Keine gedruckte Version verfügbar.
Jahr | 2024 |
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Nummer | UV-2327-D |
Hrsg. | Bundesamt für Umwelt BAFU |
Reihe | Umwelt-Vollzug |
Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde
Diese Mitteilung des BAFU betreffend die Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA, SR 814.681) richtet sich primär an die VASA-abgabepflichtigen Inhaberinnen und Inhaber von Deponien in der Schweiz. Sie konkretisiert die Vorgaben zur VASA-Abgabedeklaration und soll deren einheitliche Handhabung fördern. Werden das Formular der VASA-Abgabedeklarationen gemäss dieser Mitteilung ausgefüllt und die geforderten Nachweise erbracht, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die VASA-Abgabedeklaration vollständig ist. Dazu umfasst die Mitteilung die Verfahrensschritte und die wesentlichen Anforderungen betreffend die Systemgrenzen der Deponie, die Erfassung der abgelagerten Abfälle und möglicher Verwertungen für bauliche Massnahmen auf der Deponie.
VASA-Abgabedeklaration Inland (PDF, 624 kB, 30.04.2024)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde. Gültig für die Berichtsperiode 2024.
Version gültig ab 2025
VASA-Abgabedeklaration Inland (ab 2025) (PDF, 586 kB, 30.04.2024)Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde. Gültig ab Berichtsperiode 2025
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 30.04.2024