sammlung von Kunststoffabfällen (z.B. PET-Getränkeflaschen oder PE-Flaschen als Fraktion getrennt), damit ein hochwertiges und marktfähiges Rezyklat entsteht;
- Sicherstellung der Transparenz von Sammel-, Transport- und Verwertungssystemen inklusive deren Finanzierung.
In Zukunft könnte sich das Recycling von Kunststoffen weiterentwickeln. Einerseits erproben verschiedene Gemeinden, Zweckverbände und private Anbieter in der Schweiz ergänzenden Sammlungs- und Recyclingangebote, von denen einige die obengenannten Voraussetzungen erfüllen könnten. Beispielsweise führen die PE-Flaschen mit Deckel (z.B. Milch- und Shampoo-Flaschen) zu einer guten Qualität des Sammelguts und hohen Recyclingraten. Andererseits verändert sich die Rezyklierbarkeit von neuen Kunststoffen aufgrund von Forschung und Regulierungen sowie Vorstössen aus der Schweiz und der EU.
Mehr Informationen zur Sammlung und zum Recycling von Kunststoffen auf dem Abfallwegweiser Kunststoffe.
In der Schweiz gibt es verschiedene Anbieter für gemischte Kunststoffsammlungen aus Privathaushalten und Kleingewerbe auf privater Basis. Bei diesen Sammlungen im selben Sammelstrom (z.B. in einem Sammelsack) kann meist nur rund die Hälfte der Kunststoffe stofflich verwertet, d.h. rezykliert werden, wobei die Recyclingrate stark variieren kann. Dies ist einerseits der grossen Heterogenität von Kunststoffen und den verschiedensten Zusatzstoffen geschuldet. Nicht für alle diese Kunststoffe in der Sammlung gibt es ein Verfahren für die stoffliche Verwertung, lohnt sich das Recycling aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen und/oder existiert ein sinnvoller Absatzmarkt. Andererseits führen Fremdstoffe in der Sammlung und starke Verschmutzung der gesammelten Kunststoffe zu einer Verminderung der verwertbaren Menge und Qualität des Rezyklats. Dies bedingt einen sehr grossen Aufbereitungsaufwand an Energie, Wasser und Chemikalien.
Es ist wichtig, zwischen biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen zu unterscheiden. Biobasierte Kunststoffe werden aus Biomasse hergestellt (z.B. Maisstärke). Das Ausgangsmaterial sagt aber nichts darüber aus, wie gut der Kunststoff abbaubar ist, da biologisch abbaubare Kunststoffe sowohl biobasiert als auch fossilen Ursprungs sein können. Biologisch abbaubare Kunststoffe werden durch natürlich auftretende Mikroorganismen zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse zerlegt. Sie können in vernünftiger Zeit oft nur in industriellen Vergärungs- oder Kompostierungsanlagen verwertet werden, da nur diese Anlagen die Bedingungen (z.B. Temperatur) für eine vollständige Zersetzung erfüllen. Unter realen Umweltbedingungen zerfallen biologisch abbaubare Kunststoffe mit der Zeit zu Mikroplastik und diese zersetzen sich nur sehr langsam in ihre chemischen Bestandteile. Oxo-abbaubaren Kunststoffe wurden zudem mit Additiven angereichert, welche sich bei Wärmezufuhr oder Sonneneinwirkung zu Mikroplastikpartikeln zersetzen, die jedoch kaum abgebaut werden.
Nein. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und daher nicht verpflichtet, die Einwegplastik-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/904) zu übernehmen. Es besteht aber auch in der Schweiz Handlungsbedarf. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verknüpfungen mit der EU verfolgt das BAFU die Entwicklungen in der EU und prüft fortlaufend allfällige Anpassungen in der Schweiz. Im Zuge der laufenden Arbeiten in der Verwaltung und dem Parlament werden Massnahmen und Instrumente geprüft und realisiert, um der Belastung der Umwelt durch Kunststoffe entgegenzutreten.
In Erfüllung der Motion Chevalley (19.4182) «Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten?» ist das Inverkehrbringen und die Verwendung oxo-abbaubarer Kunststoffe mit einer Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) seit 1. April 2022 auch in der Schweiz verboten worden.
Die Schweiz verfügt über ein in gut funktionierendes Abfallbewirtschaftungssystem, worin Kunststoffe bei einer sachgemässen Entsorgung entweder stofflich oder thermisch verwertet werden. Hierzulande werden seit dem Jahr 2000 nämlich keine brennbaren Abfälle (dazu gehören auch Kunststoffe) mehr deponiert. In der Schweizer Abfallpolitik wird auf qualitativ hochwertige Separatsammlungen gesetzt. Bei der Sammlung und dem Recycling von PET-Getränkeflaschen hat die Schweiz mit einer Recyclingquote von über 80 % die EU-Ziele bereits übertroffen. Die Einwegplastik-Richtlinie der EU verlangt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 77 % der PET-Getränkeflaschen für das Recycling gesammelt werden müssen. Des Weiteren haben die Detailhandelsgeschäfte in der Schweiz in den vergangenen Jahren auch separate Sammlungen von Kunststoffflaschen mit Deckel (z. B. Milch- und Shampoo-Flaschen) eingeführt. Diese freiwilligen und etablierten Sammlungen entsprechen dem Grundgedanken, dass Wirtschaft und Handel auf Basis von eigenverantwortlichen Massnahmen wirkungseffiziente Sammelsysteme aufbauen. Auch im Bereich von Einwegprodukten aus Kunststoff wurden eigenverantwortliche Massnahmen umgesetzt wie die Branchenvereinbarungen zu Plastiksäcken (siehe auch Frage 2.9 «Warum werden Einwegprodukte aus Kunststoff nicht einfach verboten?»). Der politische Wille geht ebenfalls in Richtung Freiwilligkeit, zumal mit der Annahme der Motion UREK-N (18.3712) «Weniger Plastikmüll in Gewässern und Böden» gemeinsam mit den betroffenen Branchen primär eigenverantwortliche Massnahmen umgesetzt werden sollen, um die Umweltbelastung durch Kunststoffe zu reduzieren. Zu weiteren Vorgaben der EU siehe auch die Frage 2.7 «Übernimmt die Schweiz das Verbot von oxo-abbaubaren Kunststoffen aus der EU-Einwegplastik-Richtlinie?».
Die Diskussion über Verbote von bestimmten Einwegprodukten aus Kunststoff ist in der Schweiz, wie auch im Ausland in vollem Gange. In der EU sind beispielsweise seit Mitte 2021 bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff (z.B. Besteck, Teller, Trinkhalme) verboten.
Auch in der Schweiz werden für Einwegprodukte aus Kunststoff vermehrt Alternativen zu konventionellen Kunststoffen eingesetzt (z.B. aus Holz, Papier oder Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais oder Zuckerrüben).
Oft sind Produkte aus anderen Materialien jedoch weniger nachhaltig als konventionelle Kunststoffe, denn auch sie benötigen Energie und Rohstoffe zur Herstellung. Einwegprodukte aus Kunststoff sollen somit nicht durch ökologisch schlechtere Materialien ersetzt werden. Grundlage muss jeweils eine Ökobilanz über den ganzen Lebensweg eines Einwegproduktes sein.
Das BAFU fördert die Kreislaufwirtschaft und will von der «End-of-pipe»-Betrachtung wegkommen. Im Sinne einer Verbesserung der Schliessung von Stoffkreisläufen ist es wichtig, Entsorgungsfragen bereits bei der Herstellung des Produktes anzugehen (sogenanntes Ökodesign). Weiter ist Abfallvermeidung ein wichtiges Thema, denn der umweltschonendste Abfall ist derjenige, der gar nicht erst entsteht.
Es existieren andere wirksame Lösungen, um Einwegprodukte aus Kunststoff zu reduzieren. Mit der Einführung einer Kostenpflicht im Jahr 2017 auf «Raschelsäckli» an den Kassen im Food-Bereich konnte deren Verbrauch um fast 90 Prozent verringert werden. Auch wenn es sich vom Gesamtanteil der in der Schweiz verwendeten Kunststoffe um eine geringe Menge handelt, ist der Sensibilisierungseffekt von grosser Bedeutung. Weiter wurde die bestehende Branchenvereinbarung um eine Kostenpflicht für mehrfach verwendbare Plastiksäcke im Non-Food-Bereich erweitert.
Im Bericht «Kunststoffe in der Umwelt» in Erfüllung der Postulate Thorens Goumaz (18.3196), Munz (18.3496), Flach (19.3818) und CVP-Fraktion (19.4355) werden Verbesserungspotenziale dargelegt, wie die Belastung der Umwelt durch Kunststoffe weiter reduziert werden kann. Gemäss Bericht sollte der Fokus primär auf die Vermeidung von Abfällen sowie auf die Entwicklung von kreislauffähigen Materialien und umweltschonenden Alternativen gelegt werden. Ansatzpunkte bestehen insbesondere bei den Verpackungen und Einwegprodukten, dem Recycling sowie der Vermeidung von Littering und Kunststoffen in Grüngutabfällen. Zudem sollte auch der gezielte und umweltgerechte Einsatz von Kunststoffen in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft gefördert sowie Einträge von Mikroplastik in die Umwelt (z.B. Reifenabrieb) weiter eingedämmt werden.
Das BAFU engagiert sich auch auf internationaler Ebene. In diesem Zusammenhang sind die Arbeiten der UNO-Umweltversammlung (UNEA) zu Kunststoffen bedeutsam: Die Schweiz wirkt bei den Verhandlungen über ein rechtlich verbindliches Abkommen zu Kunststoffen mit. Die Verhandlungen beginnen Ende 2022 und sollen 2024 zu einer «Plastikkonvention» führen. Diese hat zum Ziel, die Umweltbelastung durch Kunststoffe entlang des gesamten Lebenszyklus zu bekämpfen. Die Schweiz setzt sich für ein ambitioniertes Abkommen ein und ist Mitglied der «High Ambition Coalition» (HAC).
Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich zur Reduktion der Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle im Allgemeinen an die folgende Kaskade halten: Vermeiden, Vermindern, Verwerten.
Für Privatpersonen ist die Abfallvermeidung durch bewusste und nachhaltige Kaufentscheide sowie eine umweltgerechte Entsorgung der Abfälle ein entscheidender Ansatz, um den Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt zu vermeiden.
Eine korrekte Entsorgung von Kunststoffen bedeutet, dass diese nicht in die Umwelt gelangen. Kunststoffe werden entweder rezykliert oder umweltgerecht thermisch in Kehrichtverbrennungsanlagen oder Zementwerken verwertet.
In der Schweiz ist Littering eine der Hauptursachen für die Umweltbelastung durch Kunststoffe. Indem wir alle unsere Abfälle, inkl. Zigarettenstummel, in den Abfallbehältern entsorgen, leisten wir bereits einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Umweltbelastung durch Kunststoffe. Ebenso dürfen keine kunststoffhaltigen Abfälle in die Toilette geworfen werden, da diese den Rückhaltemechanismen entgehen können, sondern sie müssen korrekt im Abfall entsorgt werden.
Um den Kunststoffkreislauf zu schliessen ist es wichtig, die separaten Sammlungen von PET-Getränkeflaschen und PE-Flaschen mit Deckel (z.B. Milch- und Shampoo-Flaschen) zu nutzen.
Letzte Änderung 22.11.2022