Ein- und Ausfuhr von Chemikalien

Für die Ein- und Ausfuhr bestimmter Stoffe bedarf es nach den Vorschriften der ChemRRV einer Bewilligung des BAFU. Darunter fallen:

Für die Ein- und Ausfuhr weiterer bestimmter gefährlicher Industrie-Chemikalien und Pestizide gelten zudem die Vorschriften der PIC-Verordnung.

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Letzte Änderung 22.04.2025

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